Verboten: Aktive Blitzerwarn-App im Auto
Achtung Verkehrskontrolle: Nicht mit aktiver Blitzerwarn-App erwischen lassen!
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Wer im Auto auf seinem Smartphone eine App zur
Warnung vor Geschwindigkeitskontrollen aktiv nutzt, riskiert Ärger
mit der Polizei. Dies ist wie ein Navigationsgerät mit
Vorwarnfunktion zu betrachten, erklärt der ADAC mit Verweis auf ein
aktuelles Urteil des Oberlandesgerichts Celle (Az.: 2 Ss (OWi) 313/15). Im verhandelten Fall hatte der Autofahrer sein Smartphone in
einer Halterung stecken, Polizisten sahen bei einer Kontrolle die
laufende Blitzer-App.
Der Mann legte Rechtsbeschwerde gegen die verhängte Strafe ein. Das Gericht wies ihn ab. Die Begründung: Mit der App werde das Handy zum Blitzerwarngerät. Damit verstoße der Fahrer gegen die Straßenverkehrsordnung. Es sei ohne Bedeutung, ob die App einwandfrei funktioniere oder nicht.
Achtung Verkehrskontrolle: Nicht mit aktiver Blitzerwarn-App erwischen lassen!
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"So einfach wie der Mann in dem Fall sollte man es Polizisten
natürlich nicht machen", sagt Frank Häcker, Verkehrsrechtsanwalt aus
Aschaffenburg. "Im Auto darf diese App nicht bedient werden", stellt
er klar. Sie auf dem Telefon installiert zu haben, ist dagegen kein
Problem. Gezielt danach suchen dürfen die Beamten nicht. Während
einer Kontrolle muss man das Telefon nicht vorzeigen oder Einblicke
in installierte Programme gestatten. "Auch auf Nachfrage darf man es
verweigern", sagt Häcker. Für das Benutzen der App drohen 75 Euro
Bußgeld und ein Punkt.