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Klagewelle gegen 5G: Weitere Anbieter ziehen nach

Gegen die 5G-Auflagen der Bundesnetzagentur sind einige Klagen beim Verwaltungsgericht Köln eingegangen. Frist war der 27.12.2018
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5G bewegt die Szene. Die Liste der Kläger beim Kölner Verwaltungsgericht wird immer länger... 5G bewegt die Szene. Die Liste der Kläger beim Kölner Verwaltungsgericht wird immer länger...
Logos: Anbieter, Montage: teltarif.de
Zum neuen Jahr steht die Vergabe der Mobil­funk­fre­quenzen für die nächste Genera­tion 5G an. Nahezu alle inter­es­sierten Unter­nehmen melden sich mit einer Klage gegen die Verga­be­be­din­gungen zu Wort.

Neben den drei größten Netz­be­trei­bern Telekom, Voda­fone und Telefónica (o2) haben sich auch die Mobil­funk­an­bieter 1&1 (United Internet) und der Service-Provider Freenet (Mobilcom-Debitel, Klar­mobil etc.) vor Gericht zu Wort gemeldet und Klagen beim Verwal­tungs­ge­richt einge­reicht. In die Schlange der Kläger haben sich auch die regio­nalen (Fest-)Netz­an­bieter wilhelm.tel (Norder­stedt bei Hamburg) und Netco­logne (Region Köln - Aachen) einge­reiht.

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„Die Klage richtet sich gegen die Bedin­gungen im Ganzen und hält alle recht­li­chen Optionen offen“, erklärte ein 1&1-Spre­cher gegen­über der in Düssel­dorf erschei­nenden Wirt­schafts­zei­tung Handels­blatt. Ein Freenet-Vertreter sagte dazu, mit der Klage wolle das Unter­nehmen auf eine bessere Rechts­si­cher­heit des Verfah­rens drängen. Zuvor hatten die Netz­be­treiber Telekom, Voda­fone und Telefónica bekannt gegeben, Klagen einge­reicht zu haben.

Netco­logne und Wilhelm.tel bestehen auf Diens­te­an­bie­ter­ver­pflich­tung

NetCo­logne bestä­tigte auf Anfrage von teltarif.de bereits am 21. Dezember 2018 Klage beim Verwal­tungs­ge­richt Köln einge­reicht zu haben. "Wir klagen gegen die von der BNetzA am 26.11.2018 veröf­fent­lichten Verga­be­be­din­gungen für natio­nale 5G-Frequenzen, weil darin keine Diens­te­an­bie­ter­ver­pflich­tung enthalten ist. Wir sind der Auffas­sung, dass es ohne gesetz­liche Verpflich­tung nicht zu einer Eini­gung mit den drei Mono­po­listen (ggf. einem vierten) kommen wird und wir mitunter vom 5G-Markt ausge­schlossen werden", erläu­terte eine Spre­cherin von Netco­logne dazu.

„Um Fristen zu wahren, haben wir in Verbin­dung mit dem Buglas (Bundes­ver­band Glas­faser) Klage einge­reicht“, bestä­tigte uns Theo Weirich vom Stadt­netz­be­treiber Wilhelm.Tel in einem Kurz­in­ter­view. „Wenn die Politik ein flächen­de­ckendes Netz möchte, brau­chen wir 700.000 bis 1,2 Millionen Antennen bundes­weit. Aktuell stehen etwa 60.000 Stationen in ganz Deutsch­land, alleine in Tokio (Japan) sind es schon 70.000. Alleine für Hamburg haben wir 5.000 bis 11.000 Zellen ausge­rechnet, es könnten eines Tages 20.000 werden. Das sind natür­lich viele kleine Mikro­zellen.“

Update: Auch EWE hat Klage eingereicht. Frist inzwischen abgelaufen

Auch der in Norddeutschland sehr aktive Telekommunikationsanbieter EWE TEL hat als "investierendes Unternehmen" rechtzeitig Klage erhoben. Die Klage von EWE TEL richtet sich ebenfalls gegen die Aufhebung der Diensteanbieterverpflichtung.

Interessantes Detail: Die Klagefrist ist bereits am 27.12.2018 abgelaufen. Möglicherweise haben noch weitere TK-Unternehmen Klage eingereicht, dies aber noch nicht veröffentlicht.Ende des Updates

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Der Gründer der 1&1-Mutter­ge­sell­schaft United Internet, Ralph Dommer­muth, hatte öffent­lich den Aufbau eines vierten Mobil­funk­netzes in Deutsch­land erwogen. Mit der Klage sei nicht entschieden, ob sich das Unter­nehmen an der Auktion betei­ligen werde. „Die Entschei­dung über eine Teil­nahme an der Auktion fällt in der zweiten Januar­hälfte“, sagte der Firmen­spre­cher. Bis spätes­tens zum 25. Januar müssen Firmen ihr Inter­esse an der Frequenz­auk­tion bei der Bundes­netz­agentur anmelden.

Klagen legen Inter­es­senten an 5G offen

Mit diesen Klagen geben diese Unter­nehmen schon jetzt (indi­rekt) bekannt, an der Frequenz­ver­gabe inter­es­siert zu sein oder aktiv als Bieter daran teil­nehmen zu wollen.

Verstei­ge­rung im Früh­jahr geplant

Eigent­lich sollen in den kommenden Monaten die Frequenzen für den Echt­zeit­mo­bil­funk 5G verstei­gert werden. Die für die Auktion zustän­dige Bundes­netz­agentur wollte die Klagen nicht kommen­tieren. „Wir haben in der Diskus­sion um die Verga­be­re­geln stets darauf hinge­wiesen, dass die Entschei­dung gericht­lich über­prüft werden kann. Zum laufenden Verfahren äußern wir uns nicht“, sagte ein Behör­den­spre­cher in Bonn.

Eine Einschät­zung

Die Welt des Mobil­funks scheint kompli­zierter zu werden. Neben den "großen Drei" haben viele kleine und regio­nale Anbieter erkannt, dass für eine echte Flächen­de­ckung, die sich die Politik jetzt wünscht, viel mehr als bisher getan werden muss. Die Angst der "Kleinen" von den "Großen" dabei "über­gangen" zu werden, sitzt tief. Da Verfahren vor dem Verwal­tungs­ge­richt zeit­rau­bend sein können, ist zu vermuten, dass die Verstei­ge­rung schon vorüber ist, bis das Gericht in der Haupt­sache verhan­deln kann. Noch ist alles denkbar. Wir bleiben dran.

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