Continental verbietet Mitarbeitern WhatsApp und Snapchat
Continental verbietet Snapchat und WhatsApp auf den Dienst-Handys.
dpa
Der Autozulieferer Continental untersagt seinen
Mitarbeitern wegen Datenschutz-Bedenken ab sofort den Einsatz von
Social-Media-Apps wie WhatsApp und Snapchat auf Dienst-Handys. Dies
gelte im weltweiten Unternehmensnetzwerk und betreffe mehr als 36 000 Mobiltelefone, teilte Continental heute in Hannover mit. Die
Dienste griffen auf persönliche und damit potenziell vertrauliche
Daten zu - beispielsweise Adressbucheinträge. Dabei gehe es um Daten
unbeteiligter Dritter.
Nicht bereit, Datenschutzrisiken zu tragen
Continental verbietet Snapchat und WhatsApp auf den Dienst-Handys.
dpa
"Wir arbeiten an null Unfällen im Straßenverkehr und fordern daher
eine solche 'Vision Zero' auch für den Datenverkehr", sagte
Conti-Vorstandschef Elmar Degenhart. "Wir halten es nicht für
akzeptabel, die Erfüllung von Gesetzen zum Datenschutz einseitig auf
die Nutzer zu übertragen." Conti setze auf sichere Alternativen. Im
Fall von WhatsApp und Snapchat kann laut Continental der Zugriff auf
das Adressbuch nicht eingeschränkt werden - die entsprechenden
Datenschutzrisiken wolle das Unternehmen nicht tragen. Auch sollten
Beschäftigte und Geschäftspartner geschützt werden.
Schon kurz nach Inkrafttreten der neuen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) der EU am 25. Mai waren erste Beschwerden über Facebook und Google bei Aufsichtsbehörden eingegangen. Die Verordnung soll Verbraucher besser schützen, die Verarbeitung personenbezogener Daten durch Unternehmen, Vereine oder Behörden wird deutlich strenger geregelt als bisher. Verbraucher müssen darüber informiert werden, wer Daten wie Name, Adresse, E-Mail-Adresse und Ausweisnummer aus welchem Grund sammelt - und dem zustimmen. Bei Verstößen drohen hohe Geldstrafen. WhatsApp mit über 1,3 Milliarden Nutzern weltweit war 2014 für rund 22 Milliarden Dollar an Facebook verkauft worden.
WhatsApp macht es sich leicht
Continental kritisierte, die Anwendungen wälzten die Verantwortung auf die Nutzer ab. Um der Verordnung zu folgen, müssten WhatsApp-Nutzer von jeder Person im Adressbuch einzeln die Zustimmung zum Teilen ihrer Daten mit den Diensten einholen. Dies sei im Alltag "nicht ausreichend zuverlässig und damit praktisch untauglich". Die Regelung zum Verbot der Messenger-Apps könne aber aufgehoben werden, wenn die Anbieter die unbedenkliche Nutzung "im Sinne des Datenschutzes schon in der Grundeinstellung" ermöglichten.
Bedenken dieser Art waren schon seit längerer Zeit immer wieder angesprochen worden. WhatsApp löste das Problem zuletzt so: Nutzer bestätigen mit der Zustimmung zu den aktuellen Nutzungsbedingungen, dass sie die Kontakt-Informationen "im Einklang mit geltenden Gesetzen" zur Verfügung stellen. Das kann man so verstehen, dass WhatsApp davon ausgeht, dass die Nutzer selbst die Erlaubnis zur Weitergabe der Daten eingeholt haben.
Der hannoversche Arbeitsrechtler Max Wittig erklärte, es handele sich um eine unternehmerische Entscheidung, eine Firma könne festlegen, wie Dienst-Handys verwendet werden. Danach müssten die Arbeitnehmer sich richten - selbst dann, wenn etwa bestimmt würde, nur per Post zu arbeiten.