Urteil: Apple muss Erben Zugang zu iCloud gewähren
Gericht: Apple muss Erben Zugang zu iCloud gewähren
Bild: picture alliance/Armin Weigel/dpa
Apple muss den Erben eines gestorbenen
iCloud-Anwenders Zugang zu dem Netz-Service gewähren. Das hat das
Landgericht Münster in einem heute veröffentlichten Urteil
entschieden. Die Erben erhoffen sich von den in der iCloud
gespeicherten Daten Erkenntnisse über die Gründe, die zum Tod des
Apple-Kunden aus dem Münsterland führten. In der iCloud können Fotos,
E-Mails und andere Dokumente gespeichert werden. (Az.: 014 O 565/18)
Gericht: Apple muss Erben Zugang zu iCloud gewähren
Bild: picture alliance/Armin Weigel/dpa
Nach Angaben der Bielefelder Rechtsanwaltskanzlei Brandi, die die
Erben vor Gericht vertrat, starb der Familienvater während einer
Reise im Ausland. Apple habe den Wunsch der Angehörigen, Zugang zu
den in der iCloud gespeicherten Daten zu erhalten, außergerichtlich
abgelehnt.
Bisweilen genügt auch der Erbschein
Apple wollte den Fall nicht kommentieren. Experten wiesen aber darauf hin, dass der iPhone-Konzern in der Vergangenheit auch ohne Gerichtsverfahren in ähnlich gelagerten Fällen den Erben Zugang zu iCloud-Daten von Verstorbenen ermöglicht habe. Dazu habe die Vorlage eines Erbscheins genügt. In anderen Fällen habe ein Gerichtsbeschluss dazu geführt, dass Apple den Erben einen Zugang zu den iCloud-Daten von Toten gewährt habe. In dem Fall vor dem Landgericht Münster wurde die Apple Distribution International ULC beklagt. Die Apple-Tochtergesellschaft in Irland ist der Vertragspartner für iCloud-Nutzer in Deutschland.
Facebook: Gleicher Status wie Tagebuch
Im vergangenen Juli hatte der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden, dass auch persönliche Inhalte im Netz grundsätzlich an die Erben fallen. Es gebe keinen Grund, digitale Inhalte anders zu behandeln als Briefe oder Tagebücher (Az. III ZR 183/17). In dem Fall ging es um das Facebook-Konto einer 15-Jährigen, die Ende 2012 in Berlin vor eine U-Bahn gestürzt war. Die Eltern wollten mit Hilfe der Facebook-Daten klären, ob ihre Tochter Suizid begangen hat oder verunglückt ist. teltarif.de berichtete. Mit dem Urteil des Landgerichts Münster wird die BGH-Entscheidung auf sonstige Onlinedienste übertragen.
Weil die Rechtslage immer noch so unklar ist, raten Experten zu einem bewussten und frühzeitigen Umgang mit dem Thema. Internetnutzer sollten schriftlich festhalten, wie und durch wen nach dem Tod die eigenen digitalen Daten verwaltet beziehungsweise gelöscht werden sollen.