Breitband

Bundestag stößt mit DigiNetzG auf Kritik

Der Bundestag hat das Gesetz zur Erleichterung des Ausbaus digitaler Hoch­geschwindigkeits­netze verabschiedet. Das Gesetz muss aber noch durch den Bundesrat und der Breko übt bereits Kritik.
Von Marleen Frontzeck-Hornke mit Material von dpa

Mehr Tempo beim Breitbandausbau Mehr Tempo beim Breitbandausbau
Bild: dpa
Der deutschlandweite Ausbau der Breitband­netze für ein schnelles Internet soll zügiger vorankommen und weniger kosten. Deshalb sollen beim Neubau und beim Sanieren von Straßen gleich Glasfaserkabel mitverlegt werden. Der Bundestag verabschiedete am Donnerstagabend ein entsprechendes "Gesetz zur Erleichterung des Ausbaus digitaler Hoch­geschwindigkeits­netze" (DigiNetzG), das allerdings noch durch den Bundesrat muss. Wenn die Länderkammer ebenfalls zustimmt, werden Stadtwerke und andere Betreiber auch dazu verpflichtet, bestehende Energie- und Abwasser­leitungen an Straßen, Schienen und Flüssen für Breitbandkabel zu öffnen.

Die Bundesregierung erwartet dadurch milliarden­schwere Einsparungen bei den Netzbetreibern, was vor allem die Anbindung dünn besiedelter Regionen an das schnelle Internet beschleunigen soll. Das erklärte Ziel lautet, Übert­ragungs­geschwindig­keiten von 50 MBit/s im Downstream bis zum Jahr 2018 flächendeckend bereitzustellen. Derzeit sind solche schnellen Zugänge erst in rund 70 Prozent der deutschen Haushalte verfügbar.

Breko sieht Nachbesserungsbedarf

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Der Bundesverband Breitband­kommunikation (Breko) hat sich zu dem vom Bundestag verabschiedeten Gesetz geäußert und sieht noch einen Nachbesserungs­bedarf. Zwar seien gute Ansätze da, doch Breko-Geschäftsführer Dr. Stephan Albers betont: "Diese Nach­besserungen muss der Bundesrat jetzt anmahnen und den Vermittlungs­ausschuss anrufen." Aus der Sicht des Breko mache "ein zusätzlicher Breitband­ausbau in Gebieten, in denen bereits Hoch­geschwindig­keits­netze ausgerollt worden sind" keinen volkswirtschaft­lichen Sinn. Vorab-Kritik gab es diesbezüglich sogar schon vom Bundesrat.

"Dort, wo schon heute hochleistungs­fähige Highspeed-Anschlüsse vorhanden sind - insbesondere solche, die direkt bis ins Gebäude (FTTB) oder bis direkt in die Wohnung (FTTH) reichen -, macht es keinen Sinn, diese zu überbauen und Investitionen auf diese Weise fehlzuleiten. Das gilt erst recht in Hinsicht auf die Anforderungen der kommenden Gigabit-Gesellschaft mit einer digitalisierten Industrie 4.0", sagt Albers. "Das DigiNetz-Gesetz sollte vielmehr die richtigen Anreize für Investitionen in zukunfts­sichere und nachhaltige, direkte Glasfaseranschlüsse (FTTB / FTTH) setzen."

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