Themenspezial: Verbraucher & Service Bedenken

Anwalt: Amazon Dash Button ist rechtlich äußerst heikel

Der Dash Button von Amazon soll Bestellungen eigentlich verein­fachen. Doch sowohl ein Anwalt als auch die Verbraucher­zentralen sehen die Bestellung per Knopf­druck äußerst kritisch. Wir weisen auf mögliche Probleme mit dem Dash Button hin.
Von Rita Deutschbein

Amazon wirbt mit Dash Button. Doch rechtlich ist das Konzept bedenklich. Amazon wirbt mit Dash Button. Doch rechtlich ist das Konzept bedenklich.
Bild: Amazon
Bereits seit einigen Jahren bietet der Online-Händler Amazon mit seiner 1-Click-Bestellung die Möglichkeit, Produkte mit nur einem Klick auf Amazon zu ordern. Erweitert wurde dieses Konzept kürzlich mit dem sogenannten Dash Button, der sich mit dem heimischen WLAN verbinden lässt. Dadurch können Prime-Kunden per Knopfdruck vorein­gestellte Waren des täglichen Bedarfs nachbestellen. Zum Start arbeitet Amazon dafür mit beliebten Marken wie Ariel, Brabantia, Gillette, Kleenex, Pedigree, Whiskas und Wilkinson zusammen. Der Button kann jeweils nur ein Produkt der Marke bestellen - wollen Kunden also statt Taschentücher lieber Waschmittel ordern, muss der Button neu eingestellt werden

Amazon wirbt mit Dash Button. Doch rechtlich ist das Konzept bedenklich. Amazon wirbt mit Dash Button. Doch rechtlich ist das Konzept bedenklich.
Bild: Amazon
Doch die Bestellung per Knopfdruck ist umstritten: Eine Bestellung per Dash Button ist rechtlich äußerst heikel, meint Rechtsanwalt Dr. Matthias Böse von der Kanzlei Husemann und Partner gegenüber teltarif.de.

"Amazon dürfte sich auf den Standpunkt stellen, dass alle wesentlichen Informationen, die für einen Vertragsschluss im Fernabsatz mit einem Verbraucher erteilt werden müssen, bereits bei Konfiguration des Tools fließen und man sozusagen einen Rahmenvertrag für den Abruf einzelner Produkte schließt. In diesem Fall könnte man daran denken, dass hier trotz § 312j Abs. 4 BGB ein Vertrag zustande kommt", führt Böse aus.

Allerdings gibt es mögliche Probleme zu beachten, denn spätestens, wenn sich wesentliche Eigenschaften, wie beispielsweise der Preis, ändern, käme es laut dem Rechtsanwalt nicht mehr zu einem wirksamen Vertragsschluss. Ein unwirksamer Vertrags­schluss bedeute allerdings nicht, dass der Verbraucher die gelieferte Ware ohne Zahlung behalten darf (insbesondere gilt hier nicht § 241a BGB), er habe aber einigen Rück­abwicklungs­aufwand zur Folge.

"Sollte der Dash Button auch Bestellungen bei Plattform­teilnehmern (also Dritthändlern) auslösen, so ist es aus meiner Sicht nur eine Frage der Zeit, bis diese wettbewerbs­rechtlich auf Unterlassung in Anspruch genommen werden", so Böse abschließend.

Dash Button: Bedenken auch bei den Verbraucherzentralen

Auch die Verbraucher­zentralen halten Dash Buttons aus verschiedenen Gründen für bedenklich. Das liege nicht nur an der Bindung zu Amazon und der Verfügbarkeit des Dash Buttons nur für Prime-Kunden (Prime-Abo ist somit Pflicht). Ein Problem liege beispielsweise auch in dem von Amazon eigentlich angepriesenen Vorteil der Bestellung per Knopfdruck. Denn nach aktueller Rechtsprechung sind im Internet abgeschlossene Verträge nur dann wirksam, wenn der Nutzer einen Button mit der Beschriftung "zahlungs­pflichtig bestellen" oder einem vergleichbaren, aber eindeutigen Wortlaut angeklickt hat. Die Button-Lösung ist am 1. August 2012 in Kraft getreten und soll Nutzern mehr Transparenz beim Online-Bestell­vorgang bieten.

Amazon beschreibt die Funktionsweise des Dash Buttons aber wie folgt: "Sie drücken auf den Dash Button und bekommen dann eine Push-Nachricht durch die verknüpfte App, können Preis, Lieferdatum und das genaue Produkt dort sehen - und nachträglich ändern oder zurücknehmen." Laut der Verbraucher­zentrale Nordrhein-Westfalen sei das aber möglicherweise zu wenig und entspreche nicht den gesetzlichen Regelungen, die Verbraucher vor unbewussten Vertrags­schlüssen im Internet schützen sollen. Was passiert beispielsweise, wenn ein Kind den Button wiederholt drückt und somit immer wieder einen Kauf auslöst? Zudem kritisiert die Verbraucher­zentrale, dass dem Käufer auf dem Dash Button keine Angaben beispiels­weise zum Gesamtpreis der Bestellung sowie Informationen zum Widerrufsrecht angezeigt werden.

Häufiger Kritikpunkt: Fehlende Preistransparenz

Sowohl Rechtsanwalt Böse als auch die Verbraucher­zentrale NRW sind sich in einem Kritikpunkt einig: Beim Amazon Dash Button fehlt die Preistransparenz. Die Buttons müssen im Zuge der Einrichtung per WLAN mit einer App für Smartphone oder Tablet verknüpft werden. Auf der App können Kunden dem Dash Button dann ein Produkt zuordnen, das per Knopfdruck bestellt wird. Die aktuellen Preise und Lieferzeiten finden Kunden allerdings nur in der App. Somit würden Kunden beim Drücken des Knopfes nicht wissen, ob sich der Preis mittlerweile geändert hat oder ob sie das Produkt bei Dritthändlern vielleicht günstiger bekommen. Der Preis ist bei Kaufverträgen jedoch ein zentrales Element - der bei vielen Online-Händlern teils im Stundentakt verändert wird.

Datenkrake Amazon?

Wer den Dash Button nutzen möchte, kommt auf die Installation der von Amazon angebotenen App Amazon Shopping nicht herum. Die Verbraucherzentrale NRW hat sich diese App Anfang des Monats auf einem Android-Gerät angeschaut und herausgefunden, dass die Anwendungen Zugriff auf verschiedene Bereiche wie die Kamera, das Mikrofon, die abgespeicherten Kontakte und den aktuellen Standort fordert. Zwar können die Zugriffs­berechtigung bei Geräten ab Android 6.0 Marshmallow verweigert werden, doch kann es dann unter Umständen zu Problemen mit der App kommen.

Weiter hat die Verbraucher­zentrale NRW in Erfahrung gebracht, dass der Dash Button unmittelbar mit Amazon kommuniziert, sobald er fertig eingerichtet ist. Das Smartphone oder Tablet mit der App müsse dafür weder in der Nähe noch überhaupt eingeschaltet sein, da das Kauf-Signal direkt vom Dash Button zu Amazon gesendet wird. Auch hier ist also die Gefahr groß, dass eine Bestellung versehentlich getätigt wird.

Wir haben uns den Dash Button von Amazon näher angesehen - erfahren Sie hier, wie die Bestellung per Knopfdruck funktioniert.

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