Unsichere Geräte

Diverse Funkkopfhörer verboten: Abhören von Polizeifunk möglich

Aus China importierte Geräte, die in Deutschland nicht zugelassen sind, bleiben ein Problem. Die BNetzA kämpfte beispielsweise gegen Funkkopfhörer zum Abhören von Polizeifunk.
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In einer Ausstellung zeigt die BNetzA in Deutschland nicht zugelassene Produkte In einer Ausstellung zeigt die BNetzA in Deutschland nicht zugelassene Produkte
Bild: Bundesnetzagentur
Die Bundesnetzagentur überwacht den Markt für Elektronikgeräte und zieht Angebote aus dem Verkehr, die den Funkverkehr stören oder sogar die Gesundheit des Nutzers gefährden. In der Regel handelt es sich dabei um billige, aus China importierte Elektrogeräte, deren Betrieb in Deutschland verboten ist (teltarif.de berichtete).

Nun legte die Behörde konkrete Zahlen für das abgelaufene Jahr 2017 vor. Denn bei der Arbeit der BNetzA geht es nicht nur darum, illegale Hardware aufzuspüren und aus dem Verkehr zu ziehen. Auch das Anbieten derartiger Produkte in Online-Shops soll unterbunden werden.

Funkkopfhörer zum Abhören des Polizeifunks

In einer Ausstellung zeigt die BNetzA in Deutschland nicht zugelassene Produkte In einer Ausstellung zeigt die BNetzA in Deutschland nicht zugelassene Produkte
Bild: Bundesnetzagentur
2017 hat die Bundesnetzagentur nach eigenen Angaben im Internet rund 460 000 Produkte von Marktplätzen genommen, die Funkstörungen beziehungsweise elektromagnetische Unverträglichkeiten verursachen können. 665 derartige Angebote von unsicheren Produkten wurden beendet, insgesamt ging es um 460 000 Produkte.

Insgesamt ist die Zahl der Produkte zum Vorjahr damit gesunken, denn damals mussten noch 744 000 Angebote für FM-Transmitter abgeschaltet werden. 2017 befanden sich unter den gesperrten Produkten allerdings 388 000 Funkkopfhörer, die sicherheitsrelevante Funkfrequenzen der Polizei nutzen und daher nicht in Deutschland verwendet werden dürfen - mit den Kopfhörern hätte man möglicherweise den Polizeifunk abhören können.

Die BNetzA führt nach eigenen Angaben vermehrt auch anonyme Testkäufe durch, um Produkte zu prüfen, die von den Händlern nicht freiwillig zur Verfügung gestellt werden. Dadurch wurden 52 Produkte überprüft. Alle diese Produkte wiesen offenbar Auffälligkeiten auf und der Verkauf auf den jeweiligen Plattformen wurde daher ausgesetzt. Dies betraf laut der Behörde insgesamt 14 700 Geräte, darunter Drohnen, Smart-Home- oder LED-Produkte.

Zoll und Einzelhandel im Fokus

Die Bundesnetzagentur muss zukünftig auch intensiver mit den Zoll-Behörden zusammenarbeiten, weil die Verbraucher viele China-Produkte gar nicht mehr auf deutschen Marktplätzen kaufen, sondern direkt aus China importieren. Der Zoll hat 2017 über 16 000 verdächtige Warensendungen an die BNetzA gemeldet. Dabei ging es um insgesamt rund 240 000 Produkte. In 86 Prozent der Meldungen konnte die Behörde keine Freigabe der Produkte für den europäischen Markt erteilen.

Doch nicht nur die Verkäufe im Internet beschäftigen die Bundesnetzagentur: 2017 wurden etwa 3000 Produkte im deutschen Einzelhandel aufgespürt. Davon wurden auch rund 1000 messtechnisch im Labor überprüft. In etwa 800 Fällen gab es dann "behördliche markteinschränkende Maßnahmen", wie die BNetzA berichtet.

Wer sich dafür interessiert, was die BNetzA alles konfisziert: Die Behörde zeigt Produkte, die aus dem Verkehr gezogen wurden, in einer Wanderausstellung. Aktuelle Termine werden unter bundesnetzagentur.de/wanderausstellung [Link entfernt] veröffentlicht.

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