No Roaming

Netzagentur: Kein National Roaming gegen Funklöcher

Ende September will die Bundesnetzagentur die Spielregeln zur Auktion bekannt geben. National Roaming wird nicht Bedingung sein.
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Jochen Hohmann, Präsident der Bundesnetzagentur wird nächstes Jahr die Frequenzen für den Mobilfunkstandard 5G vergeben. Jochen Hohmann, Präsident der Bundesnetzagentur wird nächstes Jahr die Frequenzen für den Mobilfunkstandard 5G vergeben.
Foto: Picture Alliance / dpa
Die Bundesnetzagentur lehnt Forderungen von Politikern und Anbietern wie United-Internet/1&1 ab, den Ausbau des 5G-Mobilfunknetzes durch verpflichtende Kooperationen der Netzbetreiber zu fördern. „Eine Verpflichtung zum Infrastruktur-Sharing oder zu National Roaming würde einen Eingriff in die Rechte der Mobilfunknetzbetreiber darstellen“, heißt es in einem Bericht der Netzagentur an den Beirat, welcher dem in Düsseldorf erscheinenden Wirtschaftsmagazin Handelsblatt vorliegt.

Dies sei allein möglich, „wenn beträchtliche Marktmacht“ vorliege und sei weder von der Netzagentur noch vom Bundes­kartellamt festgestellt worden.

Konkrete Spielregeln Ende September

Jochen Hohmann, Präsident der Bundesnetzagentur wird nächstes Jahr die Frequenzen für den Mobilfunkstandard 5G vergeben. Jochen Hohmann, Präsident der Bundesnetzagentur wird nächstes Jahr die Frequenzen für den Mobilfunkstandard 5G vergeben.
Foto: Picture Alliance / dpa
Bis Ende September will die Bundes­netz­agentur dann die lange erwarteten Spielregeln bekannt geben, nach denen sie die Frequenzen bei 2,1 GHz und 3,5 - 3,8 GHz für den künftigen "Echtzeit-Mobilfunkstandard" 5G vergeben will, der dann 2020 an den Start gehen soll.

Politiker der Großen Koalition in Berlin hatten weitgehende Auflagen zum Ausbau der Netze gefordert, um bestehende Funklöcher zügig zu schließen und das 5G-Netz vom Start an flächendeckend für das Internet der Dinge und künftig autonom fahrende Fahrzeuge zur Verfügung zu stellen. Zuletzt hatte Bundesverkehrs­minister Andreas Scheuer (CSU) noch einen Mobilfunkgipfel in Berlin abgehalten, um endlich Schwung in den nach wie vor als "mangelhaft" empfundenen Netzausbau zu bringen.

Diensteanbieter bleiben verpflichtend

Statt auf verpflichtende Kooperationsmodelle oder die mögliche Mitnutzung fremder Netze setzt die Netzagentur auf Freiwilligkeit sowie auf eine Dienste­anbieter­verpflichtung. Demnach müssen Netzbetreiber Dienste­anbietern (Service-Providern wie Mobilcom-Debitel, Klarmobil, Drillisch oder virtuellen Netzbetreibern wie Simquadrat von Sipgate, Truphone oder Lycamobile) auch auf das 5G-Netz Zugang gewähren.

Einen Pfeil behält der Regulierer aber noch im Köcher: Sollte mit den aktuellen Vorgaben der Wettbewerb zwischen den Anbietern, sowie der Netzausbau nicht ausreichend vorankommen, heißt es in dem Bericht weiter, wolle die Bundesnetzagentur bei den nächsten Frequenz­vergaben neue Auflagen erteilen. Allein in den Jahren 2025 bis 2033 laufen sieben Frequenzbereiche aus, die dann neu vergeben werden müssen.

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