5G-Frequenzen stehen fest - Starttermine noch nicht
Die exakten Frequenzen für 5G sind von der der Bundesnetzagentur festgelegt worden.
Foto: Picture Alliance / dpa
Eher zufällig verrät die Homepage der Bundesnetzagentur, dass die Behörde schon am 2. August über die Zuordnung der in Mainz versteigerten Frequenzblöcke entschieden hat.
497 Runden
Die exakten Frequenzen für 5G sind von der der Bundesnetzagentur festgelegt worden.
Foto: Picture Alliance / dpa
Vom 19. März bis zum 12. Juni waren die Frequenzen in den Bereichen 2 GHz und 3,6 GHz versteigert worden. An der Auktion durften die Firmen Drillisch Netz AG, Telefónica Germany GmbH & Co. OHG, die Telekom Deutschland GmbH und die Vodafone GmbH - so die jeweiligen offiziellen Namen der bietenden Unternehmen - teilnehmen. Alle Bieter waren erfolgreich.
Für die Bundesrepublik war die Auktion lukrativ: Nach 497 Runden bei 6 549 651 000 Euro auf der Uhr.
41 Frequenzblöcke vergeben
Gegenstand der vergangenen Frequenzauktion im Mainz waren bekanntlich 41 Frequenzblöcke aus den Frequenzbereichen 2 GHz und 3,6 GHz gewesen. Zum Großteil wurden die Blöcke bezüglich ihrer Lage im Spektrum "abstrakt" versteigert. Das bedeutet, den bietenden Unternehmen standen Frequenzen zur Verfügung, aber es war noch unklar, wo diese genau liegen würden.
Immerhin: Im 3,6-GHz-Bereich wurden der oberste und der unterste Block mit konkreter Frequenzlage versteigert, d.h. jeder Bieter wusste dabei schon vorher, auf welche konkrete Frequenz er sich einlassen würde.
Nach dem Zuschlagsbescheid jetzt das Zuordnungsverfahren
Im Anschluss an das Ende der Auktion mit Aushändigung der sogenannten Zuschlagsbescheide folgte mit dem "Zuordnungsverfahren nun die konkrete Zuordnung der abstrakt ersteigerten Blöcke entsprechend dem in der Entscheidung der Präsidentenkammer vom 26. November 2018 (Az. BK1-17/001, Punkt IV.4.2) vorgesehenen Verfahren", wie es in sprödem Behördendeutsch auf der Homepage heißt.
Schauen wir uns das einmal genauer an.
So sieht der konkrete Frequenzplan der Bundesnetzagentur aus.
Grafik: Bundesnetzagentur
2 GHz im Detail
Im Bereich bei 2 GHz gibt einen Block von 1.920-1.940 MHz der mit 2.110 und 2.130 MHz gepaart ist, der ging an die Vodafone Deutschland. Nebenan zwischen 1.940 und 1.960 MHz bzw. 2.130 und 2.150 MHz dürfen die Kollegen von Telefónica (o2) funken und wiederum darüber wird die Deutsche Telekom zwischen 1.960-1.980 und 2.150 und 2.170 MHz funken. Diese Frequenzen ("Bandlage") gelten aber nur vom 1. Januar 2021 bis zum 31. Dezember 2025.
Ab dem 1. Januar 2026 ändert sich das ein bisschen: Während Vodafone und Telekom ihre Frequenzen beibehalten, wird das Band von Telefónica in der Mitte durchgetrennt und fortan stehen Telefónica nur noch 10 MHz, jeweils von 1.940-1.950 MHz und 2.130-2.140 MHz zur Verfügung, den übrigen Bereich erhält die 1&1-Drillisch, nämlich von 1.950-1.960 und von 2.140-2.150 MHz. Dieser Plan behält Gültigkeit bis zum 31. Dezember 2040.
3,6 GHz im Detail
Im Bereich zwischen 3,4 und 3,7 GHz sieht es wie folgt aus:
Von 3.400 MHz (3,4 GHz) bis 3.490 MHz darf Vodafone funken. Nebendran von 3.490 MHz bis 3.540 MHz wird 1&1-Drillisch aktiv werden, gefolgt von Telefónica zwischen 3.540 und 3.610 MHz. Abschluss bildet die Telekom zwischen 3.610 MHz und 3.700 MHz. Obendrüber zwischen 3.700 MHz und 3.800 MHz sollen dann später die sogenannten Campusnetze mit eigenen Lizenzen funken dürfen.
Etwas Statistik
Schaut man sich die Statistik an, haben Drillisch bei 2 GHz 2x 10 MHz (Duplex), und bei 3,6 GHz 50 MHz (Ping-Pong-Verfahren) ersteigert. Telefónica bekam 2x 20 MHz bei 2 GHz und 70 MHz bei 3,6 GHz. Telekom und Vodafone ersteigerten auf 2 GHz jeweils 2x 20 MHz und auf 3,6 GHz jeweils 90 MHz an Bandbreite.
Ob die Zuteilungsurkunden schon verschickt wurden und ab wann konkret sie gelten, ist noch nicht bekannt. Man darf davon ausgehen, dass die Netzbetreiber sich dazu in Kürze selbst melden dürften.
In einem Editorial haben wir seinerzeit erläutert, dass die letzte 5G-Mobilfunk-Auktion nicht gut für die Mobilfunkkunden war: Diese werden weiterhin viel Geld für mittelmäßige Leistung zahlen müssen.