Kostenfalle

Auslandstelefonate: Auch nach 15. Mai bleiben Kostenfallen

Die EU hat die Preise für Auslands­te­le­fo­nate inner­halb der EU gede­ckelt: Ab dem 15. Mai gelten feste Ober­grenzen. Doch die BNetzA weist darauf hin, dass es Ausnahmen mit Kosten­fallen gibt.
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Obwohl die EU Auslandstelefonate reguliert, drohen Kostenfallen Obwohl die EU Auslandstelefonate reguliert, drohen Kostenfallen
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Am 17. Dezember 2018 wurden im Amts­blatt der Euro­päi­schen Union Vorschriften zur Regu­lie­rung der Endkun­den­ent­gelte für Auslands­ge­spräche und SMS veröf­fent­licht. Mit Beginn des 15. Mai dürfen regu­lierte Auslands­ge­spräche wie berichtet nicht mehr als 19 Cent pro Minute (ohne MwSt.) und SMS in andere EU-Staaten nicht mehr als 6 Cent pro SMS (ohne MwSt.) kosten. Die Rege­lungen gelten unab­hängig, egal ob aus dem Mobil­funk­funk­netz oder Fest­netz ange­rufen wird.

Wir erin­nern uns: Nach dem Start von Roam-like-at-Home am 15. Juni 2017 dachten viele, dass nun über­höhte Rech­nungen bei Aufent­halten in der EU der Vergan­gen­heit ange­hören. Doch weit gefehlt - die EU hatte bei der Regu­lie­rung mehrere Sach­ver­halte über­sehen: Über­teu­erte Tele­fo­nate in Flug­zeug- und Schiffs­netzen blieben von der Rege­lung ausge­nommen, sogar bei einem Spazier­gang am Hafen droht eine Kosten­falle.

Außerdem gab es Anbieter wie o2, bei denen Kunden zum Teil vorein­ge­stellte Roaming-Optionen hatten und die sich beharr­lich weigerten, alle Kunden auto­ma­tisch auf den regu­lierten EU-Tarif umzu­stellen. Am 16. August 2017 hat der vzbv darum Klage beim Land­ge­richt München I gegen o2 wegen der mögli­cher­weise nicht rechts­kon­formen Roaming-Umstel­lung einge­reicht. Wie der vzbv gegen­über teltarif.de mitteilt, hat dazu am 26. Februar 2019 ein Verhand­lungs­termin statt­ge­funden, die Urteils­ver­kün­dung wurde auf den 30. April gelegt. Sollte sich dieses jahre­lange Tauziehen nun auch bei den EU-regu­lierten Auslands­te­le­fo­naten wieder­holen?

Diese Ausnahmen gibt es bei regu­lierten Auslands­te­le­fo­naten

Obwohl die EU Auslandstelefonate reguliert, drohen Kostenfallen Obwohl die EU Auslandstelefonate reguliert, drohen Kostenfallen
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Auf Anfrage schrieb uns die Bundes­netz­agentur zu den regu­lierten Auslands­te­le­fo­naten: "Die regu­lierte Intra-EU-Kommu­ni­ka­tion darf ab Mitte 2019 bestimmte Preis­ober­grenzen nicht über­schreiten. Sofern Sie einen Tarif nutzen, in dem Auslands­ge­spräche und SMS nicht nutzungs­ab­hängig berechnet werden, etwa im Falle einer Flat­rate (sog. alter­na­tive Tarife [...]), können die Preis­ober­grenzen ggf. nicht gelten, weil nutzungs­un­ab­hän­gige Tarife nicht regu­liert werden."

Offenbar können die Mobil­funk­an­bieter neben den regu­lierten Tarifen für Auslands­te­le­fo­nate - ähnlich wie bei den Roaming-Paketen - auch weiterhin Optionen für Auslands­te­le­fo­nate anbieten, die nicht der euro­päi­schen Regu­lie­rung unter­liegen: "Neben der regu­lierten Intra-EU-Kommu­ni­ka­tion können Anbieter weiterhin alter­na­tive Tarife anbieten, bspw. nutzungs­un­ab­hän­gige bzw. pauschale Auslands­ge­spräche (sog. Flat­rates)", schreibt uns ein Spre­cher der Behörde.

Kosten­falle: Wer bereits eine Option für Auslands­te­le­fo­nate hat...

Die Bundes­netz­agentur nennt außer Flat­rates ein weiteres Beispiel für derar­tige nicht regu­lierte Optionen für Auslands­te­le­fo­nate: "Darüber hinaus können alter­na­tive Tarife auch Sprach­ver­bin­dungen sowie SMS in Staaten außer­halb der EU (z.B. Schweiz, USA) enthalten. Für diese Tarife gelten die Preis­ober­grenzen nicht." Kreieren die Anbieter also Tarife oder Optionen für Auslands­te­le­fo­nate, bei denen mindes­tens ein anderes Nicht-EU-Land enthalten ist, muss sich der Anbieter bei den Tarifen für Auslands­te­le­fo­nate inner­halb der EU bei dieser Option also nicht an die EU-Vorgaben halten. Er kann mit einer frei erfun­denen Option also beispiels­weise für alle Auslands­te­le­fo­nate in die EU-Länder, die Schweiz, die USA und die Türkei einheit­lich 29 Cent pro Minute verlangen. Das dürfte so manchen Kunden verwirren.

Dabei stellt sich nun aber die Frage: Wenn ein Kunde bereits eine derar­tige Option nutzt, beispiels­weise bei einem Ethno-Discounter: Muss der Provider hier die bestehende Option auto­ma­tisch auf den EU-regu­lierten Tarif umstellen oder darf er wie o2 bei den Roaming-Optionen einfach daran fest­halten, wenn der Kunde nicht aktiv in den regu­lierten Tarif wech­selt? Dazu schreibt die Bundes­netz­agentur: "Sofern Sie einen alter­na­tiven Tarif besitzen und ab dem 15.05.2019 nicht ausdrück­lich Ihrem Anbieter mitteilen, dass Sie in diesem Tarif verbleiben möchten, werden Sie nach einer Frist von zwei Monaten auto­ma­tisch zum 15.07.2019 von Ihrem Anbieter in einen regu­lierten Tarif für Intra-EU-Kommu­ni­ka­tion umge­stellt."

Das bedeutet: Wer jetzt bereits eine Option für Auslands­te­le­fo­nate gebucht hat, tele­fo­niert zwischen dem 15. Mai und dem 15. Juli auto­ma­tisch weiterhin zu den Kondi­tionen dieser Option, wenn er nicht aktiv auf den regu­lierten EU-Tarif umstellt. Wer denkt, dass der Provider schon zum 15. Mai auto­ma­tisch umstellen muss, könnte also mögli­cher­weise zwei Monate lang in eine Kosten­falle tappen und eine Über­ra­schung auf der Handy-Rech­nung erleben.

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