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Fragen und Antworten zu 5G Broadcast

Während noch immer die Netze für DVB-T2 beim Fernsehen und DAB+ beim Radio aufgebaut werden, geistert schon wieder ein neuer Rundfunkstandard durch die Medien: Wir haben die wichtigsten Fragen zu 5G Broadcast beantwortet.
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So könnte Fernsehen über 5G künftig funktionieren So könnte Fernsehen über 5G künftig funktionieren
Foto: teltarif.de
Unsere Beiträge zu 5G Broad­cast wecken großes Inter­esse bei Lesern, führen aber auch zu einer gewissen Verun­si­che­rung. Eine der Fragen lautet: Wozu soll man heute ein Empfangs­gerät für digital-terres­tri­sches Fern­sehen (DVB-T2 HD) oder Radio (DAB+) kaufen, wenn in wenigen Jahren schon wieder ein neuer Stan­dard kommt? Wir beant­worten die wich­tigsten Fragen rund um das Verfahren 5G Broad­cast.

Was ist 5G Broad­cast über­haupt?

So könnte Fernsehen über 5G künftig funktionieren So könnte Fernsehen über 5G künftig funktionieren
Foto: teltarif.de
5G Broad­cast ist einer von mehreren Arbeits­ti­teln für einen neuen Rund­funk­modus. Eine offi­zi­elle Bezeich­nung wie DVB-T2 HD gibt es noch nicht. Das Verfahren dahinter nennt sich FeMBMS (Further evolved Multi­media Broad­cast Multi­cast Service) und basiert auf den Mobil­funk­stan­dards 4G und 5G. Die Stan­dar­di­sie­rung des Verfah­rens ist 2017 abge­schlossen worden. 5G Broad­cast sorgt für neue Möglich­keiten der Rund­funk­ver­brei­tung an mobile Endge­räte. Erst­mals werden hierbei High-Power High-Tower (HPHT)-Anwen­dungen im Down­link only-Modus möglich, beispiels­weise über das bestehende Rund­funk­sen­der­netz. In schlecht erreich­baren Regionen und Groß­städten können Mobil­funk-Basi­sta­tionen das Netz ergänzen.

Wir haben heute DVB-T2 HD und DAB+. Wozu braucht man wieder einen neuen Stan­dard?

5G Broad­cast hat zunächst einmal gar nichts mit DAB+ und DVB-T2 HD zu tun. Es geht hier vorrangig um den mobilen Empfang auf Smart­phones oder Tablets. Auf diesen Endge­räten konnten sich aus diversen Gründen die bestehenden digi­talen Rund­funk­tech­no­lo­gien nicht etablieren. Ein Broad­cast-Modus hat den entschei­denden Vorteil, dass Daten nicht wie bisher an nur einen (Point-to-Point), sondern an tausende Teil­nehmer gleich­zeitig und nur einmal (Point-to-Multi­point) gesendet werden müssen. Schon oft haben wir darüber berichtet, dass es beispiels­weise bei der Über­tra­gung eines Fußball­spiels zu einem völligen Zusam­men­bruch beim Strea­ming gekommen ist. Diese Probleme gehören mit 5G Broad­cast der Vergan­gen­heit an.

Soll über 5G Broad­cast nur lineares Fern­sehen und Radio über­tragen werden?

Nein, rein theo­re­tisch können über 5G Broad­cast auch non-linerare Inhalte, etwa Videos oder Podcasts, gesendet werden. Das ist bei bishe­rigen Rund­funk­tech­no­lo­gien nicht der Fall. Es besteht ledig­lich die Möglich­keit per inter­net­ba­sierten Tech­no­lo­gien wie HbbTV Broad­cast und Broad­band mitein­ander zu verknüpfen. Erst­mals wird es über 5G Broad­cast auch möglich, den Rück­kanal direkt ohne Umwege "aus einer Hand" zu nutzen. Für diese Inter­ak­tion wird aller­dings aus Kapa­zi­täts­gründen das bestehende Mobil­funk­netz verwendet und nicht die High-Power-Sende­an­lagen. Außerdem ist es möglich, durch eine Verknüp­fung von Rund­funk- und Mobil­funkin­fra­struktur Inhalte und Werbung perso­na­li­siert zu über­tragen, was bei bishe­rigen Rund­funk­ver­fahren nicht möglich ist.

Werden Inhalte über 5G Broad­cast kostenlos zugäng­lich sein?

Im Stan­dard ist zumin­dest theo­re­tisch fest­ge­legt, dass es möglich sein muss, die ausge­strahlten Inhalte auch ohne Verschlüs­se­lung und ohne SIM-Karte zu empfangen. Dagegen wehren sich aber bisher die Mobil­funk­be­treiber. Sie inves­tieren erheb­lich in den Netz­aufbau und refi­nan­zieren diese Inves­ti­tionen durch High­speed-Daten­vo­lu­mina oder immer mehr Flat­rates.

Eine der Haupt­an­wen­dungen hierbei ist das Strea­ming von Medi­en­in­halten. Die Telkos wollen daher nicht, dass Fern­sehen und Radio kostenlos und ohne SIM-Karte, also ohne "Maut­stelle", auf mobile Endge­räte über­tragen wird, selbst wenn sie die Netze nicht oder nicht vorrangig selbst betreiben. Hier wäre eine EU-weite Regulierung des kosten­losen Zugangs zu Diensten über 5G gefragt - notfalls auch ohne die Mobilfunkunternehmen.

Müssen Conten­t­an­bieter für 5G Broad­cast zusätz­lich zahlen?

Da die Über­tra­gung der Medi­en­in­halte über 5G Broad­cas­ting nicht inter­net­ba­siert erfolgt, müssen Conten­t­an­bieter die Verbrei­tungs­kosten zusätz­lich über­nehmen, ähnlich wie es heute bei DAB+ oder DVB-T2 HD der Fall ist. Wichtig für die Cont­ent­be­treiber dürfte sein, wie viele Personen gleich­zeitig auf einen Stream zugreifen. Ab einer noch nicht näher defi­nierten Teil­neh­mer­zahl wäre eine Verbrei­tung über Broad­cast kosten­güns­tiger als das klas­si­sche Point-to-Point-Strea­ming. Endge­räte würden in diesem Fall von sich aus regeln, ob sie den Stream klas­sisch oder im Broad­cast-Modus zugäng­lich machen.

Ab wann kann man 5G-Broad­cast-Inhalte empfangen?

Bislang wird der Empfang der Signale noch in Labors erprobt. Eines der größten Forschungs­pro­jekte auf dem Gebiet ist 5G Today. Daran sind das Institut für Rund­funk­technik (IRT), der Anten­nen­her­steller Kathrein, der Sender­her­steller Rohde & Schwarz, der Baye­ri­sche Rund­funk (BR) und der Mobil­funk­an­bieter Telefónica betei­ligt. Die Partner unter­su­chen die groß­flä­chige TV-Über­tra­gung im Rund­funk­modus über zwei Rund­funk­sender (Wendel­stein und Isma­ning) in Ober­bayern. In Kürze startet ein ähnli­ches Projekt in NRW. Erst­mals für Endver­brau­cher zugäng­lich werden sollen diese Anwen­dungen ab dem Jahr 2025, beispiels­weise auf den dann auf dem Markt etablierten 5G-Smart­phones.

Wird es 5G Broad­cas­ting auch auf anderen Endge­räten geben?

Geplant ist, die über 5G Broad­cast ausge­strahlten Medi­en­in­halte auch abseits von Smart­phones und Tablets empfangbar zu machen. Ein wich­tiger Bestand­teil soll der Bereich Car-Enter­tain­ment werden, aber auch eine Inte­gra­tion auf klas­si­schen Koffer­ra­dios, HiFi-Anlagen, Set-Top-Boxen oder Fern­se­hern wird ange­strebt. Hierfür müssen aber zunächst trag­fä­hige Geschäfts­mo­delle entwi­ckelt werden. Vor 2030 rechnen Experten nicht mit einem entspre­chenden Roll-Out.

Können wir also ab 2030 alle DVB-T2- oder DAB+-Geräte wieder entsorgen?

Ob sich 5G Broad­cast tatsäch­lich derart durch­setzt, dass es die bestehenden digi­talen Rund­funk­tech­no­lo­gien wieder aus dem Markt verdrängt ist mehr als frag­lich. Wahr­schein­li­cher ist das noch beim Fern­sehen. Die UHF-Frequenznutzung der Kanäle 21 bis 48 durch das terrestrische TV ist zunächst nur bis 2030 gesichert. Es droht die Abschaltung, wenn der Mobilfunk nach den gesamten Frequenzen im UHF-Band greift (Digitale Dividende 3). Darüber soll auf den nächsten Weltfunkkonferenzen beraten werden. 5G Broadcasting könnte dann das terrestrische Fernsehen auch nach einem möglichen Ende von DVB-T2 HD sichern.

Beim Radio dagegen wird 5G Broad­cast maximal ein "Abfall­pro­dukt" sein. Hier laufen derzeit alle, auch inter­na­tio­nalen, Bestre­bungen und Entwick­lungen auf eine lang­fris­tige Etablie­rung von DAB+ als UKW-Nach­folger und neuem Haupt­ver­brei­tungsweg für Radio, auch weit nach 2030, hinaus.

Es kann auch genau das Gegen­teil eintreten: Mit DVB-H, DVB-SH und DMB sind bereits mehrere Verfahren zur Etablie­rung von Broad­cast auf mobilen Gadgets geschei­tert. Rein theo­re­tisch ist auch der aktu­elle LTE-Stan­dard (4G) in der Lage, Medi­en­in­halte über Broad­cast zu trans­por­tieren. Da es hierfür keine Geschäfts­mo­delle gibt, findet diese Möglich­keit außer­halb von klei­neren Test­fel­dern nicht statt.

Glei­ches Schicksal droht auch 5G Broad­cast, wenn die Politik Fragen des Zugangs unbe­ant­wortet lässt und Conten­t­an­bieter zusammen mit den Mobil­funk­be­trei­bern keine Erlös­mo­delle entwi­ckeln können. So lange brau­chen sich Nutzer von DVB-T2 HD und erst recht DAB+-Geräten keine Sorgen machen, dass ihre soeben erst erwor­benen Endge­räte schon bald wieder Elek­tro­schrott werden könnten.

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