BNetzA zieht tausende Elektrogeräte aus dem Verkehr
Die Bundesnetzagentur spürt verbotene Elektrogeräte auf.
teltarif.de
Die Sorge um ihr Kind treibt manche Eltern zu extremen
Maßnahmen. Da wird etwa eine Uhr erstanden, die anzeigt, wo die
Kleinen gerade sind und mit der Gespräche abgehört werden
können? Oder eine Puppe, mit deren Videoaugen sich das Kinderzimmer
überwachen lässt? Aber auch für misstrauische Vermieter böte sich
etwas an: Rauchmelder mit eingebauter Videoüberwachung. All diese
Dinge lassen sich problemlos im Internet bestellen. Doch
in Deutschland sind sie verboten. Sie aus dem Verkehr zu ziehen, ist
Aufgabe der Bundesnetzagentur. Und nicht nur solche Produkte.
Billige Handyladegeräte, die überhitzen, oder deren Kontakte nicht ausreichend isoliert sind. Radiowecker, deren Signal den Flugfunk am Flughafen stört, oder Kopfhörer, mit denen sich der Polizeifunk abhören lässt. 90 Mitarbeiter der Behörde stöbern solchen Produkten nach, nehmen sie aus dem Verkehr und prüfen, wer sie in Umlauf gebracht hat. Sie machen Stichproben im Einzelhandel, laufen über Produktmessen, Trödelmärkte, besuchen kleine Handyläden.
Jedes Gerät wird geprüft
Die Bundesnetzagentur spürt verbotene Elektrogeräte auf.
teltarif.de
460 000 unsichere Elektrogeräte hat die Bundesnetzagentur im
vergangenen Jahr vom Markt genommen - ein Bruchteil dessen, was an
verbotenen Geräten insgesamt auf dem Markt ist. "Das ist natürlich
ein Kampf gegen Windmühlen", sagt Uwe Saalmann, der diesen Job schon
viele Jahre macht. "Vor allem der Onlinehandel stellt uns vor massive
Herausforderungen."
Die Zahlen schwanken jedes Jahr und sind wenig aussagekräftig. 2016 waren es mehr als doppelt so viele Geräte wie im Jahr darauf. Mal wurde ein Container mit Tausenden verbotenen Importen mehr entdeckt, mal einer weniger. Und der Aufwand ist riesig.
Für jedes vom Markt genommene Gerät wird überprüft, wo es herkommt, wer es bestellt hat, wer der sogenannte Inverkehrbringer ist. "Wir gucken uns die gesamte Lieferkette an", sagt Saalmann. Einzelne Funksteckdosen werden im Messlabor überprüft, viele von ihnen beginnen zu brennen. Doch allein der dafür nötige Schriftwechsel dauert Wochen - und die Billigteile werden millionenfach produziert und importiert.
Konsequenz? Augenmaß
"Inverkehrbringer" ist derjenige, der die Ware bestellt - entweder für sich selbst, oder zum Weiterverkauf. "Der Besitz solcher Produkte ist verboten", sagt ein Sprecher der Bundesnetzagentur. Doch welche Konsequenzen drohen, ist immer unterschiedlich. "Da gehen wir mit Augenmaß vor", sagt Saalmann. Häufig ist es für den Käufer schon teuer genug, wenn die Bundesnetzagentur die Billig-Smartwatch einzieht.
Augenmaß lassen die Marktwächter selbst bei großen Handelsketten walten, wenn sich in deren Regalen verbotene Ramsch-Produkte finden. "Von Mutwilligkeit kann dabei in der Regel keine Rede sein", sagt Saalmann. Häufig handele es sich um Produkte, die für Sonderaktionen einmalig bestellt worden seien und bei denen in der Hektik nicht genau hingesehen werde. Dennoch: "Bei vielen Händlern wissen wir schon vorher, dass wir auf jeden Fall was finden werden", sagt er. "Da sind wir schon alte Bekannte."
In einer weiteren Meldung lesen Sie, warum die Bundesnetzagentur das Entgelt für eine Rufnummerportierung begrenzt.