5G-Frequenzauktion: Beirat der BNetzA gibt Startschuss
Heute könnte der BNetzA-Beirat den Start für die 5G-Frequenzversteigerung beschließen
Fotos: Vodefone/igorkol_ter-fotolia.com, Montage: teltarif.de
Während deutschlandweit der Ausbau von Glasfasernetzen bis in die Häuser oder sogar Wohnungen vorangetrieben wird, kümmert sich die Mobilfunkbranche um die nächste Generation des mobilen Internets. In Deutschland wird sich voraussichtlich heute entscheiden, wie genau diese aussehen könnte.
Wie das Handelsblatt in seiner gedruckten Ausgabe berichtet, wird der Beirat der Bundesnetzagentur (BNetzA) heute offiziell in einer Sitzung die Knappheit der Frequenzen feststellen. Dies ist eine Grundvoraussetzung, damit das Verfahren zur Versteigerung neuer Frequenzen überhaupt starten kann.
Neben dem eigentlichen Start des Vergabeverfahrens, sollen nicht nur dabei auch die Eckpunkte zur technischen Umsetzung festgelegt werden, sondern auch die Regeln für den bundesweiten Ausbau. Im Idealfall sind die Rahmenbedingungen so ausgelegt, dass Deutschland bis zum Ende der Laufzeit der Frequenzlizenzen 2040 eine weltweite Vorreiterrolle bei 5G-Netzen einnehmen kann.
Politisches Schachern mit hohen Ausgaben
Heute könnte der BNetzA-Beirat den Start für die 5G-Frequenzversteigerung beschließen
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Allerdings herrscht in der Mobilfunkbranche derzeit ein ganz anderes Thema vor und das ist politisch geprägt. Es wird befürchtet, dass der Staat als Eigentümer der Funkfrequenzen über die Versteigerung der Funklizenzen seinen Haushalt in Milliardenhöhe aufbessern will - Geld, das als Fördermittel wiederum in den Glasfaserausbau gesteckt werden soll. Gemäß der Sondierungsergebnisse zwischen Union und SPD sind dies immerhin bis zu 12 Milliarden Euro.
Zudem sollen gewisse Bedingungen an die Lizenzen geknüpft werden, wo und auch wie schnell die Netzbetreiber ihre 5G-Netze ausbauen sollen. Nicht umsonst wächst die Befürchtung, dass die geplante Frequenzversteigerung zu einem politischen Spielball der Subventionierung für Gigabit-Netze werden könnte.
Markus Haas, Vorstandsvorsitzender und CEO von Telefónica Deutschland, hält die Versteigerung daher für bedenklich. "Wir haben bei der Frequenzversteigerung der UMTS-Frequenzen 2010 für ein Stück Papier jeder 8,5 Milliarden Euro bezahlt. Das sollten wir nicht wiederholen", sagte er gegenüber dem Handelsblatt. "Der Industrie das Geld zu entziehen und dann von ihr zu verlangen, auch im Bayrischen Wald und in der Lüneburger Heide in den besten Mobilfunkstandard zu investieren, das wird so nicht funktionieren."
Laut dem Manager des nach Kundenzahlen größten deutschen Netzbetreibers seien in den vergangenen 17 Jahren über 60 Milliarden Euro durch die Versteigerung von Funkfrequenzen an den Staat geflossen. Dies ist in etwa derselbe Betrag, den die Bundesregierung für ihre Gigabit-Pläne rund um den Netzausbau mit Glasfaser schätzungsweise benötigt.
Auch die Deutsche Telekom warnt vor einer zu großen Politisierung der Frequenzversteigerung. Ein Sprecher des Konzerns erklärte, dass die Telekom ein transparentes Verfahren erwarte und eine moderate Startpreisfestlegung. Schließlich brauchen die Netzbetreiber selbst genügend Geld, um den 5G-Netzausbau am Ende auch stemmen zu können. Ein Förderprogramm wie bei Glasfaser gibt es nicht.
Meinungsverschiedenheiten und ein Zeitplan
Als Anhang zum dem Schreiben rund um die Frequenzversteigerung, welches dem Handelsblatt vorliegt, ist auch ein Anhang beigefügt, welcher erste Vorschläge zur Umsetzung beinhaltet. Von Seiten der Regierung wird dieser Schritt jedoch missbilligt, da er als unfreundlicher Akt gewertet wird. Grund dafür ist, dass es noch keine neue handlungsfähige Regierung gibt und damit keinen zuständigen Bundesverkehrsminister.
Kritik kommt aber vor allem aus der Politik: Die Vorschläge der BNetzA decken sich nicht mit den Vorstellungen des CSU-geführten Ministeriums. Daher hatte BNetzA-Leiter Jochen Homann die Vorschläge wieder zurückgezogen. Sie werden nicht in den heute stattfindenden Verhandlungen berücksichtigt, sondern erst im Mai, wenn es eine neue Bundesregierung gibt. Es sei einfach ungeschickt, konkrete Vorschläge zu den Versorgungsauflagen zu machen, ohne sich vorher mit dem Verkehrsministerium abzusprechen.
Viel Zeit lassen können sich aber weder die BNetzA noch das Ministerium. Es wurde vereinbart, dass Anfang 2018 schon konkrete Vorschläge als Entwurf zur Umsetzung vorliegen sollen, damit spätestens 2020 der kommerzielle Betrieb von 5G in Deutschland aufgenommen werden kann. Problem dabei ist: Diese Pläne fußten auf der Grundlage, dass es bereits eine Regierung gibt und deren Koalition Eckpunkte in ihrem Koalitionsvertrag ausgehandelt habe. Mittlerweile wird sogar stark angezweifelt, ob überhaupt 2019 mit dem Ausbau begonnen werden kann, wie ursprünglich vorgesehen. Eine Ansicht, die auch auf dem Fuseco Forum des Fraunhofer Instituts für offene Kommunikationssysteme zu hören war.
Hinzu kommen nicht unberechtigte Sorgen der Deutschen Telekom, dass die Netze praktisch gesehen enteignet werden könnten. So heißt es in den ursprünglichen Vorschlägen auch, dass sich die Netzbetreiber zu einer Zugangsverpflichtung bereiterklären müssen. Das bedeutet, dass Dritte freien Zugang zu den 5G-Netzen der Netzbetreiber bekommen müssen - was eben nach Ansicht der Telekom einer Enteignung der Netzbetreiber gleichkommt.
Lesen Sie in einem weiteren Beitrag, wie die BNetzA selbst aktiv an der Entwicklung des 5G-Standards mitwirken will.