Musik-Download

iPod-Musik-Prozess: Geschworene sprechen Apple frei

Eine Geschworenen-Jury sprach Apple von dem Vorwurf frei, mit einem Software-Update für den iPod Wettbewerber mutwillig von seiner Plattform ausgeschlossen zu haben. Die Kläger forderten einen dreistelligen Millionenbetrag als Schadensersatz.
Von Marie-Anne Winter mit Material von dpa

Mit dem iPod gelang Apple der Durchbruch im Musikmarkt. Mit dem iPod gelang Apple der Durchbruch im Musikmarkt.
Bild: dpa
Der iPhone- und iPod-Hersteller Apple hat sich in einem potenziell milliardenschweren Prozess um Musik auf seinen iPod-Playern durchgesetzt. Die Geschworenen in Kalifornien sprachen den Konzern vom Vorwurf frei, er habe den Wettbewerb einschränken wollen. In der Sammelklage wurden im Namen von acht Millionen Kunden 350 Millionen Dollar gefordert. Der Betrag hätte verdreifacht werden können, wenn das Gericht einen mutwilligen Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht festgestellt hätte.

Mit dem iPod gelang Apple der Durchbruch im Musikmarkt. Mit dem iPod gelang Apple der Durchbruch im Musikmarkt.
Bild: dpa
Die Kläger warfen Apple vor, mit einer Aktualisierung der iPod-Software konkurrierende Anbieter von Musik-Downloads wie RealNetworks von den Abspielgeräten ausgeschlossen zu haben, um das eigene Geschäft zu schützen. Der Konzern verwies im Gegenzug auf damalige Verträge mit der Musikindustrie, die einen Kopierschutz vorschrieben. Außerdem haben das Software-Update mögliche Probleme beim Funktionieren der Geräte verhindern und die Sicherheit verbessern sollen.

Musterkunden ohne iPod

Die Geschworenen trafen ihre Entscheidung zu Gunsten von Apple nach nur wenigen Stunden. Ein Anwalt der Kläger sagte dem Wall Street Journal und der Finanznachrichtenagentur Bloomberg, man werde in Berufung gehen.

"Wir haben iPod und iTunes erfunden, um unseren Kunden den weltweit besten Weg zu eröffnen, Musik zu hören", erklärte Apple nach dem Urteil. "Jedes Mal, wenn wir unsere Produkte aktualisiert haben - und zwar jedes Apple-Produkt im Laufe der Jahre - haben wir das getan, um das Benutzererlebnis noch besser zu machen."

In dem Verfahren ging es um iPod-Modelle, die in den Jahren 2006 bis 2009 verkauft wurden. Die Klägerseite geriet bereits vor einigen Tagen in schweres Fahrwasser, als festgestellt wurde, dass die für den Prozess herausgepickten Musterkunden nicht den Kauf betroffener iPods aus diesem Zeitraum nachweisen konnten.

In dem Verfahren war auch Apple-Gründer Steve Jobs kurz vor seinem Tod im Jahr 2011 befragt worden. Die rund 30 Minuten lange Videoaufzeichnung wurde den Geschworenen vorgespielt.

Mehr zum Thema Urteil