Beschwerde

Verfassungsbeschwerden gegen Vorratsdatenspeicherung

Das umstrittende Gesetz tritt zum 1. Januar in Kraft
Von dpa / Anja Zimmermann

Gegner des umstrittenen Gesetzes zur Telekommunikationsüberwachung und Vorratsdatenspeicherung werden voraussichtlich noch in dieser Woche Verfassungsbeschwerde einlegen. Das sagte der Sprecher des Arbeitskreises Vorratsdatenspeicherung, Ricardo Cristof Remmert-Fontes, heute in Berlin. Er nannte es "absolut unverständlich", dass Bundespräsident Horst Köhler das Gesetz unterzeichnet hat. Der Arbeitskreis werde zusammen mit mehr als 25 000 Beschwerdeführern verfassungsrechtliche Bedenken geltend machen, sagte Remmert-Fontes. Die geplante Datensammlung müsse durch eine einstweilige Anordnung verhindert werden.

Die innenpolitische Sprecherin der FDP-Bundestagsfraktion, Gisela Piltz, erklärte, die verdachts- und anlassunabhängige Speicherung der Telekommunikationsverbindungsdaten aller Bürger lege "die Axt an die Grundpfeiler unseres Rechtsstaates". Das Gericht in Karlsruhe müsse nun klären, ob "die millionenfache Überwachung aller Menschen in Deutschland" mit der Verfassung vereinbar sei. "Denn wem Sie per SMS, Anruf oder Mail zum neuen Jahr viel Glück wünschen, wird sechs Monate lang gespeichert. Damit sind Ihre Kontakte - ob im Freundeskreis oder geschäftlich - künftig nicht mehr Ihre Privatsache."

Piltz gehört zu einem Kreis um den FDP-Politiker und Juristen Burkhard Hirsch, der ebenfalls Verfassungsbeschwerde angekündigt hat. Hirsch hatte erklärt: "Wir sind nicht bereit, dem immer weitergehenden Abbau unserer Grundrechte tatenlos zuzusehen." Piltz sagte: "Wir werden dafür kämpfen, dass mit dem Silvesterfeuerwerk nicht die Grundrechte in Schall und Rauch aufgehen und mit dem Neujahrsmorgen 2008 endgültig vergangen sind."

Remmert-Fontes zufolge haben sich weit mehr als 70 000 Menschen als Befürworter der im Internet veröffentlichten Verfassungsbeschwerde registrieren lassen. Der Arbeitskreis ist nach eigenen Angaben ein bundesweiter Zusammenschluss von Bürgerrechtlern, Datenschützern und Internetnutzern. Ein Sprecher des Bundespräsidialamts hatte bestätigt, dass Köhler das Gesetz ausgefertigt hat. "Es gab keine durchgreifenden verfassungsrechtlichen Bedenken, die ihn an der Ausfertigung gehindert hätten", hieß es.

Damit kann das Gesetz zum 1. Januar 2008 in Kraft treten. Danach werden Telefon- und Internetverbindungsdaten künftig ein halbes Jahr lang gespeichert und neue Regeln für die Telefonüberwachung eingeführt. Auch Telefonate von Anwälten, Ärzten und Journalisten dürfen unter bestimmten Bedingungen abgehört werden.

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