Mahnung

EU-Datenschutz-Verordnung: Mehr Tempo bei Umsetzung gefordert

Die Umsetzung der europäischen Datenschutz-Grundverordnung geht offenbar schleppend voran. Jedes fünfte Unternehmen aus der Digitalwirtschaft hat sich noch nicht mit dem Thema auseinander gesetzt, wie eine Studie ergab.
Von Rita Deutschbein mit Material von dpa

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Jedes fünfte Unternehmen aus der Digitalwirtschaft hat sich einer Umfrage zufolge noch überhaupt nicht mit der Umsetzung der europäischen Datenschutz-Grundverordnung auseinander gesetzt. Wie der Digitalverband Bitkom heute mitteilte, haben erst 34 Prozent der Unternehmen erste Maßnahmen in Angriff genommen. Dabei drohen bei Nichtbeachtung ab kommendem Mai empfindliche Bußgelder. "Allmählich wird die Zeit knapp, um die Vorgaben der Datenschutz-Grundverordnung umzusetzen", sagte Susanne Dehmel vom Bitkom. Die Übergangsfrist bis zum 25. Mai 2018 sei dafür gedacht gewesen, den IT-Unternehmen die Zeit zu lassen, um die teils aufwendigen Vorarbeiten dafür realisieren zu können.

Einheitliche Datenschutz-Regeln in Europa

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Ab Mai 2018 gelten erstmals europaweit einheitliche Datenschutz-Bestimmungen. Sie sollen für gleiche wirtschaftliche Bedingungen sorgen, den Datenschutz modernisieren und die Grundrechte besser schützen. Offiziell sind die Vorgaben bereits am 25. Mai 2016 in Kraft getreten. Unternehmen müssen dafür eine Reihe neuer Verpflichtungen umsetzen. So ist etwa vorgesehen, bereits bei der Herstellung von Produkten Fragen des Datenschutzes zu berücksichtigen. Und bei der Datenverarbeitung muss das Verfahren genau dokumentiert werden.

"IT-Unternehmen, die bis jetzt die Vorgaben der DSGVO ignoriert haben, sollten sich dringend überlegen, wie sie das Thema schnellstmöglich aufarbeiten können", sagte Dehmel. Als Hilfestellung hat der Verband einen Leitfaden mit Fragen und Antworten rund um das neue Gesetz veröffentlicht.

Regelungen weitgehend wirkungslos?

Einige Experten halten die in Europa geltende Datenschutz-Grundverordnung für wenig wirksam. Denn soziale Netzwerke oder Anbieter von Cloud-Speicher würden in der Datenschutz-Grundverordnung ignoriert. Eigentlich sollte die Verordnung hierzulande gerade solche Bereiche des Internets mit einschließen, so die Aussage des Bundesjustizministers Heiko Maas (SPD).

Auch Alexander Roßnagel, Leiter der Projektgruppe verfassungsverträgliche Technikgestaltung (provet), kritisiert: "Weil die Abgrenzung zu deutschem Recht unscharf ist, wird die Rechtslage in Deutschland unübersichtlicher und möglicherweise sogar schlechter." Er fordert, dass der deutsche Gesetzgeber neue angepasste Regelungen treffen müsse. Lücken müssten geschlossen und das Datenschutzrecht auf die Risiken der modernen Informationstechnik eingestellt werden.

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