Guter Rat

Autofahrer: Hände weg vom Handy ab dem 1. Februar!

ADAC gibt wichtige Tipps
Von Frank Rebenstock

Hände weg vom Handy, das schreibt ab 1. Februar die Straßenverkehrsordnung allen Fahrzeuglenkern verbindlich vor. Der Griff zum Mobiltelefon ist verboten, wenn das Fahrzeug rollt oder der Motor läuft. Wer dennoch telefonieren muss, braucht eine Freisprecheinrichtung. Doch was müssen Handy-Nutzer sonst noch beachten? Der ADAC hat die wichtigsten Tipps zusammengestellt:

  • Niemals bei starkem Verkehr, hohem Tempo, schlechter Sicht, schlechtem Straßenzustand oder in Baustellenbereichen telefonieren. Autofahren erfordert die volle Aufmerksamkeit - wer nebenher angeregt plaudert, riskiert Kopf und Kragen.
  • Das Telefon gehört auch bei kurzem Stillstand an einer roten Ampel oder bei stop-and-go nicht in die Hand.
  • Zum Anrufen einen Parkplatz ansteuern. Wer bei Tempo 120 telefoniert, vollführt pro Sekunde Ablenkung 33 Meter "Blindflug".
  • Klingelt das Handy im Auto, ruhig die Mobilbox anspringen lassen. Jedes Mobiltelefon hat einen Anrufbeantworter.
  • Rücksicht nehmen müssen auch Anrufer. Also: Zuerst fragen, ob der Gesprächspartner gerade Auto fährt und Rückruf vereinbaren.
  • Zum Freisprechen im Auto eignen sich Festeinbauten (teuer) am besten oder wenigstens die preiswerteren Plug-and-Play-Anlagen. Auch erlaubt, aber nur bedingt autotauglich: Der Knopf im Ohr.
  • Das Handy sollte an eine Außenantenne angeschlossen sein. Sie sichert die beste Empfangsqualität und leitet Funkwellen ab.
  • Jede Freisprecheinrichtung sollte eine "e..."-Kennzeichnung ("e1") haben. Das Prüfzeichen "CE" allein reicht spätestens ab 1. Oktober 2002 nach einer Übergangsfrist nicht mehr aus.
Wer gegen das Handy-Verbot verstößt, wird ab 1. April mit 60 Mark zur Kasse gebeten. Außerdem kann nach Unfällen die Kasko-Versicherung wegen grober Fahrlässigkeit die Zahlung verweigern.

Das Handy im Auto hat sich oft genug als Lebensretter bewährt. Daher sollte man wissen: Unter der Nummer 112 ist bundesweit die Unfallrettung mobil erreichbar. Bei einer Panne lautet die wichtigste Nummer 222222. Hier können Mobiltelefonierer rund um die Uhr die sogenannten Gelben Engel vom ADAC alarmieren.

Die 33. Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften (33. ÄndStVR) vom 11. Dezember 2000 ergänzt die Straßenverkehrsordnung, Paragraph 23 (1a), in puncto Handy um folgenden Wortlaut: "Dem Fahrzeugführer ist die Benutzung eines Mobil- oder Autotelefons untersagt, wenn er hierfür das Mobiltelefon oder den Hörer des Mobiltelefons aufnimmt oder hält. Dies gilt nicht, wenn das Fahrzeug steht und bei Kraftfahrzeugen der Motor ausgeschaltet ist."