Urheberrecht: Artikel 13 könnte gestrichen werden
Urheberrechts-Demo am Wochenende in Berlin
picture alliance/Paul Zinken/dpa
Der SPD-Europapolitiker Tiemo Wölken hält es für
wahrscheinlich, dass das Europaparlament den umstrittenen Artikel 13
des neuen EU-Urheberrechts morgen streicht. Schon bei der
jüngsten Abstimmung im September sei die Mehrheit knapp gewesen,
sagte er heute der Deutschen Presse-Agentur in Brüssel. Und die
europaweiten Proteste am Wochenende seien ein starkes Zeichen
gewesen, "so dass ich davon ausgehe, dass wir am Ende Artikel 13
streichen werden". "Es wird knapp, es ist eine knappe Entscheidung,
aber ich glaube, dass es am Ende für eine Streichung reicht." Er
selbst habe für die Abstimmung einen solchen Antrag eingereicht.
Abstimmung des Europaparlaments
Urheberrechts-Demo am Wochenende in Berlin
picture alliance/Paul Zinken/dpa
Das Europaparlament stimmt morgen über einen Kompromiss zur
Urheberrechtsreform ab, den Unterhändler Mitte Februar mit den
EU-Staaten ausgehandelt hatten. Der Protest gegen das Vorhaben hat
zuletzt deutlich zugenommen. Am Wochenende demonstrierten in
Deutschland Zehntausende dagegen. Im September hatte das Parlament
über die Verhandlungsposition abgestimmt.
Sollten die Abgeordneten dem Vorhaben in Gänze zustimmen, würde es mit höchster Wahrscheinlichkeit noch vor der Europawahl Ende Mai beschlossen. Das Parlament könnte sich auch dafür aussprechen, einzelne Artikel zu streichen. Dann müssten die EU-Staaten dem anschließend allerdings zustimmen. Falls sie das nicht tun, müssten Europaparlament und EU-Staaten erneut verhandeln. Diese Verhandlungen wären wohl erst, nachdem das neue Europaparlament Anfang Juli zusammengekommen ist. Sollte das Parlament den gesamten Vorschlag ablehnen - was als unwahrscheinlich gilt -, müsste ebenfalls erneut verhandelt werden.
Die EU-Copyright-Reform soll das Urheberrecht ans digitale Zeitalter anpassen. Die Gegner stoßen sich vor allem an Artikel 13. Danach müssen Plattformen wie YouTube künftig schon beim Hochladen überprüfen, ob Inhalte urheberrechtlich geschütztes Material enthalten. Das ist nach ihrer Meinung nur durch automatisierte Filter möglich, bei denen die Gefahr bestehe, dass viel mehr als nötig aussortiert werde. Dies gleiche Zensur. Artikel elf der Reform sieht zudem ein Leistungsschutzrecht für Presseverlage vor. Danach müssen Nachrichten-Suchmaschinen wie Google News für das Anzeigen von Artikel-Ausschnitten künftig Geld an die Verlage zahlen.