Auslandstelefonate: Auch nach 15. Mai bleiben Kostenfallen
Obwohl die EU Auslandstelefonate reguliert, drohen Kostenfallen
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Am 17. Dezember 2018 wurden im Amtsblatt der Europäischen Union Vorschriften zur Regulierung der Endkundenentgelte für Auslandsgespräche und SMS veröffentlicht. Mit Beginn des 15. Mai dürfen regulierte Auslandsgespräche wie berichtet nicht mehr als 19 Cent pro Minute (ohne MwSt.) und SMS in andere EU-Staaten nicht mehr als 6 Cent pro SMS (ohne MwSt.) kosten. Die Regelungen gelten unabhängig, egal ob aus dem Mobilfunkfunknetz oder Festnetz angerufen wird.
Wir erinnern uns: Nach dem Start von Roam-like-at-Home am 15. Juni 2017 dachten viele, dass nun überhöhte Rechnungen bei Aufenthalten in der EU der Vergangenheit angehören. Doch weit gefehlt - die EU hatte bei der Regulierung mehrere Sachverhalte übersehen: Überteuerte Telefonate in Flugzeug- und Schiffsnetzen blieben von der Regelung ausgenommen, sogar bei einem Spaziergang am Hafen droht eine Kostenfalle.
Außerdem gab es Anbieter wie o2, bei denen Kunden zum Teil voreingestellte Roaming-Optionen hatten und die sich beharrlich weigerten, alle Kunden automatisch auf den regulierten EU-Tarif umzustellen. Am 16. August 2017 hat der vzbv darum Klage beim Landgericht München I gegen o2 wegen der möglicherweise nicht rechtskonformen Roaming-Umstellung eingereicht. Wie der vzbv gegenüber teltarif.de mitteilt, hat dazu am 26. Februar 2019 ein Verhandlungstermin stattgefunden, die Urteilsverkündung wurde auf den 30. April gelegt. Sollte sich dieses jahrelange Tauziehen nun auch bei den EU-regulierten Auslandstelefonaten wiederholen?
Diese Ausnahmen gibt es bei regulierten Auslandstelefonaten
Obwohl die EU Auslandstelefonate reguliert, drohen Kostenfallen
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Auf Anfrage schrieb uns die Bundesnetzagentur zu den regulierten Auslandstelefonaten: "Die regulierte Intra-EU-Kommunikation darf ab Mitte 2019 bestimmte Preisobergrenzen nicht überschreiten. Sofern Sie einen Tarif nutzen, in dem Auslandsgespräche und SMS nicht nutzungsabhängig berechnet werden, etwa im Falle einer Flatrate (sog. alternative Tarife [...]), können die Preisobergrenzen ggf. nicht gelten, weil nutzungsunabhängige Tarife nicht reguliert werden."
Offenbar können die Mobilfunkanbieter neben den regulierten Tarifen für Auslandstelefonate - ähnlich wie bei den Roaming-Paketen - auch weiterhin Optionen für Auslandstelefonate anbieten, die nicht der europäischen Regulierung unterliegen: "Neben der regulierten Intra-EU-Kommunikation können Anbieter weiterhin alternative Tarife anbieten, bspw. nutzungsunabhängige bzw. pauschale Auslandsgespräche (sog. Flatrates)", schreibt uns ein Sprecher der Behörde.
Kostenfalle: Wer bereits eine Option für Auslandstelefonate hat...
Die Bundesnetzagentur nennt außer Flatrates ein weiteres Beispiel für derartige nicht regulierte Optionen für Auslandstelefonate: "Darüber hinaus können alternative Tarife auch Sprachverbindungen sowie SMS in Staaten außerhalb der EU (z.B. Schweiz, USA) enthalten. Für diese Tarife gelten die Preisobergrenzen nicht." Kreieren die Anbieter also Tarife oder Optionen für Auslandstelefonate, bei denen mindestens ein anderes Nicht-EU-Land enthalten ist, muss sich der Anbieter bei den Tarifen für Auslandstelefonate innerhalb der EU bei dieser Option also nicht an die EU-Vorgaben halten. Er kann mit einer frei erfundenen Option also beispielsweise für alle Auslandstelefonate in die EU-Länder, die Schweiz, die USA und die Türkei einheitlich 29 Cent pro Minute verlangen. Das dürfte so manchen Kunden verwirren.
Dabei stellt sich nun aber die Frage: Wenn ein Kunde bereits eine derartige Option nutzt, beispielsweise bei einem Ethno-Discounter: Muss der Provider hier die bestehende Option automatisch auf den EU-regulierten Tarif umstellen oder darf er wie o2 bei den Roaming-Optionen einfach daran festhalten, wenn der Kunde nicht aktiv in den regulierten Tarif wechselt? Dazu schreibt die Bundesnetzagentur: "Sofern Sie einen alternativen Tarif besitzen und ab dem 15.05.2019 nicht ausdrücklich Ihrem Anbieter mitteilen, dass Sie in diesem Tarif verbleiben möchten, werden Sie nach einer Frist von zwei Monaten automatisch zum 15.07.2019 von Ihrem Anbieter in einen regulierten Tarif für Intra-EU-Kommunikation umgestellt."
Das bedeutet: Wer jetzt bereits eine Option für Auslandstelefonate gebucht hat, telefoniert zwischen dem 15. Mai und dem 15. Juli automatisch weiterhin zu den Konditionen dieser Option, wenn er nicht aktiv auf den regulierten EU-Tarif umstellt. Wer denkt, dass der Provider schon zum 15. Mai automatisch umstellen muss, könnte also möglicherweise zwei Monate lang in eine Kostenfalle tappen und eine Überraschung auf der Handy-Rechnung erleben.