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Datenklau: Einzeltäter ist gefasst und packt aus

Er hat sich seine Computer-Kenntnisse selbst beigebracht und seinem Ärger über Politiker und Promis Luft gemacht. Der 20-Jährige, der für den massiven Datenskandal verantwortlich sein soll, habe wohl unbedacht gehandelt, sagen die Ermittler.
Von dpa /

Datendieb gefasst: Fahndung des BKA war erfolgreich Datendieb gefasst: Fahndung des BKA war erfolgreich
Bild: dpa
Der 20-jährige Beschul­digte im Daten-Skandal hat nach Erkennt­nissen der Ermittler alleine gehan­delt und gezielt Menschen ange­griffen, über die er sich geär­gert hat. Der Schüler habe sich für die massive Online-Attacke Poli­tiker und Promi­nente ausge­sucht, deren Äuße­rungen ihm miss­fallen haben, sagte Ober­staats­an­walt Georg Ungefuk von der Zentral­stelle zur Bekämp­fung der Inter­net­kri­mi­na­lität (ZIT) der Gene­ral­staats­an­walt­schaft Frank­furt am Main, heute in Wies­baden.

Bei der Durch­su­chung seiner Wohnung am Sonntag habe man zunächst keine Hinweise auf eine poli­ti­sche Moti­va­tion gefunden, diese Frage sei aber noch nicht abschlie­ßend geklärt. Die Polizei beziehe in ihre Über­le­gungen "sowohl allge­mein krimi­nelle sowie auch poli­ti­sche Moti­va­ti­ons­lagen" in ihre Über­le­gungen mit ein, sagte der Leiter der Abtei­lung Cyber­se­cu­rity beim Bundes­kri­mi­nalamt, Heiko Löhr. Es werde auch nach wie vor geprüft, ob der Beschul­digte wirk­lich ganz allein gehan­delt habe.

Unbe­dacht oder leicht­fertig gehan­delt

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Der 20-Jährige war nach der Durch­su­chung seiner Wohnung zunächst vorläufig fest­ge­nommen worden, wurde nach einem umfas­senden Geständnis wegen fehlender Haft­gründe am Montag­abend aber wieder auf freien Fuß gesetzt. Es bestehe keine Flucht­ge­fahr, er sei nicht vorbe­straft und habe außerdem "über seine Taten hinaus" Hilfe bei der Aufklä­rung geleistet, sagte Ungefuk. Der Beschul­digte habe auch Reue gezeigt und sei mögli­cher­weise unbe­dacht oder leicht­fertig gewesen. Bei jüngeren Tätern erlebe man oft, dass "ein großes Nach­denken einsetzt", wenn plötz­lich die Polizei vor der Tür stehe.

Nach Angaben der Sicher­heits­be­hörden wohnt der 20-Jährige bei seinen Eltern und fällt noch unter das Jugend­straf­recht. Ihm könne genauso eine Jugend­strafe drohen wie erzie­he­ri­sche Maßnahmen, sagte Ungefuk. Ermit­telt wird wegen des Verdachts der Ausspä­hung von Daten und der unbe­rech­tigten Veröf­fent­li­chung dieser Daten.

Rund 1000 Poli­tiker, Promi­nente und Jour­na­listen betroffen

Der junge Mann soll über das inzwi­schen gesperrte Twitter-Konto @_0rbit im Dezember persön­liche Daten von Poli­ti­kern und Promi­nenten veröf­fent­licht haben. Rund 1000 Poli­tiker, Promi­nente und Jour­na­listen sind betroffen, darunter Poli­tiker aller Bundes­tags­par­teien mit Ausnahme der AfD. Etwa 50 Fälle sind laut Bundes­in­nen­mi­nis­te­rium schwer­wie­gender, weil größere Daten­pa­kete wie Privat­daten, Fotos und Korre­spon­denz veröf­fent­licht worden waren.

Seine Hacker-Kennt­nisse habe sich der 20-Jährige selbst beigebracht, sagte Ungefuk. Der Beschul­digte sei sehr compu­teraffin, verfüge aber über keine entspre­chende Ausbil­dung etwa als Infor­ma­tiker. Das grund­sätz­liche Computer-Inter­esse und Zeit seien die Faktoren, die bewirkten, dass sich viele junge Leute ohne Infor­matik-Ausbil­dung solche Kennt­nisse aneignen und entspre­chend im Internet agieren könnten.

Die Ermittler gehen davon aus, dass sich der Verdäch­tige die veröf­fent­lichten Daten nicht in einer einma­ligen Aktion beschaffte, sondern mehr­mals zuschlug. Dabei habe er Sicher­heits­lü­cken ausge­nutzt, von denen einige inzwi­schen bereits behoben seien. Nach Einschät­zung der Ermittler war für die Aktion "ein gewisser tech­ni­scher Sach­ver­stand erfor­der­lich". Eine Viel­zahl der Taten stamme aus dem Jahr 2018, wann der junge Mann anfing zu spio­nieren, werde aber noch geklärt. Zusätz­lich habe er Daten aus öffent­lich zugäng­li­chen Quellen zusam­men­ge­tragen.

Auf die Spur des Beschul­digten kamen die Ermittler unter anderem durch die Durch­su­chung einer Wohnung in Heil­bronn und die Befra­gung eines 19-jährigen Zeugen. Die Erkennt­nisse daraus seien "sach­dien­lich" für die Iden­ti­fi­zie­rung gewesen.

Die Leiterin der Abtei­lung Schwere und Orga­ni­sierte Krimi­na­lität im Bundes­kri­mi­nalamt, Sabine Vogt, rief zu Vorsicht mit persön­li­chen Daten im Internet auf. Jeder sei gefor­dert, seine eigenen Maßnahmen zu treffen und beispiels­weise möglichst sichere Pass­wörter zu wählen. Einige Bundes­tags­ab­ge­ord­nete, die ausge­späht worden waren, hatten sich am Dienstag schon neue Handy­num­mern zuge­legt.

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