5G-Auktion

5G-Frequenzauktion: Beirat der BNetzA gibt Startschuss

Heute tagt der Beirat der Bundesnetzagentur, um offiziell die Frequenzknappheit festzustellen und somit die Frequenzauktion für das 5G-Spektrum auf den Weg zu bringen. Die Auktion wird vermutlich wieder sehr teuer für die Netzbetreiber.
Von Stefan Kirchner

5G in Deustchland Heute könnte der BNetzA-Beirat den Start für die 5G-Frequenzversteigerung beschließen
Fotos: Vodefone/igorkol_ter-fotolia.com, Montage: teltarif.de
Während deutschlandweit der Ausbau von Glasfaser­netzen bis in die Häuser oder sogar Wohnungen vorangetrieben wird, kümmert sich die Mobilfunk­branche um die nächste Generation des mobilen Internets. In Deutschland wird sich voraussichtlich heute entscheiden, wie genau diese aussehen könnte.

Wie das Handelsblatt in seiner gedruckten Ausgabe berichtet, wird der Beirat der Bundes­netzagentur (BNetzA) heute offiziell in einer Sitzung die Knappheit der Frequenzen feststellen. Dies ist eine Grund­voraussetzung, damit das Verfahren zur Versteigerung neuer Frequenzen überhaupt starten kann.

Neben dem eigentlichen Start des Vergabe­verfahrens, sollen nicht nur dabei auch die Eckpunkte zur technischen Umsetzung festgelegt werden, sondern auch die Regeln für den bundes­weiten Ausbau. Im Idealfall sind die Rahmen­bedingungen so ausgelegt, dass Deutschland bis zum Ende der Laufzeit der Frequenz­lizenzen 2040 eine weltweite Vorreiter­rolle bei 5G-Netzen einnehmen kann.

Politisches Schachern mit hohen Ausgaben

5G in Deustchland Heute könnte der BNetzA-Beirat den Start für die 5G-Frequenzversteigerung beschließen
Fotos: Vodefone/igorkol_ter-fotolia.com, Montage: teltarif.de
Allerdings herrscht in der Mobilfunk­branche derzeit ein ganz anderes Thema vor und das ist politisch geprägt. Es wird befürchtet, dass der Staat als Eigentümer der Funk­frequenzen über die Versteigerung der Funk­lizenzen seinen Haushalt in Milliarden­höhe aufbessern will - Geld, das als Förder­mittel wiederum in den Glasfaser­ausbau gesteckt werden soll. Gemäß der Sondierungs­ergebnisse zwischen Union und SPD sind dies immerhin bis zu 12 Milliarden Euro.

Zudem sollen gewisse Bedingungen an die Lizenzen geknüpft werden, wo und auch wie schnell die Netz­betreiber ihre 5G-Netze ausbauen sollen. Nicht umsonst wächst die Befürchtung, dass die geplante Frequenz­versteigerung zu einem politischen Spielball der Subventionierung für Gigabit-Netze werden könnte.

Markus Haas, Vorstands­vorsitzender und CEO von Telefónica Deutschland, hält die Versteigerung daher für bedenklich. "Wir haben bei der Frequenz­versteigerung der UMTS-Frequenzen 2010 für ein Stück Papier jeder 8,5 Milliarden Euro bezahlt. Das sollten wir nicht wiederholen", sagte er gegenüber dem Handelsblatt. "Der Industrie das Geld zu entziehen und dann von ihr zu verlangen, auch im Bayrischen Wald und in der Lüneburger Heide in den besten Mobilfunk­standard zu investieren, das wird so nicht funktionieren."

Laut dem Manager des nach Kundenzahlen größten deutschen Netz­betreibers seien in den vergangenen 17 Jahren über 60 Milliarden Euro durch die Versteigerung von Funk­frequenzen an den Staat geflossen. Dies ist in etwa derselbe Betrag, den die Bundes­regierung für ihre Gigabit-Pläne rund um den Netz­ausbau mit Glasfaser schätzungs­weise benötigt.

Auch die Deutsche Telekom warnt vor einer zu großen Politisierung der Frequenz­versteigerung. Ein Sprecher des Konzerns erklärte, dass die Telekom ein transparentes Verfahren erwarte und eine moderate Startpreis­festlegung. Schließlich brauchen die Netz­betreiber selbst genügend Geld, um den 5G-Netzausbau am Ende auch stemmen zu können. Ein Förderprogramm wie bei Glasfaser gibt es nicht.

Meinungsverschiedenheiten und ein Zeitplan

Als Anhang zum dem Schreiben rund um die Frequenz­versteigerung, welches dem Handelsblatt vorliegt, ist auch ein Anhang beigefügt, welcher erste Vorschläge zur Umsetzung beinhaltet. Von Seiten der Regierung wird dieser Schritt jedoch missbilligt, da er als unfreundlicher Akt gewertet wird. Grund dafür ist, dass es noch keine neue handlungsfähige Regierung gibt und damit keinen zuständigen Bundes­verkehrsminister.

Kritik kommt aber vor allem aus der Politik: Die Vorschläge der BNetzA decken sich nicht mit den Vorstellungen des CSU-geführten Ministeriums. Daher hatte BNetzA-Leiter Jochen Homann die Vorschläge wieder zurückgezogen. Sie werden nicht in den heute statt­findenden Verhandlungen berücksichtigt, sondern erst im Mai, wenn es eine neue Bundes­regierung gibt. Es sei einfach ungeschickt, konkrete Vorschläge zu den Versorgungs­auflagen zu machen, ohne sich vorher mit dem Verkehrs­ministerium abzusprechen.

Viel Zeit lassen können sich aber weder die BNetzA noch das Ministerium. Es wurde vereinbart, dass Anfang 2018 schon konkrete Vorschläge als Entwurf zur Umsetzung vorliegen sollen, damit spätestens 2020 der kommerzielle Betrieb von 5G in Deutschland aufgenommen werden kann. Problem dabei ist: Diese Pläne fußten auf der Grundlage, dass es bereits eine Regierung gibt und deren Koalition Eckpunkte in ihrem Koalitions­vertrag ausgehandelt habe. Mittlerweile wird sogar stark angezweifelt, ob überhaupt 2019 mit dem Ausbau begonnen werden kann, wie ursprünglich vorgesehen. Eine Ansicht, die auch auf dem Fuseco Forum des Fraunhofer Instituts für offene Kommunikations­systeme zu hören war.

Hinzu kommen nicht unberechtigte Sorgen der Deutschen Telekom, dass die Netze praktisch gesehen enteignet werden könnten. So heißt es in den ursprünglichen Vorschlägen auch, dass sich die Netzbetreiber zu einer Zugangs­verpflichtung bereiterklären müssen. Das bedeutet, dass Dritte freien Zugang zu den 5G-Netzen der Netzbetreiber bekommen müssen - was eben nach Ansicht der Telekom einer Enteignung der Netzbetreiber gleichkommt.

Lesen Sie in einem weiteren Beitrag, wie die BNetzA selbst aktiv an der Entwicklung des 5G-Standards mitwirken will.

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