Handygespräche

Neue Initiative für niedrigere Handy-Roaminggebühren

Europaparlament stimmt am 9. Mai über den Vorschlag ab
Von dpa / Björn Brodersen

Das Europaparlament hat die Weichen für eine starke Absenkung der Gesprächsentgelte bei Auslandsgesprächen in der EU mit dem Handy gestellt. Mit großer Mehrheit stimmte der federführende Industrieausschuss heute in Brüssel für einen entsprechenden Vorschlag. Per EU-Verordnung sollen demnach die so genannten Roaming-Gebühren im EU-Ausland für abgehende Gespräche auf höchstens 40 Cent pro Minute und bei ankommenden Gesprächen auf 15 Cent begrenzt werden. Die Abstimmung im Plenum ist für den 9. Mai vorgesehen. Bis zur Sommerpause wollen die Parlamentarier einen Kompromiss mit den zuständigen Fachministern der 27 EU-Länder finden. Der Ministerrat hat bereits prinzipiell grünes Licht gegeben.

Gegen den Willen der Konservativen forderten die Abgeordneten zudem, dass die Mobilfunkbetreiber alten und neuen Kunden automatisch den so genannten Eurotarif berechnen müssen - es sei denn, ein Kunde lehnt dies ausdrücklich ab, weil er ein anderes Preispaket vorzieht. Als zweite Option hatte zur Debatte gestanden, dass sich die Kunden aktiv für einen Eurotarif entscheiden müssen. Sobald die so genannte Roaming-Verordnung im EU-Amtsblatt veröffentlicht wird, sollen die Unternehmen nur einen Monat später diesen Tarif einführen.

Verhandlungen dürften nicht so einfach werden

Sollte das Plenum dem Ausschuss folgen, schließen sich Kompromissverhandlungen mit dem EU-Ministerrat an. Mit dem jetzigen Abstimmungsergebnis dürften die Gespräche nicht so einfach werden. Die Regierungsvertreter hatten nicht nur für höhere Preisobergrenzen von 50 und 25 Cent pro Minute plädiert, sondern es werden auch nicht alle mit dem "zwangsverordneten" Eurotarif einverstanden sein.

Die deutsche Ratspräsidentschaft strebt eine Einigung im Juni an. Sollte dies erreicht werden, ist mit der Veröffentlichung des Gesetzestextes im Amtsblatt erst nach der Sommerpause zu rechnen. Billigere Handytelefonate im Urlaub oder auf Dienstreisen werden dann erst ab Herbst ermöglicht. Der Industrieausschuss hat zudem gefordert, dass die Verordnung nur für drei Jahre Gültigkeit haben soll.

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