Themenspecial Breitband-Internet Regulierung

BNetzA ändert Entgelte für Layer-2-Bitstrom nur marginal

Nach dem Auslaufen der bisherigen Entgelte hat die BNetzA heute die neuen Mietpreise für Layer-2-Bitstrom­zu­gänge veröffentlicht. Für einen VDSL-100-Anschluss im Kontingentmodell zahlen die Wettbewerber zukünftig etwas weniger.
Von

Telekom-Bitstream-Portal für Wettbewerber Telekom-Bitstream-Portal für Wettbewerber
Bild: Telekom
Bitstromzugang nennt man ein kombiniertes Vorleistungsprodukt aus Breitbandanschluss und Transportleistung im Netz der Telekom. Dieses Produkt können Telekom-Wettbewerber anmieten und ihren Endkunden damit ADSL- und VDSL-Anschlüsse bereitstellen. Der Layer 2-Bitstrom wird über Ethernet im Netz der Telekom transportiert und ist eine Alternative für alle Provider, die ihre Tarife bisher über eine komplette Anmietung der Teil­nehmer­an­schluss­leitung angeboten haben.

Die Wettbewerber müssen für den Layer-2-Bitstrom allerdings mehr eigene Infrastruktur aufbauen als beim Layer-3-Bitstrom, der auf der Basis des IP-Protokolls bereitgestellt wird. Die Preise, zu denen die Telekom den Layer-2-Bitstrom an die Konkurrenten vermietet, werden von der Bundesnetzagentur reguliert.

Das weitere Prozedere

Telekom-Bitstream-Portal für Wettbewerber Telekom-Bitstream-Portal für Wettbewerber
Bild: Telekom
Heute hat die BNetzA einen Entgeltvorschlag für den Layer 2-Bitstrom-Zugang veröffentlicht, weil die Befristung der bisherigen Entgelte am 30. November ausgelaufen ist. Gleichzeitig hat die Behörde klargestellt, dass die Entgelte "in den kommenden Jahren stabil bleiben" sollen. Die beiden Entscheidungsentwürfe sollen ab Mittwoch, den 6. Dezember, auf den Internetseiten der BNetzA "zur nationalen Konsultation veröffentlicht" werden. Alle Beteiligten haben dann Gelegenheit, bis zum 22. Dezember schriftlich Stellung zu den Entgeltvorschlägen zu nehmen.

Im Anschluss daran wird der Entscheidungsentwurf der EU-Kommission, dem Gremium Europäischer Regulierungsstellen für elektronische Kommunikation (GEREK) und den nationalen Regulierungsbehörden der übrigen EU-Mitgliedstaaten übermittelt; diese können dann innerhalb eines Monats Stellungnahmen dazu abgeben. Die jetzt vorgeschlagenen Entgelte sind aber ab heute zunächst vorläufig gültig und treten dann rückwirkend in Kraft, sofern niemand Bedenken anmeldet.

Das müssen Wettbewerber zukünftig für die Miete bezahlen

Die Entgeltregulierung unterscheidet zwischen der Anmietung einzelner Anschlüsse und der Anmietung von Anschluss-Kontingenten. Die Wettbewerber müssen für einen einzelnen VDSL-Anschluss mit 16/25/50 MBit/s künftig 18,02 Euro monatlich (bisher 18,56 Euro) an die Telekom überweisen. Für ADSL sollen künftig weiterhin monatlich 15,17 Euro fällig werden. Ebenfalls nicht geändert hat sich die Miete für einen VDSL-Anschluss mit 100 MBit/s, diese liegt weiterhin bei 19,10 Euro.

Im Rahmen des Kontingentmodells bleibt es bei den Produktvarianten VDSL 16/25/50 MBit/s beim bisherigen kalkulatorischen Entgelt in Höhe von 16,55 Euro. Im Kontingentmodell soll der Preis für einen VDSL-100-Anschluss aber sinken, und zwar auf 18,55 Euro (bisher 19,10 Euro). Beim Kontingentmodell müssen die Wettbewerber nach wie vor zuerst einen Einmalbetrag an die Telekom entrichten, dafür laufen die Mietverträge dann über mehrere Jahre.

Beim Bitstromzugang gibt es übrigens diverse Qualitätsklassen (Realtime, Streaming und Critical Application) und für jede Qualitätsklasse ein inkludiertes Datenkontingent. Übersteigt der Datenverkehr in einer Klasse eine bestimmte Größe, müssen die Wettbewerber dafür ein zusätzliches Transportentgelt bezahlen. Laut der BNetzA wurde und wird der inkludierte Verkehr aber so bemessen, "dass damit die mittelfristig zu erwartende Bandbreitennachfrage abgewickelt werden kann".

Die kompletten Layer-2-Bitstrom-Preise des vergangenen Jahres können Sie hier nachlesen: BNetzA setzt Entgelte für Layer-2-Bitstrom fest.

Mehr zum Thema Bundesnetzagentur