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Editorial: Abschaltung frei Schnauze

Mancher Netzbetreiber schaltet zuerst 2G ab, andere hingegen 3G. Selbst innerhalb eines Konzerns gibt es keine einheitliche Strategie. Wir erläutern, warum das so ist, und wie die Auswirkungen für die Kunden reduziert werden können.
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Welcher Netzstandard wird wann und wo zuerst abgeschaltet? Welcher Netzstandard wird wann und wo zuerst abgeschaltet?
Foto: teltarif.de
In den kommenden Monaten beginnt die heiße Phase des 5G-Netzaufbaus, nachdem die Vorbereitungen dazu bereits auf Hochtouren laufen. In der Folge werden alle großen Netzbetreiber jeweils vier Mobilfunknetze ihr eigen nennen: 2G, 3G, 4G und 5G. Entsprechend liebäugeln alle Betreiber damit, die ältesten Netze abzuschalten, um die dadurch frei werdenden Frequenzen und Technikerkapazitäten für die neueren Netze nutzen zu können. Doch es gibt auch gravierende Argumente gegen eine solche Abschaltung. Selbst an der Frage, ob man zuerst 2G oder 3G abschaltet, scheiden sich bereits die Geister.

Gegen die Abschaltung spricht insbesondere, dass der jeweilige Betreiber zwangsläufig Kunden verlieren wird. Etliche Kunden verwenden noch alte Endgeräte und werden eher den Netzbetreiber als das liebgewordene Endgerät wechseln. Geschäftliche Anwender im M2M-Bereich müssten insbesondere bei einer Abschaltung von 2G teils hunderttausende oder gar Millionen Geräte mit neuen Modems bestücken. Um mitzuteilen, dass ein Cola-Automat nur noch 20 Prozent Vorrat hat und bald wieder aufgefüllt werden muss, reicht die klassische SMS bereits dicke aus.

Aber selbst, wenn alle Kunden moderne, 4G- und VoLTE-fähige Endgeräte einsetzen, droht nach der Abschaltung von 2G oder 3G ein gewisser Kundenverlust. Denn auf dem Papier hat zwar 4G/LTE-800 eine bessere Ausbreitungscharakteristik als 2G/GSM-900 und 3G/UMTS-2100, aber in der Praxis gibt es im Versorgungsbereich einer 2G/3G/4G-Basisstation dennoch immer Ecken, die nur vom 2G- oder 3G-Signal ausreichend gut erreicht werden. Schließlich sind die Einzelantennen einer Basisstation nicht genau gleich ausgerichtet, so dass eine bestimmte Souterrain-Wohnung beispielsweise von der 3G-Antenne gut versorgt wird, von der 4G-Antenne hingegen nicht. Den dort wohnenden Kunden droht durch eine 3G-Abschaltung dann das Funkloch, so sie nicht den Netzbetreiber wechseln.

Uneinheitlicher Plan in den Niederlanden

Welcher Netzstandard wird wann und wo zuerst abgeschaltet? Welcher Netzstandard wird wann und wo zuerst abgeschaltet?
Foto: teltarif.de
Die Folge der genannten Probleme und zu erwartenden Kundenverluste ist, dass sich die Netzbetreiber bisher mit der Ankündigung von Abschaltungen eher zurückhalten. Zudem gilt: Kündigt ein Betreiber ein, bei sich ein bestimmtes Netz (2G oder 3G) abzuschalten, werden die anderen Betreiber eher nicht folgen, sondern die Variante "Weiterbetrieb" vor dem Hintergrund der zu erwartenden Neukunden nochmal genau durchrechnen.

Die Konsequenz aus all dem genannten ist, dass in den Niederlanden zwar zwei Netzbetreiber eine Netzabschaltung angekündigt haben, aber unterschiedliche Netze ausgewählt haben: KPN will 3G/UMTS im Januar 2022 stilllegen, die Deutsche Telekom hingegen 2G/GSM schon am 15. November 2020 vom Äther nehmen. In Deutschland bekennt sich die Telekom hingegen zum 2G-Netz, behält sich aber vor, 3G ab Ende 2020 abzuschalten.

Beste Lösung für die Kunden

Die zitierte uneinheitliche Abschaltung ist die beste Lösung für die Kunden. Sie bedeutet den längstmöglichen Weiterbetrieb von jeweils zumindest einem 2G- und einem 3G-Netz. Kundenfreundlich wäre es, wenn sich die Netzbetreiber bezüglich der abgeschalteten 2G- oder 3G-Netze auf für den Kunden kostenloses nationales Roaming einigen könnten. Dadurch könnten beispielsweise 3G-Kunden der Telekom ab 2021 die 3G-Netze von Vodafone und Telefónica als Ersatz nutzen. Da die Unternehmen sich aber von selbst wahrscheinlich nicht auf eine derartig kundenfreundliche Lösung einigen werden, sind diesbezüglich der Regulierer und die Politik gefragt. Die sind freilich im Moment schon voll damit beschäftigt, die Regeln der kommenden 5G-Versteigerung festzuzurren. Das ist sicher nicht falsch, nur sollte beim Blick aufs Neue der möglichst sozialverträgliche schrittweise Rückbau des Alten nicht ganz außer Acht gelassen werden.

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