Stellungnahme

Kriminalpolizei besteht auf Speicherung von Verbindungsdaten

Bund Deutscher Kriminalbeamter: "Kommunikationsmedien dienen der Vorbereitung von Straftaten"
Von ddp / Thorsten Neuhetzki

Der Bund Deutscher Kriminalbeamter (BDK) hält an der Speicherung von Telekommunikationsdaten durch die Netzbetreiber fest. Das Verhalten von Straftätern aus allen Kriminalitätsfeldern, ob Terrorismus, Organisierte Kriminalität oder Wirtschaftskriminalität zeige, dass Internet, Internettelefonie sowie Festnetz- und Mobilfunktelefonie übliche Kommunikationsmedien zur Vorbereitung von Straftaten geworden seien, erklärte BDK-Vizechef Bernd Carstensen in Berlin. Den Sicherheitsbehörden müssten daher Möglichkeiten an die Hand gegeben werden, um solche Straftaten zu verhindern.

Die Kriminalpolizei sei auch nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts handlungsfähig. Bei allen Verbrechen und ziemlich allen Straftaten, die bandenmäßig begangen würden, sowie sonstigen schweren Straftaten könnten die Telekommunikationsdaten von den Betreibern abgerufen werden, betonte Carstensen. Die Speicherung der Daten sei daher grundsätzlich erforderlich.

Das Bundesverfassungsgericht hatte die Speicherung von Telefon- und Internetverbindungsdaten vorerst gebilligt, deren Nutzung für die Strafverfolgung aber stark eingeschränkt. Nach dem am Mittwoch veröffentlichten Beschluss über einen Eilantrag gegen das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung dürfen die Daten zwar sechs Monate lang gespeichert werden. Sie dürften aber nur dann an die Ermittlungsbehörden weitergegeben werden, wenn der konkrete Verdacht einer "schweren Straftat" bestehe.

Mit der Hauptsacheentscheidung über die von rund 30 000 Bürgern unterstützte Massenverfassungsbeschwerde gegen die Vorratsdatenspeicherung ist nicht im nächsten halben Jahr zu rechnen.

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