Regulierung

Telekom muss sich bei Mitverlegung von Glasfaser an Kosten beteiligen

Dort, wo die Telekom beim Ausbau von Glasfasernetzen mitmachen will, muss sie sich auch an den Tiefbaukosten beteiligen. Das entschied die Bundesnetzagentur.
Von dpa /

Entscheidung der BNetzA zur Mitverlegung von Glasfaser Entscheidung der BNetzA zur Mitverlegung von Glasfaser
Bild: dpa
Dort wo sich die Telekom am Ausbau von Glasfasernetzen beteiligen will, muss sie auch die Tiefbaukosten mittragen.

Das geht aus einer Entscheidung der Bundesnetzagentur in einem Streit zwischen der Telekom und der Stadt­ent­wicklungs­ge­sell­schaft Wiesbaden hervor, die heute veröffentlicht wurde. Die Tochtergesellschaft der Stadt plant, in einem Neubaugebiet Glasfaserkabel zu verlegen. Den anstehenden Tiefbau will die Telekom nutzen, um gleich eigene Kabel mitzuverlegen.

DigiNetz-Gesetz gilt auch in diesem Fall

Entscheidung der BNetzA zur Mitverlegung von Glasfaser Entscheidung der BNetzA zur Mitverlegung von Glasfaser
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Dieses Vorgehen ist vom Gesetzgeber ausdrücklich gewünscht. Anfang 2016 beschloss er das sogenannte DigiNetz-Gesetz. Seither muss unter anderem bei jeder Baustelle an Verkehrswegen auch sichergestellt werden, dass dort Glasfaserkabel mitverlegt werden.

Doch im konkreten Fall entbrannte Streit um die Kosten. Die Stadt­ent­wicklungs­ge­sell­schaft verweigerte der Telekom die Mitverlegung. Sie sah sich als privatrechtliche Gesellschaft nicht zur Koordinierung verpflichtet, weil die Bauarbeiten nicht mit öffentlichen Mitteln finanziert würden. Auch seien im konkreten Fall die Planungen schon zu weit fortgeschritten. Nun entschied die Bundesnetzagentur, dass dem Konzern diese zustehe. Allerdings: "Die Tiefbaukosten sind von den beteiligten Telekommunikationsunternehmen zu gleichen Teilen zu tragen." Darüber hinaus müsse die Telekom alle weiteren durch die Mitverlegung zusätzlich entstehenden Kosten übernehmen.

Eine Grundsatzentscheidung sei das nicht, sagte ein Sprecher der Bundesnetzagentur. Allerdings sollten mit derartigen Urteilen Pflöcke eingeschlagen werden, um deutlich zu machen, wie die Agentur das DigiNetz-Gesetz auslegt. Für die Streitbeilegung ist nach dem DigiNetz-Gesetz die Beschlusskammer der Bundesnetzagentur zuständig.

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