In-Car-Entertainment

Mobiler Rundfunkempfang im PKW: Erste OTT-Plattform

Die Autobauer wollen künftig auch selbst Audio- und Videodienste anbieten. Für ein In-Car-Infotainment liefert die ACCESS-Twine-for-Car-Plattform Unterhaltungsangebote. Das Unternehmen hat jetzt die Plattform-Zulassung erhalten.
Von

In-Car-Entertainment-Plattform von ACCESS In-Car-Entertainment-Plattform von ACCESS
Foto: ACCESS Europe
Wer sich heute im Auto unter­halten lassen will, hört in erster Linie Radio, viele nutzen auch Musik vom USB-Stick oder Strea­ming von Audio­da­teien über Blue­tooth. Bald könnte es aber ganz andere Enter­tain­ment-Dienste fürs Auto geben, denn die Auto­bauer wollen künftig auch selbst Audio- und Video­dienste anbieten.

Die Medi­en­an­stalt Hamburg/Schleswig-Holstein (MA HSH) hat jetzt hierfür die medi­en­recht­liche Platt­for­m­an­bie­t­er­ei­gen­schaft der ACCESS Europe GmbH für das Angebot "ACCESS Twine for Car" fest­ge­stellt. Sie setzt damit einen Beschluss der Kommis­sion für Zulas­sung und Aufsicht (ZAK) der Medi­en­an­stalten um.

Enter­tain­ment-Platt­form fürs Auto als White Label

In-Car-Entertainment-Plattform von ACCESS In-Car-Entertainment-Plattform von ACCESS
Foto: ACCESS Europe
Die zuneh­mende Vernet­zung von Fahr­zeugen ermög­licht die Nutzung von Sicher­heits-, Infor­ma­tions- und Unter­hal­tungs­diensten. Für ein derar­tiges In-Car-Info­tain­ment liefert die ACCESS-Twine-for-Car-Platt­form Auto­her­stel­lern spezi­fi­sche Unter­hal­tungs­an­ge­bote: Fernseh-, Hörfunk- und VoD-Inhalte können so über das Internet via mobile Endge­räte oder im Fahr­zeug vorhan­dene Bild­schirme abge­spielt werden. ACCESS Twine for Car ist damit nach eigener Aussage bundes­weit das erste OTT-Angebot für mobilen Empfang in PKW als White-Label-Lösung. Weitere Infos finden sich auf der Website des Unter­neh­mens.

Die Platt­form soll neben Content unter Bran­ding der Auto­bauer (denkbar wäre etwa ein "BMW Radio") auch auf vorhan­dene TV-, Radio- und Strea­ming-Ange­bote sowie weitere Inter­net­an­ge­bote zugreifen. Genutzt werden sollen Mobil­funk­zu­gänge über 3G, 4G und künftig vor allem 5G.

Bei Platt­for­m­an­zeigen prüfe die MA HSH die Einhal­tung der Platt­form­be­stim­mungen des Rund­funk­staats­ver­trags (RStV). Sie hat die medi­en­rechts­kon­forme Vorbe­rei­tung der Inbe­trieb­nahme der Platt­form bera­tend begleitet. Mit Fest­stel­lung der Platt­for­m­an­bie­t­er­ei­gen­schaft ist die MA HSH zudem für die Aufsicht über das Angebot zuständig.

Auto­nomes Fahren ermög­licht andere Medi­en­nut­zung

Die Medi­en­nut­zung im Auto wird sich nicht nur wegen des Inter­net­zu­gangs als Grund­aus­stat­tung jedes Fahr­zeugs wandeln. Experten erwarten, dass die Nutzung stärker von Audio hin zu Video gehen könnte, falls sich auto­nomes Fahren durch­setzt. Ein lukra­tives Neu-Geschäft für Enter­tain­ment-Anbieter.

Mehr zum Thema Streaming