Neuvergabe

BNetzA: o2/E-Plus soll nach Fusion Frequenzen schnellst­mög­lich abgeben

Bei der Fusion von o2 und E-Plus wurde es bereits gefordert, jetzt schafft die BNetzA-Fakten: Noch im Jahr 2014 wird ein Vergabeverfahren für die nach dem Zusammenschluss freiwerdenden Mobilfunk-Frequenzen im Bereich 900 MHz und 1 800 MHz gestartet. Doch dabei wird es wohl nicht bleiben.
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Bild: E-Plus
Dass der aus der Fusion von o2 und E-Plus hervorgehende Telekommunikationskonzern nicht die Summe des Mobilfunk-Frequenzspektrums beider bisheriger Unternehmen behalten kann, war relativ schnell klar. Die Fusion wurde auch nur unter der Auflage genehmigt, dass der Konzern Frequenzen abgibt, wenn möglich an einen neuen Netzbetreiber. Hier ist beispielsweise der Provider Drillisch in Gespräch.

Heute hat nun die Bundesnetzagentur den Fahrplan für die Frequenz-Neuvergabe vorgegeben. "Wir wollen so früh wie möglich die notwendigen Ressourcen für mobiles Breitband bereitstellen und den Wettbewerbern eine frühzeitige Frequenznutzung ermöglichen. Unser Ziel ist es, dass die Wettbewerber schnell auf die Frequenzausstattung des Fusionsunternehmens reagieren können", äußerte BNetzA-Chef Homann heute.

Offenes und diskriminierungsfreies Vergabeverfahren noch 2014

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Die deutsche Staatsbehörde hat im Zusammenhang mit der wettbewerbsrechtlichen Freigabe der Fusion durch die EU-Kommission heute eine Entscheidung über die frequenzregulatorischen Aspekte veröffentlicht. Zur Sicherstellung diskriminierungsfreier Frequenzausstattungen sei es erforderlich, "dass Spektrum bei 900 MHz und 1 800 MHz nach dem kommenden Vergabeverfahren frühzeitig durch das Fusionsunternehmen geräumt sein wird".

Die Bundesnetzagentur plant "mit Blick auf diesen kurzfristigen Handlungsbedarf", noch im Jahr 2014 ein Vergabeverfahren für die Frequenzen in den Bereichen 900 MHz und 1 800 MHz zu eröffnen. Wie immer bei der (Neu-)Vergabe von Frequenzspektrum ist die Behörde darum bemüht, dass sich die Frequenzausstattungen der Netzbetreiber in einem "offenen und diskriminierungsfreien Vergabeverfahren" ergeben und dass "kein Marktteilnehmer benachteiligt wird". Das geplante Verfahren zur Vergabe der Frequenzen soll im 4. Quartal starten.

In ihrer Mitteilung erwähnt die BNetzA im übrigen auch das Frequenzspektrum im Bereich 700 MHz. Die Neuvergabe dieses Frequenzspektrums könnte ebenfalls in diesem Vergabeverfahren noch dieses Jahr geregelt werden, dies setze aber "einen nationalen Konsens zwischen Bund und Ländern voraus".

Gleichzeitig denkt die BNetzA bereits an den nächsten Schritt: Nach dem diesjährigen Vergabeverfahren wird die Behörde mit Blick auf die veränderten Frequenzausstattungen aller Wettbewerber "in einer Gesamtbetrachtung erneut untersuchen", ob insbesondere für den Bereich der UMTS-Frequenzen bei 2 GHz weitere Maßnahmen erforderlich sind. Momentan lägen für eine Untersuchung aber noch nicht genügend Anhaltspunkte vor.

Insbesondere die Telekom hatte in einer Reaktion auf die Genehmigung der o2-E-Plus-Fusion gefordert, dass das spätere Gemeinschaftsunternehmen massiv Frequenzen abgeben müsse. Darin hat die Telekom schon explizit die UMTS-Frequenzen um 2,1 GHz erwähnt und befürchtet, dass o2/E-Plus im 1 800-MHz- und 2 100-MHz-Bereich Zugriff auf mehr als 60 Prozent der Gesamtressourcen hätte. Darum hat insbesondere die Telekom vernehmbar nach einem Eingreifen der Bundesnetzagentur gerufen. Auch Vodafone sprach in einer ersten Reaktion davon, dass die Bundesnetzagentur das "Frequenzübergewicht des fusionierten Unternehmens" abbauen müsse.

Mittlerweile gibt es weitere Details dazu, wie die Frequenz-Neuvergabe laufen soll: In unserer Meldung o2 und E-Plus müssen Mobilfunk-Frequenzen vorzeitig bis Ende 2015 abliefern erläutern wir das Verfahren.

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