Themenspezial: Verbraucher & Service Accounts

Digitaler Nachlass: Vor dem Tod eine Ver­trauens­per­son festlegen

Was passiert mit den digi­talen Accounts eines Verstor­benen? Auf einem neuen Portal geben Verbrau­cher­schützer vom Verbrau­cher­zen­trale Bundes­ver­band konkrete Hinweise, was man schon zu Lebzeiten regeln kann.
Von dpa /

Digitaler Nachlass: Vor dem Tod eine Vertrauensperson festlegen Digitaler Nachlass: Vor dem Tod eine Vertrauensperson festlegen
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Ange­legen­heiten des tägli­chen Lebens werden vermehrt im oder übers Netz gere­gelt, und immer Infor­mationen rund um die eigene Person finden sich dort wieder. Entschei­dend ist deshalb, dass man früh­zeitig eine oder mehrere Vertrau­ens­per­sonen bestimmt, die sich im Todes­fall um die persön­lichen Daten im Internet kümmern. Das rät der Verbrau­cher­zen­trale Bundes­ver­band auf machts-gut.de, einer neuen Info­seite rund um den digi­talen Nach­lass. Um es den Vertrauten im Fall der Fälle möglichst einfach zu machen, sollte man eine genau Anlei­tung schreiben, was mit Konten und Daten passieren soll, und dieses Schreiben in einem Safe oder Bank­schließ­fach aufbe­wahren.

Digitaler Nachlass: Vor dem Tod eine Vertrauensperson festlegen Digitaler Nachlass: Vor dem Tod eine Vertrauensperson festlegen
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Dazu kann ein USB-Stick mit den verschlüs­selten Pass­wör­tern ange­legt werden. Noch einfa­cher wird es, wenn man einen Pass­wort­manager nutzt. Dann muss man für die Vertrau­ens­person nur noch ein Master­pass­wort hinter­legen. Keine gute Idee ist es nach Auffas­sung der Verbrau­cher­schützer, Unter­nehmen gegen Gebühr Daten oder Pass­wörter anzu­ver­trauen, damit sie diese im Ernst­fall an Ange­hörige weiter­geben. Die Sicher­heit solcher Anbieter sei schwer einschätzbar.

Erster Einstieg sollte E-Mail-Account des Verstor­benen sein

Hinter­blie­bene sollten sich falls möglich zuerst beim E-Mail-Account des Verstor­benen einloggen, raten die Experten. Denn darüber ließen sich viele weitere Online-Konten entde­cken - die erste Voraus­set­zung, um kosten­pflich­tige Mitglied­schaften oder Abon­nements schnell kündigen zu können. Wer keine Zugangs­daten zum Mail­konto besitzt, muss die Allge­meinen Geschäfts­bedin­gungen des Anbie­ters anschauen, um heraus­zufinden, welche Nach­weise erbracht werden müssen, damit man Zugang zu den Mails bekommt oder das Konto löschen lassen kann.

Darüber hinaus sollte man nicht vergessen, auch Computer, Note­books, Smart­phones, Tablets, Fest­platten oder USB-Sticks des Verstor­benen zu durch­suchen. Auch dort können sich Daten finden, die für den digi­talen Nach­lass wichtig sind. Meiden sollte man den Verbrau­cher­schüt­zern zufolge Unter­nehmen, die anbieten, die Geräte eines Verstor­benen zu durch­suchen. Dabei könnten zu viele persön­liche Daten weiter­gegeben werden.

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