Themenspezial: Verbraucher & Service Betrug

Bundesnetzagentur schaltet betrügerische 0900-Nummer ab

Die Bundesnetzagentur hat die Abschaltung der 0900 3102331 angeordnet. Über sie wurden Anrufe im Namen der Telekom geführt. Den Anbietern wurde nun die Rechnungslegung und Inkassierung verboten. Für welchen Zeitraum dieses Verbot gilt und was Betroffene nun beachten sollten, erfahren Sie in diesem Artikel.
Von Kaj-Sören Mossdorf

0900-Rufnummer abgeschaltet 0900-Rufnummer abgeschaltet
Bild: teltarif.de
Die Bundes­netz­agentur hat die Abschaltung der Premium-Dienste-Rufnummer 0900 3102331 zum 12. März dieses Jahres angeordnet. Parallel dazu wurde den Netz­betreibern die Rechnungs­legung und Inkassierung der entstandenen Kosten im Zeitraum vom 26. September des vergangenen Jahres bis einschließlich 17. März dieses Jahres verboten.

0900-Rufnummer abgeschaltet 0900-Rufnummer abgeschaltet
Bild: teltarif.de
In den bekannt gewordenen Fällen wurden anscheinend vor allem ältere Verbraucher von einer weiblichen Person angerufen. In dem folgenden Telefonat wurden die Opfer darüber informiert, dass die Telekom eine Rechnung mit einem zu hohen Rechnungsbetrag ausgestellt habe. Diese sollte in den kommenden Tagen bei den Betroffenen eintreffen. Die Anrufer handelten dabei aber weder im Namen noch im Auftrag der Deutschen Telekom. Mit einem Anruf bei der oben genannten Hotline sollte der Verbraucher die angebliche überhöhte Rechnung stornieren und so unberechtigte Forderungen vermeiden.

In einem anderen Fall wurden die Betroffenen darüber informiert, dass sie bei der Telekom noch ein Guthaben offen habe. Dieses sollte nun zurückgezahlt werden. Damit die entsprechenden Informationen des Verbrauchers in das System übernommen werden könnten, sollte er ebenfalls die nun gesperrte Premium-Nummer zurückrufen. Auch hier wurde nicht im Namen oder Auftrag der Deutschen Telekom gehandelt.

Vor dem jeweiligen Gesprächsbeginn wurden die Verbraucher nicht über die anfallenden Kosten in Höhe von 2,99 Euro pro Minute informiert. Am Ende des künstlich verlängerten Gespräches wurde dem Opfer dann lediglich mitgeteilt, dass die Rechnung berichtigt sei.

Was können oder müssen Betroffene jetzt beachten?

Die mit der Abschaltung der Rufnummer einhergehenden Verbote bedeuten für den Verbraucher, dass ihm für den oben genannten Zeitraum künftig keine Kosten für die Verbindungen zu der Rufnummer in Rechnung gestellt werden dürfen. Dies gilt auch für den Fall, dass bereits eine Rechnung zugestellt worden ist. Sollte diese durch den Betroffenen allerdings schon beglichen worden sein, greift das Verbot der Bundesnetzagentur nicht direkt. In diesen Fällen ist es aber ratsam, trotzdem zu versuchen, die Kosten vom Netzbetreiber zurück­zuver­langen. Wer zukünftig kein Risiko eingehen will, dem rät die Bundesnetz­agentur, bestimmte Rufnummernbereiche, wie beispielsweise 0900 oder 0137, dauerhaft bei ihrem Anbieter kostenfrei zu sperren.

Laut der Pressemitteilung [Link entfernt] ist der Zu­teilungs­neh­mer Akgül Duygu, Menderes Mah Citylife 1 kat 1, 33130 Mersin Mezitli, Türkei. Als allgemeine Zu­stellungs­bevoll­mäch­tige wurde Frau Fatma Ticen Berkman, Treskowstr. 7, 13156 Berlin, benannt. Von Eierwürfen oder anderer Selbstjustiz sollten Betroffene jedoch dringend absehen.

Weitere Informationen zu Premium-Dienst-Rufnummern erhalten sie in unserem Ratgeber zu 0900-Telefonnummern.

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