Grenze!

Zypries: Keine Vorratsdatenspeicherung für zivilrechtliche Zwecke

"Enge Begrenzung wichtig für staatliche Glaubwürdigkeit"
Von mit Material von dpa und ddp

Die gespeicherten Daten von Telefon- und Internetverbindungen sollen nach den Worten von Bundesjustizministerin Brigitte Zypries auch künftig nur von Polizei und Staatsanwaltschaft genutzt werden dürfen. "Verbindungsdaten dienen der Strafverfolgung, insbesondere der Bekämpfung von Terrorismus und organisierter Kriminalität, aber nicht der Befriedigung zivilrechtlicher Ansprüche der Musikindustrie", sagte die SPD-Politikerin dem Nachrichtenmagazin Focus. "Wenn wir anfangen, das zu erweitern, verliert der Staat an Glaubwürdigkeit."

Mit der neuen Vorratsdatenspeicherung müssen Telekommunikationsanbieter vom 1. Januar an sämtliche Verbindungsdaten von Telefonen und Internetzugängen für ein halbes Jahr speichern und den Strafverfolgern Zugriff darauf geben. Insbesondere die Musikindustrie, aber auch Politiker hatten verlangt, diese Daten auch für Schadenersatzansprüche gegen Raubkopierer nutzen zu können. Zypries wies diese Forderungen zurück: "Es gibt hier eine klare Zweckbindung", betonte sie im Focus.

Die Justizministerin verteidigte zugleich weitere Datensammlungen und Überwachungsmethoden wie Videoaufzeichnungen. "Alle diese Daten darf der Staat nur erheben, speichern und nutzen, wenn er dafür eine spezielle Rechtsgrundlage hat. Wenn ein Staatsanwalt einen Mord aufklären muss, kann er natürlich nachforschen, wen ein Beschuldigter mit seinem Handy angerufen hat", sagte Zypries.

Wichtig: Ermitteln "auf Augenhöhe"

Dafür seien jedoch der Verdacht auf eine schwere Straftat und ein richterlicher Beschluss erforderlich. Die Behörden müssten sich aber auch neuen technischen Möglichkeiten anpassen dürfen: "Wir müssen Lösungen finden, wie damit umzugehen ist, dass Kriminelle Verschlüsselungstechniken bei der Internetkommunikation nutzen. Die Polizei muss auf Augenhöhe bleiben - allerdings immer in engem, rechtsstaatlichen Rahmen", sagte die SPD-Politikerin.

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