Ausland

1&1: So wird das EU-Roaming umgesetzt

1&1 setzt die Roam-like-Home-Regulierung innerhalb der EU fristgemäß zum 15. Juni um. Der Provider informierte auch über die Fair-use-Policy und darüber, wann Aufschläge anfallen können.
Von

1&1 informiert über EU-Roaming 1&1 informiert über EU-Roaming
Logo: 1&1, Fotos: Gina Sanders- fotolia.com/teltarif.de
Der Termin für das Inkrafttreten der neuen EU-Roaming-Verordnung rückt näher. Ab 15. Juni sollen Mobilfunknutzer ihren Vertrag in allen Staaten der Europäischen Union weitgehend zu den gleichen Bedingungen wie im Heimatnetz nutzen können. Nach und nach informieren die Netzbetreiber und Provider nun ihre Kunden darüber, wie sie die Neuregelung umsetzen.

Jetzt informierte 1&1 per E-Mail zur Neuregelung beim International Roaming innerhalb der Europäischen Union. Wenig überraschend kündigte der Provider für seine in den Mobilfunknetzen von Vodafone und Telefónica realisierten Tarife an, die EU-Verordnung fristgemäß zum 15. Juni umzusetzen.

Weiter heißt es, die Umstellung auf den regulierten EU-Tarif erfolge automatisch und kostenlos. Beinhaltet der Tarif eine Flatrate, so ist diese künftig auch im Ausland nutzbar. Das gleiche gilt für Freieinheiten. Ist das Highspeed-Datenvolumen verbraucht, so können die Kunden gedrosselt auch im Ausland ohne Extra-Kosten weiter surfen. Alternativ ist es möglich, ein zusätzliches Datenpaket zu buchen, das dann innerhalb Deutschlands und im EU-Ausland gleichermaßen gilt.

Weiterleitungen zur Mailbox sind im EU-Ausland ab 15. Juni ebenfalls zu Inlandskonditionen möglich. Zudem gilt der EU-Tarif neben der Europäischen Union auch in Norwegen, Island und Liechtenstein. In der Schweiz ist der regulierte Tarif hingegen nicht nutzbar.

So sieht die Fair-use-Policy bei 1&1 aus

1&1 informiert über EU-Roaming 1&1 informiert über EU-Roaming
Logo: 1&1, Fotos: Gina Sanders- fotolia.com/teltarif.de
1&1 informiert in seiner Leistungsbeschreibung auch über die Fair-use-Policy. Diese legt fest, dass "roam like home" nur für den vorübergehenden Aufenthalt im Ausland gilt. Eine "angemessene Nutzung" liege beispielsweise vor, wenn innerhalb eines Zeitraums von vier Monaten die Mobilfunk-Nutzung zu mehr als 50 Prozent in Deutschland erfolge.

Für Pendler, die beispielsweise in Freilassing wohnen, in Salzburg arbeiten und somit täglich nach Österreich pendeln, sollte es keine Probleme geben. In der Leistungsbeschreibung von 1&1 heißt es nämlich weiter: "Bucht sich die SIM-Karte an einem Tag in das deutsche Mobilfunknetz ein, gilt dieser Tag nicht als Auslandstag."

Für den Fall einer nicht angemessenen Nutzung, etwa bei Überscheiten der genannten Limits, behält sich 1&1 vor, Aufschläge zu berechnen. "Die maximalen Roamingaufschläge betragen aktuell für abgehende Sprachverbindungen 0,038 Euro je Minute, für eingehende Sprachverbindungen 0,0128 Euro je Minute, für SMS 0,0119 Euro je SMS und für mobile Daten 0,0091 Euro je MB", so der Provider.

Weitere Details zum regulierten EU-Tarif hält auch unser Reiseratgeber für Mobilfunknutzer bereit.

Mehr zum Thema Reise