Telekom muss sich bei Mitverlegung von Glasfaser an Kosten beteiligen
Entscheidung der BNetzA zur Mitverlegung von Glasfaser
Bild: dpa
Dort wo sich die Telekom am Ausbau
von Glasfasernetzen beteiligen will, muss sie auch die Tiefbaukosten
mittragen.
Das geht aus einer Entscheidung der Bundesnetzagentur in einem Streit zwischen der Telekom und der Stadtentwicklungsgesellschaft Wiesbaden hervor, die heute veröffentlicht wurde. Die Tochtergesellschaft der Stadt plant, in einem Neubaugebiet Glasfaserkabel zu verlegen. Den anstehenden Tiefbau will die Telekom nutzen, um gleich eigene Kabel mitzuverlegen.
DigiNetz-Gesetz gilt auch in diesem Fall
Entscheidung der BNetzA zur Mitverlegung von Glasfaser
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Dieses Vorgehen ist vom Gesetzgeber ausdrücklich gewünscht. Anfang
2016 beschloss er das sogenannte DigiNetz-Gesetz. Seither muss unter
anderem bei jeder Baustelle an Verkehrswegen auch sichergestellt
werden, dass dort Glasfaserkabel mitverlegt werden.
Doch im konkreten Fall entbrannte Streit um die Kosten. Die Stadtentwicklungsgesellschaft verweigerte der Telekom die Mitverlegung. Sie sah sich als privatrechtliche Gesellschaft nicht zur Koordinierung verpflichtet, weil die Bauarbeiten nicht mit öffentlichen Mitteln finanziert würden. Auch seien im konkreten Fall die Planungen schon zu weit fortgeschritten. Nun entschied die Bundesnetzagentur, dass dem Konzern diese zustehe. Allerdings: "Die Tiefbaukosten sind von den beteiligten Telekommunikationsunternehmen zu gleichen Teilen zu tragen." Darüber hinaus müsse die Telekom alle weiteren durch die Mitverlegung zusätzlich entstehenden Kosten übernehmen.
Eine Grundsatzentscheidung sei das nicht, sagte ein Sprecher der Bundesnetzagentur. Allerdings sollten mit derartigen Urteilen Pflöcke eingeschlagen werden, um deutlich zu machen, wie die Agentur das DigiNetz-Gesetz auslegt. Für die Streitbeilegung ist nach dem DigiNetz-Gesetz die Beschlusskammer der Bundesnetzagentur zuständig.