Themenspezial: Verbraucher & Service Rückblick

Vor 20 Jahren fielen die Telekom-Monopole

Vor 20 Jahren begann am 1. Januar 1998 ein spannendes Kapitel deutscher Tele­kommuni­kations-Geschichte: Der vollständig liberalisierte Markt startete und die Bundesnetzagentur nahm ihren Betrieb auf.
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Obwohl zum Jahresbeginn 1998 viele alternative Anbieter den Betrieb aufnahmen, ging vieles - bis heute - nicht ohne die Telekom: Der Bonner Riese musste Leitungen weitervermieten, die Inhalte der Telefonverzeichnisse bereitstellen, die Abrechnung für Call by Call übernehmen und bei technischen Störungen die Netze warten. Daran hat sich bis heute nur wenig geändert. Doch die Telekom verspürte anfänglich naturgemäß nicht nur Freude darüber, dass sie ihren Konkurrenten zuarbeiten musste und das bis heute immer noch muss - darum war eine staatliche Kontrollbehörde unerlässlich.

Am 1. Januar 1998 nahm daher die "Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post" den Betrieb auf - als Nachfolgerin des bisherigen "Bundesamts für Post und Telekommunikation". Bereits von Beginn an hatte die RegTP genannte Behörde ein klar definiertes Aufgabengebiet. Die wettbewerbliche Aufsichtsfunktion beinhaltet, Tarifänderungen von marktbeherrschenden Unternehmen zu prüfen und gegebenenfalls einzuschreiten. Außerdem werden ehemalige Monopolisten dazu verpflichtet, die Leitungen und Teilnehmeranschlüsse zu wirtschaftlich nachvollziehbaren Konditionen an die Wettbewerber zu vermieten. Die heutige Bundesnetzagentur hat dabei nicht nur ein Auge auf die konkreten Mietpreise und Terminierungsentgelte, sondern auch auf die Konditionen derartiger Verträge.

Weitere technische und regulatorische Aufgaben

Die Bundesnetzagentur in Bonn Die Bundesnetzagentur in Bonn
Bild: Bundesnetzagentur
Im Telekommunikationsmarkt gibt es weitere Bereiche, die anbieterübergreifend von der Bundesnetzagentur geregelt werden müssen. Dazu zählen die Frequenzvergabe im Mobilfunk-Sektor oder die Tarifierung von Sonderrufnummern.

Darüber hinaus muss die Behörde dafür sorgen, dass alle tele­kommuni­kations­recht­lichen Vorgaben der EU in Deutschland umgesetzt werden. Dazu gehört auch die Einführung neuer technischer Standards, die von internationalen Gremien beschlossen werden. Ein weiterer Bereich ist die Prüfung von Hardware auf elektromagnetische Verträglichkeit, was mitunter dazu führen kann, dass für Import-Geräte aus Asien in Deutschland ein Benutzungsverbot erlassen wird. Auch die Ausgabe qualifizierter Digitaler Zertifikate wird von der Bundesnetzagentur überwacht.

Nebenbei bemerkt gehörte auch die Überwachung des Postsektors von Anfang an zu den Aufgaben der Behörde. Doch dabei blieb es nicht.

Verbraucherschutz und weitere Aufgaben

Nachdem die Regulierungsbehörde in den Anfangsjahren sich sehr stark auf die Regulierung der Märkte und die Absprachen zwischen den Unternehmen konzentriert hatte, rückte in den darauffolgenden Jahren der Verbraucherschutz vermehrt in den Vordergrund. Vielfältige Informationsangebote gab es zwar, doch die Beschwerdemöglichkeiten für Verbraucher wurden stetig ausgeweitet, beispielsweise beim Rufnummernmissbrauch, bei Problemen beim Anbieterwechsel und bei unerlaubter Telefonwerbung.

Die erfolgreiche Arbeit der Regulierungsbehörde führte schließlich dazu, dass ihr ab 2005 auch die Energieregulierung (Strom und Gas) sowie 2006 die Überwachung des Zugangs zur Eisenbahninfrastruktur übertragen wurde. Darum wurde aus der ehemaligen Regulierungsbehörde dann die heutige Bundesnetzagentur. Trotzdem gab und gibt es immer wieder auch Kritik an der Behörde, beispielsweise über zu langwierige Genehmigungsverfahren für neue Mobilfunkstandorte oder in Bezug auf eine möglicherweise unbewusste Bevorzugung der Telekom, die sich immer noch zum Teil im Staatsbesitz befindet.

Trotzdem lässt sich nicht leugnen, dass die Bundesnetzagentur unerlässliche Aufgaben wahrnimmt, die oft auch das direkte Vertragsverhältnis zwischen Anbieter und Kunde betreffen. Mussten Kunden bei einer lahmen DSL-Leitung früher mühsam vor Gericht die versprochene Bandbreite (oder die außerordentliche Vertragskündigung) einklagen, hat der Staat mit der Transparenzverordnung nachvollziehbare Richtlinien geschaffen. Auch die Regelungen beim Umzug des Verbrauchers in ein vom bisherigen Anbieter nicht versorgtes Gebiet sind eine spürbare Verbesserung der Rechtslage für die Telefon- und Internet-Kunden.

In einem separaten Artikel gehen wir darauf ein, welche Vorteile Call by Call und Preselection ab 1998 für die Verbraucher brachten.

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