Themenspezial: Verbraucher & Service Bundesnetzagentur

Nach EuGH-Urteil: Das dürfen 0180-Nummern noch kosten

Ein Gerichtsurteil hat die Gebühren für 0180-Nummern in Vertragsfragen gekippt. Betroffene können Widerspruch bei zu hohen Rechnungen einlegen und sich über die noch erlaubten Minutenpreise informieren.
Von Rita Deutschbein mit Material von dpa

Widerspruch bei hoher Gebühr von 0180-Nummer Widerspruch bei hoher Gebühr von 0180-Nummer
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Anfang März urteilte der Europäische Gerichtshof (EuGH), dass vertragsrelevante Anrufe zu einem Unternehmen über 0180-Nummern nicht teurer sein dürfen als ein gewöhnliches Gespräch (Az.: C-568/15). Was zunächst nach dem Ende der zumeist teuren Vorwahl aussah, zeigte sich am Ende komplizierter.

Widerspruch bei hoher Gebühr von 0180-Nummer Widerspruch bei hoher Gebühr von 0180-Nummer
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Denn die Kosten für 0180-Nummern dürfen nur dann reguläre Mobilfunk- bzw. Festnetzkosten nicht überschreiten, wenn Verbraucher bereits einen Vertrag - beispielsweise ein Abonnement - mit einem Unternehmen abgeschlossen haben. Aber auch in anderen Fällen gibt es Grenzen für die Entgelte bei 0180-Nummern. Verbraucher können das auf der Internetseite der Bundesnetzagentur [Link entfernt] herausfinden.

Wer bei Fragen zu einem Vertrag eine 0180-Nummer wählt und danach extra Telefonkosten zahlen soll, kann dagegen Widerspruch einlegen. Der Verbraucher hat das Recht, die Zahlung zu verweigern, erläutert die Rechtsanwaltskammer Koblenz.

Diese Kosten sind erlaubt

Ein Anruf bei einer 0180-1er-Nummer darf höchstens mit 3,9 Cent pro Minute aus dem Festnetz und maximal 42 Cent pro Minute aus dem Mobilfunknetz zu Buche schlagen. Ruft Nutzer einen Service-Dienst unter einer 0180er-Nummer an, legt das Telekommunikationsgesetz fest, dass der Anruf aus dem Festnetz höchstens 14 Cent pro Minute oder 20 Cent pro Anruf und aus dem Mobilfunknetz höchstens 42 Cent pro Minute oder 60 Cent pro Anruf betragen darf. Und die Abrechnung dürfe höchstens im 60-Sekunden-Takt erfolgen.

Verbraucher können Verstöße gegen diese Regelung bei der Bundesnetzagentur melden. Dafür bietet die Behörde extra ein Online-Formular an.

Ein Service von teltarif.de

Müssen Sie eine 0180-Nummer anrufen, können Sie zuvor in unserem 0180-Telefonbuch nachschauen, ob es für die Nummer auch eine Alternative gibt. Sie haben zudem die Möglichkeit, Ihnen bekannte Alternativ-Nummern für Firmen mit 0180-Nummern selbst einzutragen.

teltarif.de-Podcast zum 0180-Urteil des EuGH

In unserem Podcast "Strippenzieher und Tarifdschungel" besprechen wir das 0180-Urteil des EuGH und seine möglichen Folgen. Hier können Sie direkt in die Folge reinhören oder als MP3 herunterladen:

Nach dem 0180-Urteil des EuGH: Was war, was wird?

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