Erklärung

Datenschützer warnen vor Rundum-Überwachung

Online-Durchsuchung, Vorratsdatenspeicherung, Verschlüsselung
Von ddp / Marie-Anne Winter

Die Datenschutzbeauftragten von Bund und Ländern warnen vor einer immer stärkeren Überwachung der Bürger durch den Staat. Es drohe eine "Rundum-Überwachung", sagte der Bundesdatenschutzbeauftragte [Link entfernt] , Peter Schaar, heute nach einer Konferenz in Erfurt. In gemeinsamen Erklärungen lehnten die Datenschützer unter anderem die geplante Vorratsdatenspeicherung sämtlicher Telekommunikationsdaten sowie die Speicherung elektronischer Einkommensnachweise für alle Bürger ab. Auch die umstrittene heimliche Online-Durchsuchung privater Computer stößt auf scharfen Widerstand.

Nach Überzeugung der Datenschützer verstößt eine Vorratspeicherung von Telekommunikationsdaten gegen die Verfassung. Zudem würde die unbefangene Kommunikation erheblich beeinträchtigt, die jedoch für eine freiheitliche Gesellschaft unverzichtbar sei. Die Bundesregierung wird daher aufgefordert, die geplante Richtlinie bis zu einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes zurückzustellen.

Kritisch sehen die Datenschützer ebenso Vorstöße, mit denen eine Online-Durchsuchung privater Computer ohne Wissen des Besitzers legitimiert werden soll. Hier sei der Schutz des unantastbaren Kernbereichs privater Lebensführung in Gefahr. "Es muss ein Raum der Privatsphäre bleiben, der nicht durch heimliche staatliche Überwachung ausgehöhlt werden darf", betonte Thüringens Datenschutzbeauftragter Harald Stauch. Es drohe eine neue Qualität, da der Bürger heimlich ausgespäht werde. Stauch stellte sich damit gegen die eigene Landesregierung, die per Entschließungsantrag im Bundesrat auf eine entsprechende Befugnis in der Strafprozessordnung dringt.

Schaar warnte davor, dass sich staatlich sanktionierte Trojanerprogramme sogar gegen die Sicherheit der Bürger richten könne. Internetnutzer könnten auf das bislang zum Schutz vor Viren übliche Herunterladen von Sicherheitssoftware verzichten, um dem staatlichen Zugriff zu entgehen.

Unbeobachtete Nutzung von Medien kaum noch möglich

Mit Sorge verfolgen die Datenschützer ebenso Pläne privater Fernsehsender zur verschlüsselten Übertragung ihrer Programme. "Nachdem durch zahlreiche staatliche Eingriffe die verfassungsrechtlich gebotene unbeobachtete Nutzung von Telekommunikation und Internet kaum noch möglich ist, steht nun auch der anonyme und nicht registrierte Empfang von Rundfunkprogrammen auf dem Spiel", heißt es in einer Entschließung der Konferenz. Die bisher bekannten Pläne der Betreiber verstießen gegen den Rundfunkstaatsvertrag und verletzten zudem das Prinzip der Datenvermeidung. Der Gesetzgeber wird aufgefordert, stattdessen den Schutz des Fernmeldegeheimnisses und des Mediennutzungsgeheimnisses weiterzuentwickeln.

Die rasante technische Entwicklung und das wachsende Sicherheitsstreben des Staates bezeichnete Schaar als "ganz brisante Mischung". "Wo immer wir gehen oder uns informieren, hinterlassen wir Spuren", sagte er. Digitale Speichermedien erlaubten es inzwischen, selbst riesige Datenmengen dauerhaft festzuhalten und auszuwerten. Sachsen-Anhalts Datenschutzbeauftragter Harald von Bose erklärte: "Wir sind auf dem Weg in eine Überwachungsgesellschaft." Das Recht dürfe sich nicht nach den technischen Möglichkeiten richten.

Keine Chance räumen die Datenschützer der Forderung nach einer öffentlich zugänglichen Straftäterdatei ein. Diese "Art des elektronischen Prangers" wäre klar verfassungswidrig. Die Straftäter würden sozial geächtet und zu einer noch größeren Gefahr für die Bürger.

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