Erweitert

BNetzA erweitert Tarif-Ansagepflicht auf weitere Länder

Die BNetzA hat zur Bekämpfung von Ping-Anrufen im Dezember eine Preisansagepflicht für Telefonate in diverse Länder eingeführt. Die Länderliste wurde zwischenzeitlich erweitert.
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Die Bundesnetzagentur hat die Anordnung vom Dezember 2017, dass in Mobilfunknetzen eine kostenlose Preisansage für bestimmte internationale Vorwahlen geschaltet werden muss, auf weitere Länder ausgedehnt. Die Mobilfunknetzbetreiber und Provider müssen seit dem 23. Februar 2018 auch für folgende Länder eine kostenlose Preisansage schalten:

Komoren und Majotte (00269), Samoa (00685), Simbabwe (00263), Algerien (00213), Nauru (00674), Guyana (00592), Mikronesien (00691), Haiti (00509), Tonga (00676), Guinea-Bissau (00245) und Senegal (00221).

Auch für diese Länder hat die Bundesnetzagentur in den letzten Wochen zahlreiche Rechnungslegungs- und Inkassierungsverbote ausgesprochen. Die BNetzA empfiehlt Verbrauchern, entsprechende Rufnummern keineswegs zurückzurufen, wenn kein Anruf aus dem entsprechenden Land erwartet wird.


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BNetzA: Tarifansage für Auslands­gespräche vom Handy kommt

Die BNetzA nimmt den Kampf gegen Ping-Anrufe auf und führt zum 15. Januar eine Preisansagepflicht für Auslandstelefonate ein. Allerdings gibt es dabei zwei Einschränkungen.
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Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur
Bild: dpa
Ping-Anrufe sind schon seit vielen Jahren ein Ärgernis. Vor allem dann, wenn Verbraucher instinktiv die unbekannte Rufnummer aus der Anrufliste zurückrufen, ohne vorher zu schauen, was das überhaupt für eine Nummer ist. Denn dann kann es teur werden.

Nach der gestrigen Ankündigung leitet die Bundesnetzagentur nun erste Schritte ein, um Verbraucher besser zu schützen. Dabei geht es wohlgemerkt nicht um eine Verhinderung von Ping-Anrufen, sondern um einen Schutz vor einer überhöhten Rechnung, falls der Verbraucher unüberlegt die Nummer anwählt.

Preisansage gilt vorerst für 22 Länder

Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur
Bild: dpa
Die Bundesnetzagentur hat heute angeordnet, dass in Mobilfunknetzen eine kostenlose Preisansage für bestimmte internationale Vorwahlen geschaltet werden muss. Diese Tarifansage gibt es im Festnetz bereits verpflichtend bei Call-by-Call-Vorwahlen. Die Mobil­funk­netz­be­treiber und Provider müssen die Anordnung der Regulierungsbehörde bis spätestens 15. Januar 2018 umsetzen. Für Fest­netz­an­bieter gilt die Preisansagepflicht nicht.

Allerdings ist es so, dass die Anordnung zunächst nur für 22 Länder gilt. Laut der BNetzA erscheint bei Ping-Anrufen im Display in aktuellen Fällen eine Nummer, die der Verbraucher auf den ersten Blick mit einer lokalen Vorwahl verwechseln könnte. Die BNetzA nennt folgende Fälle als Beispiel: Die Vorwahl 0261 von Koblenz werde leicht mit der Vorwahl 00261 von Madagaskar verwechselt. Das gelte auch für die Vorwahlen von Rostock (0381) und Dortmund (0231), die an die Auslandsvorwahlen von Serbien (00381) und Liberia (00231) erinnern.

Die nun angeordnete Preisansage konzentriert sich laut der Behörde zunächst auf 22 "auffällige" Länder. In der Tarifansage muss der Kunde vor Beginn des möglicherweise kostspieligen Telefonats darauf hingewiesen werden, dass er eine teure ausländische Rufnummer angewählt hat. So hat der Verbraucher die Möglichkeit, den Rückruf rechtzeitig abzubrechen, ohne dass für ihn Kosten entstehen. Das Prinzip ist also dasselbe wie bei der Call-by-Call-Tarifansage: Während der Preisansage darf der Gebührenticker noch nicht laufen, erst nach dem Aufbau der Verbindung.

Allein im Oktober dieses Jahres seien etwa 30 000 Beschwerden bei der Behörde eingegangen. Auch im November 2017 seien bereits über 20 000 neue Beschwerden zu Ping-Anrufen bei der BNetzA hinzugekommen. Von Januar bis September 2017 waren es über 15 000 Beschwerden - man kann also gut und gerne von einem Massenphänomen sprechen. Die Behörde hat in den letzten Monaten daher zahlreiche Rechnungslegungs- und Inkassierungsverbote ausgesprochen. Denn Ping-Anrufe verstoßen gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb.

Für diese Länder gilt die Preisansagepflicht

Die BNetzA rät Verbrauchern dringend, die Rufnummern nicht zurückzurufen, wenn man keinen Anruf aus den entsprechenden Ländern erwartet. Für diese Länder gilt die Preisansagepflicht:

Burundi (00257), Tschad (00235), Serbien (00381), Seychellen (00248), Tunesien (00216), Elfenbeinküste (00225), Guinea (00224), Sudan (00249), Marokko (00212), Tansania (00255), Benin (00229), Mali (00223), Uganda (00256), Madagaskar (00261), Albanien (00355), Bosnien-Herzegowina (00387), Somalia (00252), Liberia (00231), Malediven (00960), Jemen (00967), Mazedonien (00389), Sierra Leone (00232), Global Mobile Satellite System (00881)

Update: Die Mobilfunknetzbetreiber und Provider müssen seit dem 23.02.2018 auch für folgende Länder eine kostenlose Preisansage schalten:

Komoren und Majotte (00269), Samoa (00685), Simbabwe (00263), Algerien (00213), Nauru (00674), Guyana (00592), Mikronesien (00691), Haiti (00509), Tonga (00676), Guinea-Bissau (00245) und Senegal (00221). Ende des Updates.

Was hören Anrufer eigentlich, wenn sie die Rufnummer zurückrufen? Laut der BNetzA erreicht man häufig Bandansagen, die mehrere Euro pro Minute kosten. Die Bandansagen würden zum Teil unverständliche Ansagen in ausländischer Sprache enthalten, teils auch Gewinnspiele, Erotikansagen oder Mitteilungen über angebliche Paketzustellungen. Ziel der Betrüger sei es, dass die Anrufer möglichst lange in der Leitung gehalten werden. Die Betrüger profitieren dann von den generierten Verbindungsentgelten.

"Wir schützen Mobilfunkkunden vor den Folgen telefonischer Belästigung und schieben den Ping Anrufen einen Riegel vor", erklärt Jochen Homann, Präsident der BNetzA. "Mit der von uns angeordneten Preisansagepflicht machen wir das rechtswidrige Geschäftsmodell der Täter wirtschaftlich unattraktiv und schaffen Transparenz für den Verbraucher."

Doch auch im Postsektor greifen die Bundesnetzagentur und Verbraucherverbände aufgrund zahlreicher Verbraucher-Beschwerden durch: Lieferdienst-Ärger - wenn das Paket durchs Fenster fliegt.

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