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Bundesrat billigt Gesetz zur Telekommunikationsüberwachung

Bundesrat winkt umstrittenes Gesetz durch
Von ddp / Marie-Anne Winter

Der Bundesrat hat heute das umstrittene Gesetz zur Telekommunikationsüberwachung ohne Einwände passieren lassen. Damit werden Telekommunikationsdienste ab 2008 verpflichtet, die Daten ihrer Kunden sechs Monate lang zu speichern. Festgehalten werden sollen Rufnummer, Beginn und Ende der Verbindung, Datum und Uhrzeit sowie bei Handy-Telefonaten und SMS auch der Standort des Benutzers.

Der zweite Teil des Gesetzes, das der Bundestag am 9. November gegen die Stimmen der Opposition beschlossen hatte, beschäftigt sich mit Überwachungsmaßnahmen in der Strafverfolgung. Voraussetzung ist, dass die Behörden den Verdacht auf eine Straftat von "erheblicher Bedeutung" haben. Ist der "Kernbereich privater Lebensführung" betroffen, darf nicht abgehört oder das Abgehörte nicht verwendet werden.

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