AUTO

Automatisiertes Fahren: bitte keine rollenden Datentonnen!

Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt hat jetzt einen Entwurf vorgestellt, der die rechtliche Grundlage für automatisiertes Fahren in Deutschland schaffen soll. Kritiker sehen indessen ein weiteres Datenschutzproblem auf uns zu rollen.
Von David Rist / dpa

Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt sitzt in einem selbstfahrenden Audi A7. Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt (CSU) in einem selbstfahrenden Audi A7
Bild: dpa
Deutschland soll eine Vorreiterrolle bei der Entwicklung computergesteuerter Autos übernehmen. Das hatte das Verkehrsministerium bereits vergangenen Sommer in einem Strategiepapier festgehalten. Nun liegt ein neuer Gesetzesentwurf vor, der die rechtlichen Grundlagen für das automatisierte Fahren schaffen soll. Fahrzeuge sollen künftig "für eine bestimmte Zeit und in bestimmten Situationen" die Kontrolle übernehmen dürfen. Erlaubt sein soll, "dass sich der Fahrzeugführer während der Fahrzeugführung mittels automatisierter Fahrfunktion vom Verkehrsgeschehen und der Fahrzeugsteuerung abwenden darf".

Weitere Details gab das Verkehrsministerium bisher noch nicht bekannt. "Der Gesetzentwurf befindet sich derzeit in der internen Abstimmung", sagte ein Sprecher heute in Berlin.

Bereits im April hatte das Bundeskabinett eine Regelung auf den Weg gebracht, damit in Autos mehr automatisierte Systeme eingesetzt werden können. Die Neuregelung sieht laut Handelsblatt vor, dass der Fahrer weiter am Lenkrad sitzt und "wahrnehmungsbereit" bleibt, damit er "nach Aufforderung durch das automatisierte System" wieder übernehmen kann. Vorgeschrieben werden solle in solchen Autos auch ein Chip, der aufzeichnet, wann das System aktiv war und wann der Fahrer fuhr.

Auch USA will Vorreiter sein

Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt sitzt in einem selbstfahrenden Audi A7. Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt (CSU) in einem selbstfahrenden Audi A7
Bild: dpa
Auch in den USA bemüht man sich unterdessen, eine Vorreiterrolle im Bereich des automatisierten Fahrens einzunehmen. Allen voran der Autohersteller Tesla, der aber jüngst immer wieder in die Kritik geraten ist, weil sich Unfälle im Zusammenhang mit Teslas Autopilot-System gehäuft hatten. Zuletzt soll es mit einem Tesla sogar zu einem tödlichen Unfall mit eingeschalteter Selbstlenk-Funktion gekommen sein. Inzwischen ließt Tesla verlauten, dass die Selbstlenk-Funktion bei diesem Unfall nicht der schuldige gewesen ist, vielleicht den Unfall sogar hätte verhindern können.

Ein weiteres Datenschutzproblem?

Der Hamburger Datenschutzbeauftragte Johannes Caspar kritisierte derweil Dobrindts neuen Gesetzesentwurf. "Es kann nicht sein, dass das Auto in eine rollende Datentonne verwandelt wird, die das gesamte Fahrgeschehen dokumentiert, aber keine klaren Regelungen dafür existieren, welche Daten gespeichert werden müssen, wer Zugriff auf diese Daten nehmen kann, wie diese Datenbestände gesichert sind und vor allem unter welchen Bedingungen welche Pflichten und Haftungsfolgen ausgelöst werden", sagte Caspar dem Handelsblatt.

Ob das Thema Datenschutz beim aktuellen Gesetzesentwurf zum automatisierten Fahren eine Rolle spielt, bleibt abzuwarten. Das Thema Datenschutz beim Autofahren hat die Politik jedenfalls schon länger auf der Agenda.

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