Mehr Wettbewerb

Mundt wünscht sich 4. Netzbetreiber & National Roaming

Ein möglicher Deal des Digitalministers könnte "Mehr Netzausbau ohne virtuellen Netzanbieter" lauten. Kartellamtschef Mundt plädiert für mehr Wettbewerb und ein viertes Netz
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Kartellamtschef Mundt wünscht sich einen 4.Netzbetreiber und eine Verpflichtung für MVNOs Kartellamtschef Mundt wünscht sich einen 4.Netzbetreiber und eine Verpflichtung für MVNOs
Logo/Foto:Bundeskartellamt, Montage: teltarif.de
Beim Mobilfunkgipfel bei Minister Andreas Scheuer wurde diskutiert, wie die Flächendeckung der Mobilfunknetze verbessert werden könnte. Möglicherweise - so die Befürchtung der "virtuellen" Mobilfunkanbieter ohne eigenes Netz, wie 1&1 (Drillisch) oder Freenet (Mobilcom-Debitel) und andere - könnte zwischen dem Minister und den drei realen Netzbetreibern ein „geheimer Deal“ abgeschlossen worden sein, der beim Aufbau von 5G keine Verpflichtung mehr enthält, virtuelle Anbieter aufs neue Netz lassen zu müssen.

5G Ausbau wird teuer und aufwendig

Kartellamtschef Mundt wünscht sich einen 4.Netzbetreiber und eine Verpflichtung für MVNOs Kartellamtschef Mundt wünscht sich einen 4.Netzbetreiber und eine Verpflichtung für MVNOs
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Dieser Deal würde eigentlich Sinn machen: Das künftige 5G-Netz dürfte über weite Strecken zunächst nur bei 3500 MHz aufgebaut werden. Hier ist die technisch mögliche Reichweite nochmal geringer als bei 1800, 2100 oder 2600 MHz, das bedeutet, dass etwa drei- bis viermal so viele neue Stationen wie auf niedrigeren Frequenzen aufgebaut werden müssten. Auch der versprochene bessere Netzausbau bei 4G erfordert jede Menge neue Stationen an Stellen, wo bisher "noch nichts" aufgestellt wurde.

Neue virtuelle Anbieter könnten die erzielbaren Preise in den Keller treiben. Denn: Ein neuer Mobilfunk-Anbieter hätte nur Chancen, wenn er günstiger als bisher anbieten könnte. Das "verlorene" Geld würde dann aber zum Netzauf- und Ausbau in der Fläche fehlen, wo bisher gar nichts ist und der Aufbau deswegen noch viel teurer werden dürfte.

Schützenhilfe vom Kartellamt

Doch es gibt unerwartet Schützenhilfe für die virtuellen Anbieter. Im Interview mit der Tageszeitung Frankfurter Allgemeine Zeitung (FAZ) hat nun der Chef des Kartellamtes Andreas Mundt, die Forderung nach einem vierten deutschen Netzbetreiber bekräftigt. Durch den Zwang zum nationalen Roaming sollte dieser neue 4. Netzanbieter (wie einst VIAG-Interkom) die Möglichkeit bekommen, wenigstens für eine gewisse (Anfangs-)Zeit, ein weiteres oder gleich alle drei Netze mitnutzen zu können. Damit hätte der neue Anbieter einen wesentlichen Vorteil gegenüber seinen Konkurrenten. Das würde da helfen, wo wenigstens ein Netzbetreiber schon versorgt, aber totale Funklöcher würden dadurch nicht automatisch weniger, weil dazu erst einmal neu gebaut werden müsste.

5G-Auktion mit 4. Netzbetreiber?

Das Bundeskartellamt will die anstehende 5G-Mobilfunk-Auktion nutzen, um einem vierten Netzbetreiber den Einstieg auf den deutschen Markt zu ermöglichen. "Der Markt muss für Newcomer offenbleiben. Eine vierte Kraft wäre wünschenswert", sagte der Präsident des Bundeskartellamts der Frankfurter Allgemeinen Zeitung (FAZ). Er unterstütze deshalb Forderungen der Konkurrenten nach einem National Roaming.

Und weiter: „Für eine vierte Kraft müssen wir uns zumindest ernsthaft mit der Frage auseinandersetzen, ob wir ein zeitlich befristetes National Roaming brauchen, damit ein neuer Anbieter die Netze der anderen Betreiber jedenfalls in der Aufbauphase mitnutzen könnte. Sonst bleibt der Markt wegen der fehlenden Wettbewerbsfähigkeit des Newcomers in der Ausbauphase und der hohen Investitionskosten verschlossen“, habe Mundt erklärt, so die FAZ.

Kein Trittbrettfahren

Das sei kein Trittbrettfahren, wie die etablierten Betreiber behaupteten, sondern ein möglicher Newcomer müsse für die Roaming-Leistungen angemessen bezahlen. Dabei verlangt Mundt eine behördliche Preisaufsicht. "Selbstverständlich müsste es einen Schiedsrichter geben, der notfalls eingreifen kann, damit es fair zugeht". Was und wie hoch "faire Preise" sein könnten, wird von Anfang an umstritten sein. Mundt setzte sich für eine verbindliche Verpflichtung der Netzbetreiber ein, ihre 5G-Infrastruktur für virtuelle Anbieter (englisch: Mobile Virtual Network Operator, kurz MVNO) wie z.B. Freenet (Mobilcom-Debitel) und 1&1 (Drillisch und zahlreiche Untermarken) zu öffnen. Mundt begründete dies mit vergleichsweise hohen Preisen und eingeschränktem Wettbewerb auf dem deutschen Mobilfunkmarkt.

Der Regulierungsbeirat will Ende September entscheiden, wie die 5G-Auktion genau verlaufen soll und wer im Einzelnen dort zugelassen werden wird.

Eine Einschätzung

Wer sich in Europa umschaut und die Preise vergleicht, findet Angebote, die wesentlich günstiger "erscheinen", aber meist auch mit einer gruseligen Netz- und Servicequalität verbunden sind. Langsame Datenflüsse, abbrechende Verbindungen, fehlende Versorgung werden "akzeptiert", weil der Preis "so günstig" ist. Industrie 4.0 und eine digitale Gesellschaft funktionieren aber nur in einem stabilen Netz. Bei den kommenden Entscheidungen ist Weitblick gefragt. Wie können wir einen Ausbau der "weißen Flecken" erreichen und was darf oder wird das kosten?

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