Vorratsdatenspeicherung

Eilentscheidung zur Vorratsdatenspeicherung

Das Bundesverfassungsgericht will noch im März entscheiden
Von ddp / Anja Zimmermann

Das Bundesverfassungsgericht will im Verfahren um die massenhafte Speicherung von Telefon- und Internetverbindungsdaten rasch eine erste Entscheidung treffen. Noch im März wolle der Erste Senat über einen Eilantrag gegen das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung entscheiden, kündigte Gerichtspräsident Hans-Jürgen Papier vor der Justizpressekonferenz (JPK [Link entfernt] ) in Karlsruhe an.

In dem Verfahren ist unter anderem eine "Massenverfassungsbeschwerde" anhängig, die von acht Beschwerdeführern eingereicht wurde und nach Angaben der Initiatoren von rund 30 000 Bürgern per Vollmacht unterstützt wird.

Durch das umstrittene Gesetz wurden Telekommunikationsfirmen verpflichtet, ab 2008 die Daten von Telefonverbindungen aller Bürger und ab 2009 auch die Daten von Internetverbindungen sechs Monate lang zu speichern. Protokolliert wird damit, wer mit wem per Telefon, Handy oder E-Mail in Verbindung gestanden hat. Bei Handys wird zudem der Standort des Benutzers festgehalten. Die Daten können für die Strafverfolgung an Polizei und Staatsanwaltschaft weitergegeben werden.

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