Kontraproduktiv

Wenn das DigiNetz-Gesetz den Breitbandausbau blockiert

Glasfasernetze sind teuer. Wenn durch ein Gesetz eine Kommune verpflichtet wird, Netze von privaten Unternehmen beim eigenen Ausbau mit zu verlegen, so kann das kontraproduktiv sein. Ein Projekt rechnet sich ganz schnell nicht mehr.
Von Thorsten Neuhetzki

Erde auf, Kabel rein - glücklich sein. Oder aber gleich Leitungen für die Konkurrenz mit verlegen. Erde auf, Kabel rein - glücklich sein. Oder aber gleich Leitungen für die Konkurrenz mit verlegen.
Foto: dpa
Im Landkreis Karlsruhe wollte die Gemeinde Linkenheim-Hochstetten ein Neubaugebiet mit schnellem Internet versorgen. Nachdem sich kein Netzbetreiber fand, der ein Netz aufbauen wollte, fing die Kommune selbst an zu bauen. Dann aber, so berichtet heute das Handelsblatt in seiner Printausgabe, kam doch alles anders. Mit Unitymedia und der Telekom erlangten gleich zwei Netzbetreiber von dem Vorhaben Kenntnis und beantragten, dass im Zuge der Ausbauarbeiten für sie entsprechende Leerrohre für Glasfaser mit verlegt werden sollen. Sie beriefen sich dabei auf das DigiNetz-Gesetz, wonach Kommunen bei Baumaßnahmen grundsätzlich verpflichtet sind, solche Leerrohre mit zu verlegen.

Schlichtungsverfahren zum Nachteil der Kommune

Erde auf, Kabel rein - glücklich sein. Oder aber gleich Leitungen für die Konkurrenz mit verlegen. Erde auf, Kabel rein - glücklich sein. Oder aber gleich Leitungen für die Konkurrenz mit verlegen.
Foto: dpa
Verständlich, dass die Kommune beim Ausbau des eigenen Glasfasernetzes keine Konkurrenz in der Erde haben wollte. Sie wollte das eigene Netz schließlich vermieten oder verpachten. Nach Darstellung des Handelsblatts landete das Ganze vor Gericht und am Ende vor der Schlichtungsstelle der Bundesnetzagentur. Hier gab es jetzt Gewissheit: Die Netze von Telekom und Unitymedia müssen mit errichtet werden. So soll das DigiNetz-Gesetz verhindern, dass Straßen in Kürze schon wieder aufgerissen werden müssen. Ob unter diesen Voraussetzungen Landkreise und Kommunen jedoch noch bestrebt sind, eine eigene Infrastruktur zu errichten, darf bezweifelt werden. Schließlich holen sie sich beim Ausbau die Konkurrenz direkt mit ins Haus. So urteilt der Landkreis dann auch, dass damit das Recht auf Rosinenpickerei geschaffen worden sei. Abgewendet werden könnte die Entscheidung der Schlichtungsstelle jetzt noch das Verwaltungsgericht Köln - doch das würde lange dauern.

Die Bundesnetzagentur hat nach Angaben des Handelsblatts immerhin festgelegt, dass die Unternehmen, deren Glasfaserleitungen mitverlegt werden sollen, sich an den Mehrkosten beteiligen müssen.

Telekom: Haben Eigenausbau frühzeitig kundgetan

Als Reaktion auf diesen Artikel hat die Telekom wenige Stunden nach Veröffentlichung gegenüber unserer Redaktion der Darstellung des Handelsblatts in Teilen widersprochen. "Wir hatten frühzeitig unseren geplanten Eigenausbau kundgetan", so ein Unternehmenssprecher. Die Kommune habe diesen aber ignoriert oder nicht wahrhaben wollen. "Wenn mit öffentlichen Mitteln ausgebaut wird, besteht ein Mitverlegungsanspruch", unterstreicht die Telekom. "Mit dieser Regelung soll verhindert werden, dass der vom nationalen und europäischen Gesetzgeber gewünschte Infrastrukturwettbewerb ausgeschaltet wird".

Glasfaser in die Erde: Es muss nicht immer der große Bagger sein

Warum dauert der Breitbandausbau in vielen Regionen so lange? Aufwändige Genehmigungen für Grabungen und hohe Kosten schrecken Unternehmen vom Ausbau ab. Ein Ausweg sind alternative Verlegetechniken - wir zeigen einige Beispiele aus der Praxis.

Mehr zum Thema Netzausbau