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Frequenzauktion: DECT-Schutzabstand wird mitversteigert

Die Bundesnetzagentur versteigert mehr Frequenzen als ursprünglich geplant. Der DECT-Schutzabstand im 1 800-MHz-Band wird mitversteigert. Für den neuen Frequenz-Nutzer gibt es jedoch Auflagen, denn die Nutzung von DECT soll nicht gefährdet werden.
Von Thorsten Neuhetzki

Bitte nicht stören: Das DECT-Schutzband wird versteigert, wird aber geschützt Bitte nicht stören: Das DECT-Schutzband wird versteigert, wird aber geschützt
Foto: Panasonic
Bei der anstehenden Frequenzauktion der Bundesnetzagentur, bei der unter anderem ein Teil der bisherigen GSM-Frequenzen und Frequenzen um 700 MHz unter den Hammer kommen sollen, werden mehr Frequenzen versteigert, als die Bundesnetzagentur eigentlich vorgesehen hatte. Sie reagierte mit der nun vorgelegten Abänderung offenbar auf zahlreiche Kommentare aus dem Markt, die die zusätzliche Vergabe eines bisher brachliegenden Frequenzblockes gefordert hatten. Dabei handelt es sich um das sogenannte DECT-Schutzband, also ein bislang leerer Frequenzbereich zwischen den Mobilfunk-Frequenzen und den Frequenzen für schnurlose DECT-Telefone.

Vergangene Woche äußerte sich Prof. Dr.-Ing. Thomas Kürner vom Institut für Nachrichtentechnik an der Technischen Universität Braunschweig in einem Gastkommentar auf teltarif.de ausführlich zu diesem Thema und forderte die Vergabe dieses Schutzabstandes, da Frequenzen zur Mobilfunkversorgung dringend benötigt würden. Dieser Forderung, die offenbar auch von anderen Marktteilnehmern kam, kam die Bundesnetzagentur nun nach. Erfahrungen in anderen EU-Staaten haben gezeigt, dass dieser Schutzabstand nicht benötigt wird. Damit steht dieses gepaarte 5-MHz-Spektrum künftig dem Mobilfunk und somit beispielsweise 3G (UMTS/HSPA) oder 4G (LTE) zur Verfügung - je nach Bedarf des Anbieters, der den Block ersteigert. Das Mindestgebot wird hier genauso hoch sein wie bei den anderen Frequenzblöcken aus dem 1 800er-Band.

Mindestgebot so hoch wie bei anderen 1 800-MHz-Frequenzen

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Foto: Panasonic
Insgesamt stehen 2 x 50 MHz im 1 800-MHz-Bereich zur Verfügung, die in gepaarten 5-MHz-Blöcken vergeben werden. Dass die Blöcke gepaart sind bedeutet, dass es einen Up- und einen Downlink-Kanal auf unterschiedlichen aber zueinander gehörenden Frequenzen gibt. Beim Schutzabstand ging es konkret um die Frequenzen 1 780 bis 1 785 MHz und 1 875 bis 1 880 MHz. Den von der BNetzA vorgelegten Bedingungen für die Vergabe dieses Blockes sind jedoch einige Auflagen zu entnehmen, an die sich der künftige Nutzer dieses Frequenzblockes zu halten hat. Daher wird dieser Block auch als einziger konkret versteigert, während die anderen Frequenzblöcke im 1 800-MHz-Bereich abstrakt versteigert werden und die Frequenzblöcke nach der Auktion entsprechend den Höchstgeboten logisch zusammengefasst werden.

Die Auflagen sehen beispielsweise Höchstsendeleistungen in Abhängigkeit zur nächsten DECT-Basisstation vor, die ein Netzbetreiber in der Praxis gar nicht kennen kann, da DECT nicht anmeldepflichtig ist und somit aufgrund einer Allgemeinzuteilung jederzeit eine neue Basisstation in der Nähe eines Senders aufgebaut werden kann. Der Frequenzinhaber muss der Bundesnetzagentur daher nachweisen, wie er den Schutz der DECT-Anwendungen sicherstellt - denn diese dürfen in keinem Fall gestört werden. Möglich wäre das beispielsweise durch Makrozellen fernab von Gebäuden oder nur eine Teilnutzung des Frequenzblockes. Diese Einschränkungen gelten offenbar vor allem für den Einsatz von GSM. Das Mindestgebot für den Frequenzblock liegt bei 37,5 Millionen Euro. Möglich ist aber, dass das finale Gebot niedriger ausfällt als für die anderen 1 800-MHz-Frequenzen.

Wie der Umstieg von DVB-T auf Mobilfunk im 700-MHz-Band ablaufen soll, haben wir in dieser Meldung zusammengefasst. Ein potenzieller vierter Netzbetreiber auf dem Mobilfunkmarkt könnte es schwer haben, weil die BNetzA keine Frequenzen für Neueinsteiger reserviert.

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