Sprachassistenten

Sprachassistent Alexa: Risiken für Besucher und Kinder

Wer einen Sprachas­sistenten nutzt, weiß um seine Anwe­senheit und die mögli­chen Lausch­angriffe. Doch wie sieht es mit unbe­teiligten Besu­chern aus? Der wissen­schaft­liche Dienst des Bundes­tags ortet hier Probleme.
Von dpa / Wolfgang Korne

Alexa hört alles - auch was die Gäste sagen. Alexa hört alles - auch was die Gäste sagen.
Bild: picture alliance/Britta Pedersen/dpa-Zentralbild/dpa
Der Sprachas­sistent "Alexa" von Amazon birgt nach Einschät­zung des Wissen­schaft­lichen Dienstes des Bundes­tags Risiken für Minder­jährige und unbe­teiligte Besu­cher. Konkret geht es darum, dass Kinder persön­liche Infor­mationen preis­geben oder mit ihrer Stimme Inhalte abrufen könnten, die für Minder­jährige nicht geeignet sind. Außerdem stellt sich die Frage, was mit Besu­chern ist, die nicht wissen, dass die Soft­ware gerade aufzeichnet - auch wenn die Aufzeich­nung in der Regel nur wenige Sekunden dauert.

In einem Gutachten stellt der Wissen­schaft­liche Dienst fest, Amazon dürfte der Pflicht zur Infor­mati­onsver­mitt­lung bei der Daten­erhe­bung von Nutzern ausrei­chend nach­kommen - "offen bleibt jedoch, wie unbe­teiligte Dritte und Minder­jährige von der Daten­samm­lung ausge­schlossen werden können".

Daten­verwen­dung unklar

Alexa hört alles - auch was die Gäste sagen. Alexa hört alles - auch was die Gäste sagen.
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Mit Blick auf die USA sei außerdem unklar, "zu welchen weiteren Zwecken Amazon seine Daten zukünftig nutzen könnte", heißt es in dem Gutachten, das der Deut­schen Presse-Agentur vorliegt. Auch ein Daten­dieb­stahl aus der Amazon Cloud könne nicht ausge­schlossen werden. Aufgrund der Masse der dort gespei­cherten Infor­mationen "könnte dies die Nutzer von "Alexa" beson­ders sensibel treffen".

Das Bundes­innen­minis­terium fühlt sich in der Sache nicht zuständig. Ein Spre­cher erklärte auf Anfrage: "Die Nutzung der Sprachas­sistenten betrifft Daten­verar­beitungen durch nicht öffent­liche Stellen." Für diese lasse die Daten­schutz-Grund­verord­nung der EU den natio­nalen Gesetz­gebern so gut wie keinen Rege­lungs­spiel­raum.

Kunden sollen klarere Hinweise bekommen

"Wir müssen darauf dringen, dass die Einwil­ligungs­erklä­rung für den Nutzer auf die Gefahren und Möglich­keiten hinweist, die mit der Über­tragung und Nutzung der Daten sowie der Daten von Dritten, die sich zufällig im Raum befinden, hinweist", sagte der frak­tions­lose Bundes­tags­abge­ordnete Uwe Kamann. Dies müsse detail­liert erfolgen, "und nicht indem man nur einmal ein Häkchen für alles setzt". Der Wissen­schaft­liche Dienst hält fest: "Angaben zur Spei­cherungs­dauer sind in den Nutzungs­bedin­gungen von Amazon nicht ersicht­lich."

Nicht nur Alexa mit Problemen

Kamann hatte den Wissen­schaft­lichen Dienst explizit nach "Alexa" gefragt. Er betonte jedoch: "Bei allen sprach­basierten Aufzeich­nungs­systemen gibt es diesen kriti­schen Punkt."

Die Amazon-Soft­ware sendet erst dann Sprach­daten, wenn der Nutzer ein Akti­vierungs­wort ausspricht - zur Auswahl stehen "Alexa", "Computer", "Echo" oder "Amazon". Digi­tale Sprachas­sistenten wie Amazons Echo-Laut­spre­cher mit der Soft­ware "Alexa" oder "Siri" von Apple können Fragen beant­worten, bestimmte Musik abspielen, Lebens­mittel bestellen und andere Aufgaben erle­digen. Laut einer aktu­ellen Studie werden sie beson­ders häufig in Fami­lien genutzt.

Sperre unmög­lich

Amazon bietet den Nutzern von "Alexa" zwar neuer­dings mit dem Befehl "Alexa, lerne meine Stimme" die Möglich­keit, ein persön­liches Stimm­profil einzu­richten. Die Stimm­profile werden aber nach Angaben eines Amazon-Spre­chers nur genutzt, "um das indi­vidu­elle Nutzer­erlebnis zu verbes­sern". Auf den Befehl "Computer, spiele Musik" hin werden beispiels­weise für verschie­dene Profile unter­schied­liche Titel abge­spielt. Das Gerät für Kinder oder Mitbe­wohner zu sperren, erlaubt die neue Stim­merken­nung aber nicht. "Eine zwei­fels­freie biome­trische Iden­tifi­zierung, die Voraus­setzung für das Sperren einzelner Profile, bezie­hungs­weise die Deak­tivie­rung von Sprach­aufzeich­nung einzelner Nutzer wäre, findet über Stimm­profile nicht statt", erklärte der Spre­cher.

Damit können Besu­cher nicht sicher sein, dass nicht auch sie Spuren im Profil der Alexa-Nutzer hinter­lassen. Und wie erst kürz­lich bekannt geworden ist, spei­chert Alexa manche Sprach­dateien für immer - sogar wenn man versucht sie zu löschen.

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