Die Puppe Cayla ist ein verbotenes Spionagegerät
My Friend Cayla - per Bluetooth kann die Puppe abgehört werden
Screenshot: teltarif.de
Die Puppe Cayla soll eigentlich nur ein
Kinderspielzeug sein. Da sie allerdings mit einem Mikrofon und einer
Kamera ausgestattet ist und außerdem mit dem Internet verbunden
werden kann, sieht die Bundesnetzagentur ein erhebliches
Sicherheitsproblem. Da sie drahtlos senden kann, sei sie eine
versteckte, sendefähige Anlage, so die Behörde. Darauf weist die
Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen hin.
My Friend Cayla - per Bluetooth kann die Puppe abgehört werden
Screenshot: teltarif.de
Deshalb darf mit der Puppe nicht mehr gespielt werden. Im Handel
erhältlich ist sie schon länger nicht mehr. Das Spielzeug muss sogar
vernichtet werden, der Besitz von Cayla, die von der BNetzA als
verbotenes Spionagegerät klassifiziert wurde, ist nämlich strafbar.
Die Vernichtung kann auf einem Recyclinghof erfolgen, oder aber
daheim. Ein Foto, auf dem sowohl die Puppe als auch ihre Vernichtung
zu erkennen sind, dient als Dokumentation. Beim Recyclinghof kann man
sich die Zerstörung des Spielzeugs mit einem Vernichtungsnachweis
bestätigen lassen. Das Formular hält die BNetzA auf ihrer Webseite
bereit.
Mit Kaufbeleg und Vernichtungsnachweis kann dann beim Verkäufer das Geld zurückverlangt werden. Laut der Verbraucherzentrale stehen die Chancen dafür gut. Die Puppe einfach zurückgeben sollte man in keinem Fall. Davon rät die BNetzA ausdrücklich ab. Wer die Puppe nicht freiwillig zerstört, kann durch die Behörde per Verwaltungsakt dazu aufgefordert werden. Das kann schlimmstenfalls auch per Zwangsgeld in einer Höhe von bis zu 25 000 Euro durchgesetzt werden.