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Branche zu 5G-Papier: Von Klageandrohung bis Zustimmung (Update)

Die Reaktionen der Branche auf das BNetzA-Papier zur 5G-Frequenzvergabe könnten unterschiedlich nicht sein. Viele Unternehmen prüfen derzeit noch, wie sie reagieren sollen.
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Der finale Entwurf der Bundesnetzagentur zur 5G-Auktion stößt auf unterschiedliche Reaktionen. Der finale Entwurf der Bundesnetzagentur zur 5G-Auktion stößt auf unterschiedliche Reaktionen.
Bild/Montage: teltarif.de
Update: Um Stellungnahmen von Deutsche Telekom und United Internet ergänzt.

Die Veröffentlichung des finalen Entwurfs zur 5G-Frequenzversteigerung hat in der Branche ein lebhaftes Echo ausgelöst, das von Begeisterung bis Ablehnung, bis hin zur möglichen Klageandrohung reicht.

BITKOM: Droht eine Klage gegen die BNetzA?

Der finale Entwurf der Bundesnetzagentur zur 5G-Auktion stößt auf unterschiedliche Reaktionen. Der finale Entwurf der Bundesnetzagentur zur 5G-Auktion stößt auf unterschiedliche Reaktionen.
Bild/Montage: teltarif.de
Der Präsident des Branchenverbandes Bitkom, Achim Berg (ehemals Manager bei der Deutschen Telekom (Festnetz) und später Chef von Microsoft Deutschland) hält die heute veröffentlichten Auflagen für die Vergabe der 5G-Frequenzen für "in vielen Punkten überzogen". Sie würden das gesamte Verfahren gefährden. "Es droht ein Szenario, wonach Deutschland beim 5G-Ausbau zurückgeworfen wird und international den Anschluss verliert."

Die Politik hätte sich besser gemeinsam mit den Netzbetreibern auf einen gangbaren Weg zur Flächenversorgung verständigt, anstatt die Bundesnetzagentur in eine klagegefährdete Vergabe zu drängen. Es sei nun an den Netzbetreibern zu entscheiden, ob sie den Klageweg beschreiten.

Deutsche Telekom: Möglichst flächendeckende leistungsstarke Infrastruktur

Die Deutsche Telekom sieht, dass "Deutschland alle Chancen hat, 5G-Leitmarkt zu werden. Dazu braucht Deutschland eine möglichst flächendeckende leistungsstarke Infrastruktur, die den zukünftigen Bedürfnissen von Bürgern und Industrie gerecht wird.

Die jetzt von der Bundesnetzagentur vorgeschlagenen, Auflagen für die Frequenzauktion gehen deutlich darüber hinaus, was die Behörde zuvor selbst als zumutbar und verhältnismäßig bewertet hatte. Ein solch falsch dimensionierter Ausbau ist wirtschaftlich unrealistisch, setzt falsche Prioritäten, wird an bürokratischen Hindernissen scheitern und ignoriert Grundlagen der Physik. Darüber hinaus bergen die unklaren Bestimmungen zu National Roaming im aktuellen Entwurf erhebliche, kaum abzuschätzende Risiken für investierende Unternehmen. Die Entscheidung über solche Milliarden-Investitionen – und damit über den Erfolg von 5G in Deutschland - erfordern Verhältnismäßigkeit und Rechtssicherheit. Beides sollte bis zur finalen Entscheidung der Vergabebedingungen am 26.11. sichergestellt werden."

Vodafone: Möglicherweise "rechtswidrig"

Vodafone Deutschland antwortete auf unsere Anfrage: "Der Entwurf ist soeben erst veröffentlicht worden. Wir müssen diesen jetzt im Detail prüfen. Sollten im Vorfeld in den Medien zu entnehmende Auflagen und Verschärfungen darin enthalten sein und so beschlossen werden, wäre das rechtswidrig. Für den Fall werden wir rechtliche Schritt einleiten."

Telefónica o2: Eine Herausforderung

Bei Telefónica Germany (o2) wird Markus Haas mit seinem Team den "über 170-Seiten starken Entwurf in den kommenden Tagen im Detail prüfen. Den höheren Versorgungsauflagen hat die Bundesnetzagentur an anderer Stelle Erleichterungen für die Lizenznehmer entgegen gestellt. Allerdings hatte die Netzagentur im September öffentlich betont, dass bereits der damalige Entwurf das Äußerte sei, was rechtssicher möglich sei. Der damalige Entwurf scheint in der nun vorgelegten Entscheidung jedoch zulasten der investierenden Industrie trotzdem nochmals deutlich verschärft worden zu sein. Fraglos stellen die definierten Versorgungsauflagen eine operative und finanzielle Herausforderung für die Netzbetreiber dar. Telefónica Deutschland ist und bleibt entschlossen, wie in den vergangenen Jahren weiter intensiv in den Netzausbau zu investieren und damit einen Beitrag für eine weitreichende Versorgung der Bevölkerung mit schnellen mobilen Breitbandservices zu leisten."

Telefónica Deutschland Chef Markus Haas sieht bei den "neuen Vergaberegeln ... auf einen ersten Blick Licht und Schatten. Sie stellen die Lizenznehmer und investierenden Netzbetreiber fraglos vor operative und finanzielle Herausforderungen. Die neuen investitionsfördernden Verbesserungen reichen hier noch nicht aus".

United Internet AG (1&1): Fehlende Dienstanbieterverpflichtung

Das als vierter deutscher Netzbetreiber denkbare Unternehmen United Internet AG kritisiert die geplanten Bedingungen für die Vergabe der 5G-Mobilfunkfrequenzen, die die Bundesnetzagentur vorgelegt hat. In dem finalen Entwurf für den Beirat der Behörde sei "auch weiterhin keine Diensteanbieterverpflichtung oder verpflichtendes National Roaming vorgesehen." Und weiter: „Die Regulierungsbehörde hat die Bedingungen verbessert, sie ist damit allerdings nicht konsequent genug und erschwert damit den Markteintritt eines neuen Anbieters“, erklärt Ralph Dommermuth, CEO der United Internet AG. „Mit dem jetzt vorgelegten Entwurf der Bundesnetzagentur kommen wir dem Ziel, Deutschland flächendeckend mit Mobilfunk zu versorgen, ein Stück näher. An dem Punkt sehen wir einen deutlichen Fortschritt. Für den Anspruch, 5G-Leitmarkt zu werden und die Technologieführerschaft zu übernehmen, reicht es aber noch nicht. Die Vorgabe, 1000 statt 500 Antennen pro Anbieter umzurüsten oder zu bauen, erscheint nicht sehr ambitioniert, wenn beispielsweise in China pro Tag 500 Funkmasten aufgestellt werden.“

Dommermuth betont: „Wir hätten uns in den Vergabebedingungen ein stärkeres Bekenntnis zu mehr Wettbewerb gewünscht. Als Neueinsteiger würden wir direkt in ein leistungsfähiges 5G-Netz investieren - anders als das bestehende Oligopol der Netzbetreiber, die ihre vorhandenen Antennenstandorte schrittweise aufrüsten werden.“ Dommermuth ergänzt: „Für unsere Investitionen brauchen wir Verlässlichkeit. Dazu gehört, dass wir während der Aufbauphase eines eigenen 5G-Netzes – selbstverständlich gegen Mietzahlung – Zugang zu den bestehenden Netzen bekommen, damit wir unseren Kunden flächendeckend Empfang bieten können. Dieses National Roaming ist in vielen Ländern selbstverständlich und die zwingende Voraussetzung für den Einstieg eines vierten Netzbetreibers. Sollte dies nicht verbindlich angeordnet werden, bleiben nur kommerzielle Verhandlungen über die Mitnutzung vorhandener Netze unter Konkurrenten. Damit diese schnell abgeschlossen werden können, bedarf es im Streitfall schneller Verfahren und verbindlicher Schiedssprüche der Bundesnetzagentur.“

In seiner Stellungnahme appelliert Dommermuth an die Bundesnetzagentur und ihren Beirat, die Vergabebedingungen im Sinne des Wettbewerbs und der Zukunftsfähigkeit Deutschlands konsequenter anzupassen. „Beim Thema National Roaming hoffen wir, dass es bis zur Frequenzvergabe noch Bewegung gibt und dass Politik und Bundesnetzagentur bis zur endgültigen Entscheidung nachsteuern, damit wir unseren Kunden während den Jahren des Netzbaus flächendeckend Empfang bieten können.“

Breko mit Zustimmung

Beim Branchenverband Breko stößt der Entwurf auf große Zustimmung. Er begrüßt ausdrücklich, dass der Frequenzbereich von 3,7 bis 3,8 GHz sowie 26 GHz für regionale oder lokale Anwendungen reserviert und im Anschluss an die Frequenzauktion gesondert vergeben wird. Das werde regional den Eintritt weiterer Anbieter ermöglichen und so die Produkt- und Anbietervielfalt steigern. „Viele unserer rund 185 Netzbetreiber bauen lokal und regional zukunftssichere Glasfasernetze bis in die Gebäude oder bis direkt zum Anschluss des Kunden. Über die Zuteilung regionaler Frequenzen können sie insbesondere lokal und regional tätigen Geschäftskunden maßgeschneiderte Angebote machen, die sich exakt nach deren individuellen und spezifischen Anforderungen wie etwa der Vernetzung mehrerer Standorte oder der Implementierung von Machine-to-Machine-Lösungen (M2M) richten und eine garantierte Netzabdeckung vor Ort bieten“, erläutert Breko-Geschäftsführer Stephan Albers.

Breko vermisst klare Verpflichtung zu National Roaming

Dass die BNetzA eine Diensteanbieter- und MVNO-Verpflichtung der künftigen 5G-Frequenzinhaber ebenso wie eine Verpflichtung zum National Roaming sowie zum Infrastruktur-Sharing verneint, bedauert der Breko. Diskriminierungsfreie Verhandlungen („Verhandlungsgebot“) zwischen Drittanbietern und den künftigen Frequenzinhabern müssten nicht zwingend zu einem (erfolgreichen) Abschluss führen. Die BNetzA könnte nur eingreifen, wenn gegen das Diskriminierungsverbot zum Schutze des Wettbewerbs verstoßen würde. Der Breko erwartet, dass der "Schiedsrichter" BNetzA bei Verstößen auch konsequent die rote Karte zeigen kann.“

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