Frequenzen

Erster Schritt zur 5G-Frequenz­vergabe: BNetzA prüft Bedarf

Die Frequenzvergabe für die kommenden 5G-Netze rollt an. Die Bundesnetzagentur fragt den Bedarf der Anbieter ab.
Von Thorsten Neuhetzki

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Foto: teltarif.de / Thorsten Neuhetzki
Die Bundesnetzagentur hat jetzt Eckpunkte zur Bereitstellung von Frequenzen veröffentlicht. Dabei geht es um die zukünftigen Frequenzen für das geplante 5G-Netz in Deutschland. Die Eckpunkte sind keine abschließende förmliche Festlegung, heißt es von der Behörde. Sie sollen aber Leitplanken setzen für das eingeleitete Bedarfsermittlungsverfahren zur Bereitstellung der Frequenzen. Die Mobilfunker sind aufgefordert, ihren Frequenzbedarf anzumelden.

"Wir schaffen Planungs- und Investitionssicherheit für den Ausbau der Netze mit der nächsten Mobilfunkgeneration 5G", sagt Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur. "Die dafür notwendigen Frequenzressourcen stellen wir frühzeitig zur Verfügung."

Interessenskonflikte beim 3,6-GHz-Band

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Geplant ist beispielsweise, die bisherigen UMTS-Frequenzen für 5G zur Verfügung zu stellen. Die bisherige Zuteilung der Frequenzen endet bald. Daneben wurden weitere Frequenzbereiche als Pionierbänder für 5G identifiziert - insbesondere das 3,6-GHz-Band. In diesem Bereich bestehen allerdings unterschiedliche Interessen. Einerseits soll die 5G-Pionierarbeit schnellstmöglich beginnen, mit dem Ziel eines bundesweiten Ausbaus hochleistungsfähiger Funknetze der nächsten Generation. Andererseits sollen Interessenten auch in den kommenden Jahren Zugriff auf 5G-Spektrum für innovative Geschäftsmodelle haben.

Erste Orientierungspunkte hatte die Bundesnetzagentur bereits im Dezember vergangenen Jahres veröffentlicht. Sie wollte damit einen Überblick über die verfügbaren Frequenzbereiche und erste Erwägungen für künftige Frequenzzuteilungen geben. Die Anhörung diente insbesondere auch zur Ermittlung von Geschäftsmodellen und Nutzungsszenarien für die 5G-Frequenzen.

BNetzA deutet schon Versteigerung an

Der stark wachsende Bedarf an mobilem Datentraffic zusammen mit Industrie 4.0, Smart Cities, autonomes Fahren und dem Internet der Dinge erfordert einen großen Bedarf an Frequenzen. "Das Frequenzspektrum ist allerdings eine nur begrenzt verfügbare Ressource. Die Bundesnetzagentur prüft daher, ob ausreichend Spektrum für alle Interessenten verfügbar ist", heißt es in der Pressemitteilung der Bundesnetzagentur. Hierfür wird gleichzeitig mit den Eckpunkten ein Bedarfsermittlungsverfahren gestartet. Interessierte Unternehmen haben damit die Möglichkeit, ihren Frequenzbedarf für bundesweite Frequenzzuteilungen in den Bereichen 2 GHz und 3,4 bis 3,7 GHz zu melden. Besteht ein größerer Bedarf als verfügbares Spektrum, so ist damit zu rechnen, dass es erneut zu einer Versteigerung der Frequenzen kommt. Bei der BNetzA wird das so umschrieben: "Für den Fall der Knappheit von Frequenzen sieht das Gesetz ein offenes, transparentes und diskriminierungsfreies Vergabeverfahren vor." Dieses wird von den Mobilfunkanbietern als unnötige Ausgabe kritisiert.

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