BGH-Urteil

Käufe über 0900er-Nummer: Eltern haften nicht für ihre Kinder

Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass eine Mutter nicht für die ohne ihr Wissen getätigten Einkäufe ihres Sohnes über 0900-Nummern zahlen muss.
Von Marie-Anne Winter mit Material von dpa

Ein Jugendlicher spielt auf seinem Smartphone Ein Jugendlicher spielt auf seinem Smartphone
Bild: dpa
Wenn Kinder hinter dem Rücken ihrer Eltern über teure 0900er-Telefonnummern einkaufen, müssen sie die Rechnung nicht bezahlen. Solange sie die Zahlung als Anschlussinhaber nicht autorisiert haben, haftet grundsätzlich der Dienstleister. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe heute entschieden. (Az. III ZR 368/16)

Ein Jugendlicher spielt auf seinem Smartphone Ein Jugendlicher spielt auf seinem Smartphone
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Damit bleibt es einer Mutter erspart, eine Rechnung von gut 1250 Euro zu begleichen. Ihr Sohn hatte mit 13 Jahren ein an sich kostenloses Computerspiel gespielt. Virtuelle Extras konnten aber zugekauft werden. Dafür war unter anderem eine 0900er-Nummer angegeben ("Pay by Call"). Der Junge rief dort 21 Mal an.

Schutz vor Missbrauch

Das Urteil schützt nicht nur Eltern, sondern alle Menschen, deren Telefonanschluss ohne ihr Wissen für teure Bestellungen missbraucht wird. Denn der Senat entschied generell, dass eine bestimmte Vorschrift im Telekommunikationsgesetz nicht für Zahlungsdienste übers Telefon gilt. Nach diesem Paragrafen hätte die Mutter nachweisen müssen, dass ihr die Nutzung der Leistungen nicht zugerechnet werden könne.

Im Bürgerlichen Gesetzbuch heißt es aber, dass für nicht autorisierte Zahlungen der Dienstleister haftet. Auf dieser Grundlage entschieden die Richter den Fall. Das bedeutet allerdings auch, dass die Sache zum Beispiel bei Anrufen von Kindern bei einer Sex-Hotline anders ausgehen kann. Denn hier wird die Leistung quasi direkt am Telefon erbracht, und es geht nicht nur um die Abwicklung der Bezahlung.

Sogenannte Free-to-Play-Spiele sind in der Branche ein wachsender Markt: Die Basis-Version ist gratis. Bestimmte Extras wie virtuelle Ausrüstung, eine andere Spielerfigur oder neue Levels müssen aber bezahlt werden. Über "Pay by Call" passiert das allerdings eher selten. Gängiger ist die Abrechnung über die Mobilfunkrechnung, denn viele Leute spielen inzwischen auf dem Smartphone oder Tablet-Computer.

Probleme lassen sich mit Geld lösen

Auch die Zahlung per Überweisung, Lastschrift oder Kreditkarte ist möglich. Wer Guthaben-Karten im Geschäft kauft, hat von vornherein nur eine begrenzte Summe zum Ausgeben zur Verfügung.

Experten sehen derartige Free-to-play-Spiele skeptisch, weil sich hier Probleme mit Geld lösen lassen - Geschick, Übung und Geduld spielen hier keine große Rolle, weil man sich neue Fähigkeiten einfach kaufen kann. Gerade für Menschen, die mit Frustration schlecht umgehen können, ist das natürlich attraktiv. Deshalb ist die Suchtgefahr hier auch besonders groß.

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