Illegal

Bundesnetzagentur verbietet Kinderuhren mit Abhörfunktion

Eltern legen ihren Kindern mitunter eine Smartwatch an, um über das eingebaute Mikrofon den Lehrer in der Schule mitzuhören. Derartige Geräte hat die BNetzA nun verboten.
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Kinderuhren mit Abhörfunktion tauchten schon in Klassenzimmern auf Kinderuhren mit Abhörfunktion tauchten schon in Klassenzimmern auf
Bild: dpa
Der Kontrollwahn mancher Eltern treibt manchmal seltsame Blüten. GPS-Tracker mögen sinnvoll sein, um den Aufenthaltsort des Sprösslings kurz feststellen zu können. Doch viele für Kinder angebotene Tracking-Lösungen haben ein Mikrofon eingebaut.

Die Bundesnetzagentur hat nun den Verkauf von Kinderuhren mit Abhörfunktion verboten und ist bereits gegen mehrere Angebote im Internet vorgegangen.

Eltern können per App alle Gespräche mithören

Kinderuhren mit Abhörfunktion tauchten schon in Klassenzimmern auf Kinderuhren mit Abhörfunktion tauchten schon in Klassenzimmern auf
Bild: dpa
Laut der Behörde gibt es auf dem deutschen Markt offenbar eine große Anzahl von Anbietern, die Smartwatches für Kinder mit integrierter Abhörfunktion verkaufen. Die Zielgruppe sind in der Regel Kinder im Alter von 5 bis 12 Jahren und deren Eltern.

Die von der BNetzA verbotenen Uhren verfügen über eine SIM-Karte und eine eingeschränkte Telefoniefunktion, die über eine App eingerichtet und auch aus der Ferne gesteuert werden kann. Derartige Abhörfunktionen werden häufig als "Babyphone"- oder "Monitorfunktion" tituliert. Die Eltern können dann bestimmen, dass die Uhr unbemerkt vom Kind und dessen Umgebung eine beliebige Telefonnummer anruft. Damit können die Eltern beispielsweise unbemerkt die Gespräche des Kindes und dessen Umfeld abhören. Solche Abhörfunktionen sind in Deutschland laut der BNetzA verboten.

"Über eine App können Eltern solche Kinderuhren nutzen, um unbemerkt die Umgebung des Kindes abzuhören. Sie sind als unerlaubte Sendeanlage anzusehen", schätzt Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur, die Lage ein. "Nach unseren Ermittlungen werden die Uhren von Eltern zum Beispiel auch zum Abhören von Lehrern im Unterricht genutzt." Die Behörde rät speziell Lehrern in Schulen, vermehrt auf Uhren mit Abhörfunktion bei Schülern zu achten.

Was müssen Eltern tun, die eine derartige Uhr besitzen?

Wenn die BNetzA herausfindet, dass jemand eine derartige Uhr besitzt, fordert sie die Besitzer auf, die Uhr zu vernichten und einen Nachweis darüber an die Behörde zu senden. Eltern wird daher empfohlen, die Uhren selbst zu vernichten und die Vernichtungsnachweise aufzubewahren.

Ein Vernichtungsnachweis wäre beispielsweise das Bestätigungsschreiben einer Abfallwirtschaftsstation, bei der die vernichtete Uhr abgegeben wurde. Auf ihrer Internetseite stellt die BNetzA dafür auch ein eigenes Formular zur Verfügung [Link entfernt] .

Die Käufer sollen die Gegenstände keinesfalls an den Verkäufer zurücksenden, sondern lieber selbst vernichten. Weigern sich Eltern, der Aufforderung zur Vernichtung freiwillig nachzukommen, können sie mittels Verwaltungsakt dazu verpflichtet werden. Und diese Verpflichtung kann mit einem Zwangsgeld von bis zu 25 000 Euro durchgesetzt werden.

Wer im Internet, im Handel oder in der freien Wildbahn auf ein verdächtiges Angebot gestoßen ist oder eine Uhr im Einsatz entdeckt, kann das gegenüber der Bundesnetzagentur anzeigen, und zwar per E-Mail an die Adresse spionagegeraete@bnetza.de.

In diesem Jahr hat sich die BNetzA auch mit abhörfähigen Kinder-Puppen beschäftigt und diese als verbotenes Spionagegerät eingestuft.

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