Breitbandausbau

BREKO: Neues TKG soll auch Glasfaser regulieren

Der Bundes­verband Breit­band­kommu­nika­tion (BREKO) möchte, dass auch der Zugang via Glas­faser von der Netz­agentur kontrol­liert wird.
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Verwir­rend sind die Begriffe für den Kunden­zugang. Unter TAL (=Teil­nehmer-Anschluss-Leitung) kann man sich noch was vorstellen. Zwei oder mehr Drähte vom Kunden (Teil­nehmer) zum Netz­betreiber, meist über Leitungen der Telekom durch den Kvz (Kabel­verzweiger) und den Hvt (Haupt­verteiler, Vermitt­lungs­stelle). Wo Internet ins Spiel kommt, sprach man zwischen­durch von "Layer-2-BSA" (BSA=Bitstream-Access), künftig wird es BNG-VULA genannt. Hinter diesem "Ungetüm" verbirgt sich "Broad­band-Network-Gateway-Virtual-Unbundled-Local-Access".

Die "virtu­elle" Leitung besteht aus einem Daten­signal, das die Telekom oder ein anderer vor Ort aktiver Betreiber liefern kann, was zum eigent­lichen Anbieter weiter­geleitet wird. Es wird also nicht mehr eine elek­trisch durch­gehende Kupfer­leitung geschaltet, sondern es sind aktive Netz­elemente, welche die Daten­pakete des Kunden zu seinem Anbieter trans­portieren. Für fort­geschrit­tene Produkte ist auch Layer-3-BSA und IP-BSA zu regeln.

Kupfer oder Glas­faser?

Regelmäßig lädt der BREKO interessierte Fachjournalisten zu Workshops ein, wo komplexe Themen möglichst anschaulich erklärt werden. Regelmäßig lädt der BREKO interessierte Fachjournalisten zu Workshops ein, wo komplexe Themen möglichst anschaulich erklärt werden.
Foto: Henning Gajek / teltarif.de
Während bei Kupfer (der Telekom) die Preise durch Regu­lierung fest­liegen, ist das bei Glas­faser nicht der Fall. Hier gibt es verschie­dene Anbieter von Leitungen, die nicht immer unbe­dingt von der Telekom kommen müssen. Durch Open Access muss ein Kabel­betreiber jeden auf sein Kabel lassen, der das möchte. Über den Preis müssen sich die Betei­ligten einigen. Klappt das nicht, kommt die Bundes­netz­agentur als Schieds­richter ins Spiel.

Künftig ist mit neuem Wett­bewerb zu rechnen. Koax­kabel (Kabel­fern­sehen) nach DOCSIS-Proto­koll gegen Vecto­ring, auch Preis­schlachten um die Nutzung von " zuviel verlegten Glas­fasern­kabeln wären eines Tages denkbar, soweit ist es noch lange nicht.

Im Eckpunk­tepa­pier der Bundes­netz­agentur um die letzte Meile, soll die Regu­lierung bei Kupfer weit­gehend unver­ändert bleiben. Denkbar wäre ein Wegfall des Kündi­gungs­rechts der Telekom bei Vecto­ring. Bisher kann das Unter­nehmen, das in einem Kabel­abschnitt Vecto­ring ausbaut, andere Anbieter raus­werfen, weil Vecto­ring nur funk­tioniert, wenn ein Anbieter die "Hoheit" über das gesamte Kabel­bündel hat, um gegen­seitige Störungen heraus­rechnen zu können.

Neu könnten auch erwei­terte Zugangs­rege­lungen für Leer­rohre kommen. Bisher musste ein Leer­rohr-Inhaber (z.B. die Telekom) nur den Weg vom Hvt zum Kvz hergeben, jetzt könnten auch Quer­verbin­dungen einfa­cher werden.

EoI oder EoO?

Bei der Glas­faser­regu­lierung wird über eine Nicht­diskri­minie­rungs­verpflich­tung (EoI = Equi­valent of Inputs" oder EoO = Equi­valents of Outputs") disku­tiert. Bei EoI gibt es ein Stan­dard­produkt, dass der Dritt­anbieter (meist von der Telekom) nehmen muss, bei EoO könnten auch "leere" Leitungen geschaltet werden, mit denen der Dritt­anbieter eigene Dienste oder Proto­kolle fährt. Die Telekom würde gerne ganz auf eine Regu­lierung verzichten und nur noch das Kartell­recht gelten lassen. Der BREKO möchte, dass die Netz­agentur weiterhin die Schieds­rich­terfunk­tion behält.

Streit um die Leitungen im Haus

Liegt die Glas­faser im Haus, kann es zu Streit kommen, wenn verschie­dene Internet-Anbieter ihre Signale durch die meist schon vorhan­dene Kupfer-Instal­lation ins Haus zwängen müssen.

Während die Telekom mit Vecto­ring-DSL oder Super-Vecto­ring DSL über Kupfer arbeitet, setzen die privaten Wett­bewerber auf G.fast. Beide Systeme auf dem glei­chen Leitungs­bündel können zu gegen­seitigen Störungen führen. Wer hat nun das Sagen? Der Inhaber der Leitungen? Die Netz­agentur sieht hier Vorfahrt für die Telekom vor, neue Anbieter mit anderer Technik müssten also einen Gang zurück­schalten, was die Vorteile der Glas­faser (extrem schnelles Internet im Indus­trie­bereich) wieder zunichte machen würde.

Dem BREKO schwebt vor, dass grund­sätz­lich die bessere Technik Vorfahrt haben soll. Anderen Anbie­tern soll dann ein "open access"-Angebot über die bessere Technik gemacht werden müssen. Im Klar­text: in einem Gebäude, wo keine Glas­faser bis zum Endver­brau­cher möglich wäre, müsste dann beispiels­weise die Telekom die schnel­leren Leitungen des privaten G.fast-Mitbe­werbers verwenden. Was sich einfach anhört, ist prak­tisch konflikt­geladen.

Der BREKO kümmert sich auch um Gedanken wie "Gibt es ein einklag­bares Recht auf schnelles Internet?" Mehr zu dem Thema lesen Sie in einem weiteren Bericht.

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